Région: Allemagne

Feiertage - Bestimmung des 9. November zum "Tag der Deutschen Einheit"

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Deutschen Bundestag
93 Soutien 93 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

93 Soutien 93 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

  1. Lancé 2014
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

18/11/2015 à 16:07

Pet 1-18-06-1143-014185

Feiertage
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.05.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung

Mit der Eingabe soll erreicht werden, dass der 9. November zum Nationalfeiertag, zum
„Tag der Deutschen Einheit“, erklärt wird.
Zu dieser Thematik liegen dem Petitionsausschuss eine auf der Internetseite des
Deutschen Bundestages veröffentlichte Eingabe mit 93 Mitzeichnungen und
45 Diskussionsbeiträgen sowie weitere Eingaben mit verwandter Zielsetzung vor, die
wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen parlamentarischen Behandlung
zugeführt werden. Der Petitionsausschuss bittet um Verständnis, dass nicht auf jeden
einzelnen Gesichtspunkt eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass der derzeitige
„Tag der Deutschen Einheit“, der 3. Oktober, eher ein „Ausschlaf-Tag“ sei. Die
Feierlaune der Deutschen am 3. Oktober sei nicht zu vergleichen mit den
Nationalfeiertagen in Frankreich, Großbritannien oder anderen Ländern.
Demgegenüber würde der 9. November von den Menschen mit Empathie, Jubel und
Ergriffenheit gefeiert. Es sei ihr Fest, wie die Feierlichkeiten und die Lichtgrenze am
9. November 2014 eindrucksvoll belegt hätten. Wenn der „Tag der Deutschen Einheit“
am 9. November begangen würde, wäre dies kein „Ausschlaf-Tag“, sondern ein
Feiertag im Wortsinn.
In einer weiteren Petition wird zudem darauf hingewiesen, dass der 9. November in
der deutschen Geschichte ein sehr bedeutender Tag sei, auf den eine Reihe von
Ereignissen fiele, wie z. B. der 9. November 1918 (Ausrufung der „Deutschen
Republik“), der 9. November 1938 (Reichspogromnacht) und der 9. November 1989
(Mauerfall). Der „Tag der Deutschen Einheit“ am 3. Oktober sei zwar auch ein
wichtiges Datum, erreiche jedoch keinesfalls die gleiche emotionale Tiefe und

Akzeptanz wie der 9. November, der zum „Tag der Deutschen Geschichte“ erklärt
werden sollte.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss weist zunächst darauf hin, dass das Feiertagsrecht nach der
verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung gemäß Artikel 70 Abs. 1 Grundgesetz in
die Gesetzgebungskompetenz der Länder fällt. Dementsprechend haben alle
16 Bundesländer eigene Landesfeiertagsgesetze erlassen.
Der Bund hat nur bei herausragenden Anlässen von gesamtstaatlicher Bedeutung
kraft Natur der Sache eine eigene Gesetzgebungskompetenz. Aufgrund dieser
Zuständigkeit wurde neben dem 1. Mai (Tag der Arbeit) durch den Einigungsvertrag
der 3. Oktober als „Tag der Deutschen Einheit“ zum bundeseinheitlichen Feiertag
erhoben.
Neben den staatlich anerkannten Feiertagen gibt es in der Bundesrepublik
Deutschland Gedenktage, die – abgestimmt mit der Bundesregierung – durch den
Bundespräsidenten als Staatsoberhaupt proklamiert werden können. Mit der
Bestimmung von Nationalfeier- und Gedenktagen wurde in der Vergangenheit bislang
zurückhaltend umgegangen.
Der Ausschuss stellt fest, dass es in den letzten Jahren immer wieder Überlegungen
gab, den 9. November zu einem bundesweiten Gedenk- oder Feiertag zu erklären;
auch bei der Neufestlegung des „Tages der Deutschen Einheit“ im Zuge der
Wiedervereinigung wurde an den 9. November gedacht, aber nach einer ausführlichen
– auch öffentlich geführten – Debatte dem 3. Oktober der Vorzug gegeben.
In diesem Zusammenhang hebt der Ausschuss hervor, dass der 9. November bisher
als Gedenk- oder Feiertag aufgrund seiner so unterschiedlichen und sogar
gegensätzlichen historischen Hintergründe, die sich auch mit diesem Datum
verbinden, ausschied:
 9. November 1918 (Novemberrevolution und Ausrufung der „Deutschen
Republik“),

 9. November 1923 (Hitler-Ludendorff-Putsch),
 9. November 1938 (Reichspogromnacht).
Dass der 9. November 2014 wegen des 25-jährigen Jubiläums des Mauerfalls als
besonderes Fest gestaltet wurde, das von den Bürgerinnen und Bürgern auch als eine
besondere Feierlichkeit angenommen wurde, ist aus Sicht des Ausschusses
besonders erfreulich. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der 3. Oktober deshalb von der
Bevölkerung regelmäßig nur als „Ausschlaf-Tag“ empfunden würde. Vielmehr haben
die Bürgerinnen und Bürger diesen Tag, was nicht zuletzt durch das große Interesse
an den vielfältigen Veranstaltungen anlässlich des „Tages der Deutschen Einheit“
dokumentiert wird, ebenfalls als Tag der Freude angenommen. Dies wird sich
sicherlich auch am 3. Oktober 2015 erweisen, wenn sich zum 25. Mal der Jahrestag
der Deutschen Einheit jährt.
Vor diesem Hintergrund vermag der Petitionsausschuss im Ergebnis keinen
parlamentarischen Handlungsbedarf zu erkennen und die mit der Petition erhobene
Forderung nach einer Änderung des Nationalfeiertages nicht zu unterstützen.
Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht
entsprochen werden konnte.Begründung (pdf)


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