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Fernsehen - Aussetzung der geplanten Abschaltung des Fernsehempfangs über DVB-T in 2017

Petīcijas iesniedzējs nav publisks
Petīcija ir adresēta
Deutschen Bundestag
224 Atbalstošs 224 iekš Vācija

Petīcija nav rezultatīva

224 Atbalstošs 224 iekš Vācija

Petīcija nav rezultatīva

  1. Sākās 2014
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

04.03.2016 03:25

Pet 1-18-12-22611-014251

Fernsehen
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.02.2016 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung

Mit der Petition wird die Aussetzung der für 2017 geplanten Abschaltung des
Fernsehempfangs über DVB-T begehrt.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass eine große
Belastung auf die Haushalte zukomme, da diese die DVB-T-Empfangsgeräte
entsorgen und sich für teures Geld an ein Fernsehkabelnetz anschließen lassen
müssten. Die geplante Abschaltung des Antennenfernsehens DVB-T sei nicht
nachvollziehbar und komme lediglich den Anbietern zugute.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen 224 Mitzeichnungen und 26 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis
gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen
werden kann.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss stellt zunächst fest, dass die Migration des digitalen
Fernseh-Rundfunkstandards DVB-T auf den Nachfolgestandard DVB-T2 ein Element
der politischen Breitbandstrategie der Bundesregierung zur Förderung einer
zeitgemäßen digitalen Infrastruktur ist. Die Bundesregierung verfolgt damit zugleich
zwei Ziele: Zum einen fördert sie die beschleunigte Einführung modernster

Übertragungsverfahren für das Antennenfernsehen, um dieses gegenüber den
anderen Übertragungswegen konkurrenzfähig zu halten. Zum anderen gewinnt sie
dadurch freie Frequenzressourcen, die der Rundfunk nach Umstellung auf das neue
Übertragungsverfahren nicht mehr benötigt, welche maßgeblich dazu beitragen
sollen, das Ziel der flächendeckenden Versorgung von Breitbandanschlüssen mit
mindestens 50 Megabit pro Sekunde bis 2018 zu erreichen.
Ferner weist der Ausschuss darauf hin, dass der Nachfolgestandard DVB-T2 künftig
das von vielen Bürgern geschätzte hochauflösende Fernsehen in der sogenannten
„HD-Qualität“ auch für den terrestrischen Fernsehempfang erlaubt. Dies ist bisher
ausschließlich über Kabel- oder Satellitenempfang möglich.
Weiterhin nutzt DVB-T2 moderne Kompressionstechniken, die neben höheren
Datenübertragungsraten auch eine Einsparung von Rundfunk-Frequenzen im
700-MHz-Frequenzbereich ermöglichen. Die hierdurch freiwerdenden Frequenzen
können für die flächendeckende Grundversorgung mit Breitbandanschlüssen
freigegeben werden.
Die Migration zum Nachfolgestandard DVB-T2 steht somit in Interaktion zur
flächendeckenden Versorgung mit qualitativ hochwertigen Breitbandanschlüssen.
Der Ausschuss gesteht zu, dass den Bürgerinnen und Bürgern Kosten für
Vorschaltgeräte („Set-top-Boxen“) entstehen, die benötigt werden, um das
vorhandene TV-Gerät auch mit der neuen Technik DVB-T2 nutzen zu können. Die
Bundesregierung erwartet jedoch, dass die Kosten der „Set-top-Boxen“ im für
jedermann erschwinglichen Bereich liegen und durch die große Anzahl benötigter
Geräte auf dem Markt rasch minimiert werden. Dafür wird andererseits aber auch ein
deutlich höherer Fernsehgenuss geboten werden und zugleich dem
Antennenfernsehen eine gute Zukunftschance gesichert.
In diesem Zusammenhang macht der Ausschuss darauf aufmerksam, dass der
18. Deutsche Bundestag in seiner 57. Sitzung am 9. Oktober 2014 den Antrag der
Fraktionen der CDU/CSU und der SPD „Moderne Netze für ein modernes Land -
Schnelles Internet für alle“ (Drucksache 18/1973) angenommen hat, mit dem die
Bundesregierung u. a. dazu aufgefordert wurde, mit den Ländern einen nationalen
Konsens für eine zukunftsgerichtete terrestrische Fernsehversorgung mit dem
Standard DVB-T2 und die Nutzung frei werdender Frequenzen für die zusätzliche
Versorgung mit leistungsfähigen mobilen Breitbandzugängen – insbesondere im
ländlichen Raum – zu erarbeiten. Zu prüfen sei, ob bereits bis Mitte 2016 mindestens

in den jetzigen Hauptverbreitungsgebieten, den Ballungsräumen, den Bürgern zu
einem medialen Großereignis wie der UEFA-Fußballeuropameisterschaft ein
technisch fortschrittlicher Übertragungsstandard für eine terrestrische
Fernsehversorgung mit HD-Qualität zur Verfügung gestellt werden könne.
Vor diesem Hintergrund vermag der Petitionsausschuss nach umfassender Prüfung
der Sach- und Rechtslage im Ergebnis keinen parlamentarischen Handlungsbedarf
zu erkennen und die mit der Petition erhobene Forderung nicht zu unterstützen.
Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht
entsprochen werden konnte.Begründung (pdf)


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