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Familienfragen - Gleichstellung beim Lebensstandard von Eltern und kinderlosen Paaren

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
43 Atbalstošs 43 iekš Vācija

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  1. Sākās 2017
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

22.05.2019 04:23

Pet 3-18-17-2160-040888 Familienfragen

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 16.05.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.

Begründung

Der Petent möchte erreichen, dass Väter und Mütter ein mit kinderlosen Bürgerinnen
und Bürgern vergleichbares Einkommen haben.

Er führt aus, dass Eltern neben der beruflichen Belastung Unterhalt leisten müssten.
Die Betreuung habe zudem in der Regel berufliche Nachteile zur Folge. Diese hätten
kinderlose Frauen und Männer nicht. Frauen und Männer ohne Kinder seien
privilegiert, weil sie „im Alter“ von den Kindern anderer Frauen und Männer finanziert
würden. Daher müsse es geändert werden, dass Kinderlosigkeit finanzielle Vorteile
gegenüber Müttern und Vätern mit sich bringe.

Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
Deutschen Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 43 Mitzeichnende haben
das Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner
parlamentarischen Prüfung die Bundesregierung gebeten, eine Stellungnahme zu
dem Anliegen abzugeben. Die Prüfung des Petitionsausschusses hatte das im
Folgenden dargestellte Ergebnis:

In der Bundesrepublik Deutschland wird die wirtschaftliche Situation von Familien
durch gute finanzielle, infrastrukturelle und zeitliche Rahmenbedingungen gestärkt.
Hierdurch wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert. Um eine stabile
wirtschaftliche Situation der Familie zu erreichen, ist eine auskömmliche
Erwerbstätigkeit der Eltern unverzichtbar. Daher genießt neben der Unterstützung
durch Geldleistungen und steuerliche Förderung gerade auch die Verbesserung der
Vereinbarkeit von Familie und Beruf hohe Priorität. Mit zu den wichtigsten
Instrumenten gehört hier der Ausbau der Kindertagesbetreuung. Dieser eröffnet
insbesondere den Müttern Möglichkeiten zur Erwerbstätigkeit und Chancen auf
Einkommen. Eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf schützt nach Auffassung
des Petitionsausschusses Eltern zudem vor Benachteiligungen gegenüber
Kinderlosen. Daher ist der Rechtsanspruch auf Betreuung ab dem ersten Lebensjahr
des Kindes eine wichtige Errungenschaft für die Eltern, wobei auch deren Kinder mit
der Tagesbetreuung eine frühe Förderung erhalten. Durch die Subventionierung der
Kinderbetreuung trägt der Staat zu einer deutlichen Kostenentlastung der Familien
bei. Für deren konkrete Ausgestaltung und die Festsetzung von Elternbeiträgen sind
Länder und Kommunen verantwortlich. Im Allgemeinen werden die Kostenbeiträge
nach dem Einkommen und/oder der Kinderanzahl der Familie gestaffelt. Familien mit
geringen und mittleren Einkommen zahlen weniger als Familien mit hohen
Einkommen und weit weniger, als der Betreuungsplatz tatsächlich kostet. Die
öffentliche Hand finanziert die Kinderbetreuung mit mehr als 20 Mrd. Euro jährlich.
Der Großteil der Kosten der Kindertagesbetreuung wird daher nicht durch
Elternbeiträge getragen. Die Eltern erfahren damit eine finanzielle Entlastung.

Neben der Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf werden die
Familien auch direkt mit Geldleistungen und steuerlichen Erleichterungen unterstützt.
Für alle Familien gibt es das Kindergeld und für unterschiedliche Familien und
Familienformen spezielle finanzielle Leistungen wie beispielsweise das Elterngeld,
den Kinderzuschlag oder den Unterhaltsvorschuss. Für den steuerlichen
Nachteilsausgleich zwischen Eltern und Kinderlosen wird im
Einkommensteuergesetz durch den so genannten Familienleistungsausgleich
gesorgt. Dieser stellt durch die Kinderfreibeträge den Einkommensanteil, den die
Eltern zur Sicherstellung des Existenzminimums ihrer Kinder benötigen, steuerfrei.
Die Kinderfreibeträge entsprechen verfassungsrechtlichen Vorgaben. Sie umfassen
auch den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf. Die steuerliche
Freistellung des Existenzminimums wird durch Kindergeld und die Kinderfreibeträge
bewirkt.

Durch gute finanzielle, infrastrukturelle und zeitliche Rahmenbedingungen wird die
wirtschaftliche Situation von Familien gestärkt ebenso wie die Vereinbarkeit von
Familie und Beruf, damit Eltern nicht schlechter dastehen als Kinderlose. Im
Koalitionsvertrag wurden daher folgende Maßnahmen festgehalten, die teilweise
bereits umgesetzt wurden:

 Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder
bis 2025, um Eltern die Erwerbstätigkeit besser zu ermöglichen:
Die für das Programm „Ganztagsschule/Ganztagsbetreuung" im Koalitionsvertrag
vorgesehenen Mittel in Höhe von 2 Mrd. Euro werden nach Vorlage eines
zwischen dem BMFSFJ und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung
abgestimmten Konzepts im Rahmen des Regierungsentwurfs zum
Bundeshaushalt 2020 und Finanzplan bis 2023 bedarfsgerecht verteilt. Gemäß
Koalitionsvertrag sind dazu konkrete rechtliche, finanzielle und zeitliche
Umsetzungsschritte in einer Vereinbarung zwischen Bund und Ländern unter
Einbeziehung der kommunalen Spitzenverbände festzulegen. Entsprechende
Gespräche sind im Herbst 2018 gestartet.

