Regiune: Germania

Familienfragen - Prüfung der Fördermittel für Familien

Petiționarul nu este public
Petiția se adresează
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
17 de susținere 17 in Germania

Petiția este respinsă.

17 de susținere 17 in Germania

Petiția este respinsă.

  1. A început 2016
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. Terminat

Aceasta este o petiție online des Deutschen Bundestags .

20.07.2019, 04:23

Pet 3-18-17-2160-038419 Familienfragen

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Der Petent möchte erreichen, dass für – insbesondere „sozial schwache“ – Familien
keine Unterstützungsleistungen ausgeweitet werden und gegenwärtig gewährte
Leistungen auf ihren Sinn überprüft werden.

Er führt aus, dass die Absicht der Bundesregierung, die Leistungen für
Alleinerziehende auszuweiten, nicht sinnvoll sei. Die Betroffenen hätten es durch ihre
Erwerbsbiografie, ihre Partnerwahl und durch eine Steuerung des Kinderwunsches
selbst in der Hand, ihre finanzielle Situation entsprechend ihren Vorstellungen zu
regeln. Anderweitige Vorstellungen dürften nicht zu Lasten der Allgemeinheit gehen.
Kinder sozialunterstützungsbedürftiger Familien dürften auch nur dann unterstützt
werden, wenn sie eine gute Erziehung erhalten und gute Leistungen in der Schule
und der Ausbildung erbringen.

Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
Deutschen Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 18 Mitzeichnende haben
das Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat gemäß § 109 Absatz 1 Satz 2
der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages eine Stellungnahme des
Haushaltsausschusses zu dem Anliegen eingeholt, da dem Haushaltsausschuss der
Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des
bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung
haushaltsrechtlicher Vorschriften“ (Bundestags-Drucksache 18/11135) zur
federführenden Beratung überwiesen worden war. In dem Gesetzentwurf sind
Neuregelungen zum Unterhaltsvorschuss enthalten. Nach § 109 der
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages ist eine Stellungnahme des
Fachausschusses einzuholen, wenn die Petition einen Gegenstand der Beratung
dieses Fachausschusses betrifft. Hierdurch wird sichergestellt, dass der
Fachausschuss seine Empfehlungen in Kenntnis der vorliegenden Petitionen trifft.
Zudem kann der Petitionsausschuss bei seinen Entscheidungen die Erfahrungen und
Erkenntnisse des Fachausschusses einbeziehen. Weiterhin hat der
Petitionsausschuss die Bundesregierung gebeten, eine Stellungnahme zu dem
Anliegen abzugeben. Die parlamentarische Prüfung des Petitionsausschusses hatte
das im Folgenden dargestellte Ergebnis:

Die mit der Petition zum Ausdruck gebrachte Vorstellung, dass die staatliche
Unterstützung von Kindern entsprechend ihrem – wie auch immer zu ermittelnden –
Wert für die Gesellschaft zu bemessen ist, ist mit dem Grundgesetz (GG) nicht
vereinbar, da Artikel 6 GG zum Inhalt hat, dass jede Mutter Anspruch auf den Schutz
und die Fürsorge der Gemeinschaft hat. Zudem ist in Artikel 1 GG geregelt: „Die
Würde des Menschen ist unantastbar.“

Der Staat hat daher dafür Sorge zu tragen, dass die materiellen Voraussetzungen für
die Gewährleistung eines menschenwürdigen Daseins erfüllt werden, wenn einem
Menschen die hierfür erforderlichen notwendigen materiellen Mittel weder aus seiner
Erwerbstätigkeit noch aus seinem Vermögen oder durch Zuwendungen Dritter zur
Verfügung stehen. Dies gilt insbesondere auch für Familien. Diese sind nach Artikel
6 Absatz 1 GG besonders geschützt. Aus Artikel 6 Absatz 1 GG ergibt sich für den
Staat ein Verbot, Familien zu beeinträchtigen oder zu benachteiligen und das Gebot,
Familien durch geeignete Maßnahmen vor Beeinträchtigungen zu schützen und
durch staatliches Leistungshandeln zu fördern.

Auch Alleinerziehende und ihre Kinder sind vom Schutz des Artikel 6 Absatz 1 GG
als Familien mit umfasst. Diese Familien sind in vielen Fällen besonderen
wirtschaftlichen Belastungen ausgesetzt, da die alleinige Verantwortung einer
alleinerziehenden Person für die jeweiligen Kinder zu engen Gestaltungsspielräumen
bei der Alltagsbewältigung insbesondere bei gleichzeitiger Erwerbstätigkeit führt.
Hierdurch entstehen zusätzliche Bedarfe, wie z. B. bei der Kinderbetreuung, bei
haushaltsnahen Dienstleistungen oder der Verfolgung von Unterhaltsansprüchen.
Diese besondere Belastung soll durch familienbezogene und soziale Leistung
abgemildert werden.

Die Bundesregierung hat mitgeteilt, dass ihre Ziele die wirtschaftliche Stabilität der
Familien, eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die gute Entwicklung von
Kindern und die Realisierung bestehender Wünsche nach Kindern sind. Das
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das
Bundesministerium der Finanzen haben die Wirkungen der Ehe- und
Familienleistungen untersucht und den Endbericht dieser Evaluation im August 2014
öffentlich vorgestellt. Die mit der Petition geforderte Überprüfung der Leistungen ist
daher erfolgt.

Nach Auffassung der Bundesregierung und des Petitionsausschusses bietet die
Erwerbstätigkeit der Eltern den besten und nachhaltigsten Schutz vor Armut.
Finanzielle Unterstützungsleistungen sollten daher so ausgestaltet sein, dass sie
möglichst einen Anreiz für Erwerbstätigkeit beinhalten. Dies ist der Fall bei den
Leistungen des Kinderzuschlags, dem Unterhaltsvorschuss und dem
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Diese Leistungen, ebenso wie das
Kindergeld, bieten Erwerbsanreize und sind daher von der Bundesregierung seit
2015 ausgebaut und gestärkt worden. Mit dem Unterhaltsvorschuss soll der
ausbleibende Unterhalt eines Elternteils kompensiert werden. Anspruchsberechtigt
ist das Kind selbst. Durch den Unterhaltsvorschuss sollen alle Kinder unabhängig
davon, ob sie Unterhalt vom unterhaltspflichtigen Elternteil erhalten oder nicht, die
gleichen Chancen haben.

Der Petitionsausschuss hält es daher für sachgerecht, Familien mit besonderen
Unterstützungsbedarfen zielgerichtet und ausreichend so zu unterstützen, dass auch
diese Kinder und ihre Eltern eine gute Perspektive haben. Er unterstützt daher die
Forderung, Leistungen für bestimmte Familien einzuschränken, nicht. Auch der
Koalitionsvertrag sieht für diese Wahlperiode eine Erhöhung des Kindesgeldes und
eine Weiterentwicklung des Kinderzuschlags sowie Verbesserungen beim
Bildungs- und Teilhabepaket vor. Gerade Familien mit kleinem Einkommen
benötigen besonders die Unterstützung des Staates. Der Petitionsausschuss
empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, da dem Anliegen nicht
entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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