Region: Niemcy

Familienfragen - Einheitlicher Bundeszuschuss bei Kinderwunschbehandlungen

Składający petycję nie jest publiczny
Petycja jest adresowana do
Deutschen Bundestag
40 40 w Niemcy

Petycja została zakończona

40 40 w Niemcy

Petycja została zakończona

  1. Rozpoczęty 2015
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Zakończone

To jest petycja internetowa des Deutschen Bundestags .

29.08.2017, 16:20

Pet 3-18-17-2160-021175

Familienfragen


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 30.03.2017 abschließend beraten und
beschlossen:

Die Petition
a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend sowie dem Bundesministerium der Gesundheit – als Material zu
überweisen,
b) allen Landesvolksvertretungen zuzuleiten.

Begründung

Die Petentin fordert einen einheitlichen Bundeszuschuss bei
Kinderwunschbehandlungen, der unabhängig von Zuschüssen, die die Bundesländer
gewähren, gezahlt wird.
Sie führt aus, dass derzeitig Paare nur dann einen finanziellen Zuschuss vom Bund
für eine Kinderwunschbehandlung erhalten, wenn das Land ebenfalls eine Förderung
vorsieht. Diese vom Bund zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel zur
Unterstützung ungewollt kinderloser Paare bei Inanspruchnahme
reproduktionsmedizinischer Behandlungen würden die Leistungen der
Krankenversicherung ergänzen, so dass der Eigenanteil der Paare an den
Behandlungskosten verringert werde. Sie sei der Auffassung, dass die
Kostenübernahme bei reproduktionsmedizinischen Behandlungen eine
Krankenkassenleistung sein solle. Das gegenwärtige Verfahren widerspreche zudem
dem Gleichheitsgrundsatz. Jeder müsse die gleiche Behandlung in Anspruch
nehmen können, unabhängig davon, in welchem Bundesland er wohne. Der
Bundeszuschuss müsse daher allen ungewollt kinderlosen Paaren gewährt werden.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
Deutschen Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 40 Mitzeichnende haben
das Anliegen unterstützt. Soweit die Forderung betroffen ist, dass
Kinderwunschbehandlungen grundsätzlich eine Leistung der Krankenkasse sein
sollen, hat der Petitionsausschuss der Petentin bereits mitgeteilt, dass das Anliegen

unter einem anderen Aktenzeichnen (Pet 2-18-15-8271-024678) behandelt wird.
Soweit die Forderung nach einer einheitlichen Gewährung von Zuwendungen in allen
Bundesländern betroffen ist, hat der Petitionsausschuss der Bundesregierung
Gelegenheit gegeben, ihre Auffassung zu dem Anliegen darzulegen. Die Prüfung des
Petitionsausschusses hatte das im Folgenden dargestellte Ergebnis:
Mit den Regelungen des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG) im Jahr 2004
wurde die bis dahin erfolgte volle Kostenübernahme durch die gesetzlichen
Krankenkassen geändert und eingeschränkt. Seither tragen die Krankenkassen nur
noch 50 v. H. der Behandlungskosten. Außerdem wurde die Anzahl der Versuche auf
drei begrenzt. Weiterhin wurden feste Altersgrenzen eingeführt. Die Bundesregierung
hat ausgeführt, dass diese Einschränkungen für die meisten betroffenen Paare eine
enorme zusätzliche finanzielle Belastung zur Folge haben. Weiterhin hat sie
mitgeteilt, dass Kinderwünsche nicht an der Kostenfrage scheitern sollten und dass
ein breiter politischer Konsens bestehe, dass ungewollt kinderlose Frauen und
Männer besser unterstützt werden sollen. Die Bundesregierung hat darauf
hingewiesen, dass dieses Ziel einer ergänzenden Hilfe über die Leistungen der
gesetzlichen Krankenkassen hinaus nur unter Einbindung aller Verantwortlichen im
Bund und in den Bundesländern erreicht werden kann.
Seit Inkrafttreten der „Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend (BMFSFJ) über die Gewährung von Zuwendungen zur
Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion“ im April 2012 erhalten
ungewollt kinderlose Paare eine zusätzliche finanzielle Unterstützung bei der
Inanspruchnahme reproduktionsmedizinischer Behandlungen. Diese ergänzende
Zuwendung bei Kinderwunschbehandlungen durch den Bund ist an die
Voraussetzung geknüpft, dass sich das jeweilige Hauptsitzbundesland der
Kinderwunschpaare im Rahmen eigener Landesförderprogramme finanziell
mindestens in gleicher Höhe wie der Bund beteiligt. Der Bund stellt hierfür jährlich 10
Mio. Euro zur Verfügung.
Der Bund schließt mit den interessierten Ländern bilaterale
Verwaltungsvereinbarungen. Diese dienen der Umsetzung und Durchführung der
Zuwendungen. In jedem Bundesland gelten unterschiedliche Bedingungen für die
ergänzende finanzielle Unterstützung. Auch die Art und Höhe der Zuwendungen
variieren. Der Bund übernimmt bis maximal 25 v. H. des den Paaren nach
Abrechnung mit der Krankenkasse verbleibenden Eigenanteils. Derzeit (Stand
1. März 2016) beteiligen sich an dieser Initiative sechs Bundesländer, die Länder

Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Sachsen
und Berlin. Aufgrund dieser gemeinsamen Hilfeleistungen gemäß der
Bundesförderrichtlinie und der entsprechenden Landesfördermaßnahmen konnte in
den betreffenden Ländern eine bessere Unterstützung ungewollt Kinderloser erreicht
werden. Weiterhin wurde eine stetig zunehmende Inanspruchnahme der
ergänzenden Hilfen festgestellt. Die Antragszahlen sind nach Mitteilung der
Bundesregierung höher als zunächst erwartet. Die Bundesregierung hat mitgeteilt,
dass sie es begrüßen würde, wenn sich möglichst alle Länder der Bund-Länder-
Kooperation anschließen würden. Frau Bundesministerin Schwesig hat sich an die
Fachministerinnen und Fachminister in den Bundesländern gewandt und
nachdrücklich hierfür geworben.
Die seit 2012 bestehende Bundesförderrichtlinie zur „Unterstützung von Maßnahmen
der assistierten Reproduktion“ wurde auch für eine ergänzende Unterstützung
zugunsten unverheirateter Paare geöffnet und erweitert. Mit Erweiterung der
geänderten Richtlinie zum 7. Januar 2016 können nun auch heterosexuelle Paare,
die in einer auf Dauer angelegten nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben, bei der
Inanspruchnahme von Kinderwunschbehandlungen zusätzlich finanziell unterstützt
werden. Grundlage hierfür war, dass im Zusammenhang mit der Bundesinitiative des
BMFSFJ zur besseren Unterstützung ungewollt kinderloser Paare eine durchgeführte
sozialwissenschaftliche Milieustudie eindrücklich belegt hat, dass auch
unverheiratete Paare zu einem nicht unerheblichen Prozentsatz ungewollter
Kinderlosigkeit betroffen sind. Nach Angaben der Bundesregierung ist der Anteil bei
diesen unverheirateten Paaren sogar doppelt so hoch (38 v. H.) wie der Anteil bei
den verheirateten Paaren mit unerfülltem Kinderwunsch (19 v. H.).
Die Bundesregierung hat darauf hingewiesen, dass Frau Ministerin Schwesig sowohl
die an der Bund-Länder-Kooperation teilnehmenden Länder als auch die bislang
nicht kooperierenden Länder um Prüfung gebeten hat, ob sie sich an der
Förderinitiative des BMFSFJ zur besseren Unterstützung ungewollt kinderloser Paare
beteiligen würden. Die bislang kooperierenden Bundesländer haben die
weitergehenden Unterstützungsmöglichkeiten, d. h. die ergänzenden
Fördermöglichkeiten für unverheiratete Paare, zustimmend zur Kenntnis genommen.
Sie haben mitgeteilt, dass sie die ihrerseits erforderlichen Richtlinienänderungen zur
Unterstützung von Kinderwunschpaaren unabhängig vom Familienstand der Ehe
zeitnah in die Wege leiten werden. Von den sechs teilnehmenden Ländern konnten
zwischenzeitlich mit drei Ländern die zwischen Bund und Land bilateral

abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarungen, die die eigentliche Grundlage der
gemeinsamen Bund-Länder-Förderung sind, entsprechend angepasst werden.
Thüringen hat die Landesförderrichtlinie mit Inkrafttreten rückwirkend zum 7. Januar
2016 geändert. Der Freistaat Sachsen hat seine Landesförderung mit Wirkung ab
1. Juli 2016 angepasst. Niedersachsen hat zum 1. Oktober 2016 seine
Landesförderrichtlinie erweitert. Die anderen drei Länder Sachsen-Anhalt, Berlin und
Mecklenburg-Vorpommern haben landesintern die erforderlichen
Richtlinienänderungen bereits in die Wege geleitet. In Bezug auf die notwendigen
Anpassungen der Bund-Länder-Kooperationsvereinbarungen ist nach Mitteilung des
BMFSFJ davon auszugehen, dass diese voraussichtlich bis Mitte 2017
abgeschlossen werden können. Weiterhin hat die Bundesregierung mitgeteilt, dass
derzeit das Land Brandenburg die Möglichkeiten einer Teilnahme an der
Bundesinitiative prüft.
Der Petitionsausschuss stellt fest, dass er das Ziel der Bundesregierung, ungewollt
kinderlose Paare bei der Inanspruchnahme von Maßnahmen der assistierten
Reproduktion finanziell zu unterstützen, ausdrücklich unterstützt. Auch er hält es für
wünschenswert, wenn sich alle Bundesländer an diesen ergänzenden
Fördermöglichkeiten beteiligen würden. Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, die
Petition im Hinblick auf die Kritik der Petentin an der Ungleichbehandlung aufgrund
des Wohnsitzes dem BMFSFJ und dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
als Material zu überweisen und die Petition zudem allen Landvolksvertretungen
zuzuleiten.

Begründung (PDF)


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