 Entlastung von Eltern bei den .Kindertagesbetreuungsgebühren bis hin zur
Gebührenfreiheit:

Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der
Kindestagesbetreuung (Gute-KiTa-Gesetz) ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten.
Das Gesetz sieht unter anderem eine bundesweite sozial gerechte Gestaltung von
Elternbeiträgen vor. Darin werden zum einen eine verpflichtende soziale
Staffelung von Elternbeiträgen und zum anderen eine Beitragsbefreiung für
geringverdienende Familien geregelt.

 Erhöhung des Kindergelds um zehn Euro pro Monat und Kind zum 1. Juli 2019
und um weitere 15 Euro zum 1. Januar 2021 bei gleichzeitigem Anstieg des
steuerlichen Kinderfreibetrags:

Das Gesetz zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung
weiterer steuerlicher Regelungen (Familienentlastungsgesetz – FamEntlastG) tritt
in Schritten am 1. Januar 2019, 1. Juli 2019 und 1. Januar 2020 in Kraft.

 Deckung des Mindestbedarfs des sächlichen Existenzminimums (derzeit 399
Euro) für Familien mit kleinen Einkommen durch modifizierten Kinderzuschlag und
Kindergeld; bei steigendem Einkommen wird die Leistung nur noch langsam
auslaufen, so dass vorn Einkommen mehr übrig bleibt:

Am 21. März 2019 wurde das Gesetz zur zielgenauen Stärkung von Familien und
ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die
Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Starke-Familien-Gesetz)
in 2./3. Lesung im Bundestag verabschiedet. Zum 1. Juli 2019 wird der
Kinderzuschlag von jetzt maximal 170 Euro auf 185 Euro pro Monat und Kind
erhöht, für Alleinerziehende geöffnet und deutlich entbürokratisiert. Zum 1. Januar
2020 entfallen die oberen Einkommensgrenzen für den Bezug des
Kinderzuschlags. Einkommen der Eltern, das über ihren eigenen Bedarf
hinausgeht, wird nur noch zu 45 Prozent, statt heute 50 Prozent, auf den
Kinderzuschlag angerechnet.

 Anrechnung von 36 Monaten Erziehungszeit bei der Rente auch für Kinder, die vor
1992 geboren sind; Verbesserung der Mütterrente durch Einführung eines dritten
Entgeltpunkts pro Kind für Mütter und Väter, die drei und mehr Kinder erzogen
haben:

Nach dem Gesetz über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der
gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungs- und
-Stabilisierungs-gesetz) vom 28. November 2018, das am 1. Januar 2019 in Kraft
getreten ist, erhalten Elternteile für die Erziehung von vor 1992 geborenen Kindern
ein weiteres halbes Kindererziehungsjahr in der gesetzlichen Rentenversicherung
anerkannt.

Der Gesetzgeber hat sich dabei gegen die im Koalitionsvertrag vorgesehene
Verlängerung der Kindererziehungszeit für vor 1992 geborene Kinder um ein
ganzes Jahr nur für Elternteile, die mehr als zwei Kinder erzogen haben,
entschieden. Von dieser Regelung hätte lediglich rund ein Drittel der Elternteile
profitiert, die vor 1992 geborene Kinder erzogen haben. Zudem haben aufgrund
der damals nicht flächendeckend bestehenden Kinderbetreuungsmöglichkeiten
auch häufig Elternteile mit ein oder zwei Kindern ihre Erwerbstätigkeit
eingeschränkt oder aufgegeben, und damit Nachteile in der Alterssicherung
hinnehmen müssen, sodass die Befriedungswirkung der im Koalitionsvertrag
vorgesehenen Regelung begrenzt gewesen wäre.

Der Petitionsausschuss hält diese Maßnahmen für sachgerecht. Er empfiehlt, das
Petitionsverfahren abzuschließen, da dem Anliegen durch die dargestellten
Maßnahmen teilweise entsprochen worden ist.

Der Antrag der Fraktion der AfD, die Petition dem Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend und dem Bundesministerium der Finanzen als Material
zu überweisen, soweit eine stärkere steuerliche Entlastung von Eltern gefordert wird,
wurde mehrheitlich abgelehnt.

Der Antrag der Fraktion DIE LINKE., die Petition der Bundesregierung – dem
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – als Material zu
überweisen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben,
wurde ebenfalls mehrheitlich abgelehnt.

Begründung (PDF)


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