Область : Німеччина
Освіта

Fernunterricht auch für Grundschüler

Позивач/ позивачка не публічний(-а)
Петиція адресована
Bundesbildungsministerium; Kultusministerien der Länder
152 Підтримуючий 150 в Німеччина

Позивач не подав петицію.

152 Підтримуючий 150 в Німеччина

Позивач не подав петицію.

  1. Розпочато 2021
  2. Збір завершено
  3. Надіслано
  4. Діалог
  5. Невдалий

09.05.2021, 12:03

Ich habe die Infos nochmals präzisiert, um deutlich zu machen, dass es mir nicht um eine spezielle Schule geht, sondern um die fehlende, rechtliche Grundlage bzw. Vorgabe für Fernunterricht an Grundschulen im Allgemeinen. Denn nur mit dieser Vorgabe können und müssen Grundschulen dann auch in der Umsetzung (Technik, Personal, Weiterbildung) vom Kultusministerium unterstützt werden.

Es gibt durchaus Grundschulen, die schon besser für Fernunterricht ausgestattet sind und diesen auch entsprechend umsetzen. Die Kinder und Eltern dieser Schulen haben dann Glück. Und vom Glück sollte die Bildung unserer Kinder nicht abhängen.

Ich rufe daher nicht nur vom fehlenden Fernunterricht betroffene Eltern auf, hier zu unterstützen. Ich wünsche mir auch Unterstützung von den Eltern, die es glücklicher getroffen haben. Helfen Sie mit, dass alle Grundschulkinder in den Genuss von Unterricht durch ihre LuL kommen.
Ich wende mich auch an die GrundschulLuL, die motiviert sind, aber von der schlechte


Neuer Petitionstext:

Aktuell sind auch die Grundschulen seit Anfang Januar 2021 überwiegend geschlossen. Während der Schließzeiten findet an den Grundschulen im Gegensatz zu den Sekundarstufen kein Fernunterricht statt. Stattdessen lautet das Konzept seit Beginn der Pandemie "Lernen mit Material".

Für Schüler ab der Sekundarstufe gibt es Fernunterricht. Das Kultusministerium Baden-Württemberg hat dafür sogar Qualitätsstandards für den Fernunterricht mit Schreiben vom 14.09.2020 erlassen; siehe:

km-bw.de/site/pbs-bw-km-root/get/documents_E-1983194601/KULTUS.Dachmandant/KULTUS/KM-Homepage/Artikelseiten%20KP-KM/1_FAQ_Corona/Schreiben%20Min%20Schuljahr%2020_21/2020%2009%2014%20Anlage%20Qualit%C3%A4tsstandards%20Fernunterricht.pdf

Darin heißt es u.a.:

  • Der Fernunterricht bildet den Präsenzunterricht möglichst nach Stundenplan ab. Alle Fächer der Stundentafel werden, soweit möglich, durch den Fernunterricht abgedeckt.
  • Die KinderSchule legt den Beginn und das Ende des „Fernlerntages“ fest und teilt dies den Lernenden und Eltern (ggf. Ausbildungsbetrieben) mit.
  • Sieht der Stundenplan an einem Tag ein bestimmtes Fach für den Präsenzunterricht vor, so soll dies möglichst durch den Fernunterricht ebenso abgedeckt werden (z. B. Übermittlung der Arbeitsaufträge, Wochenplan).
  • Die Lehrkraft kommuniziert regelmäßig mit den Schülerinnen und Schülern.
  • Es erfolgt eine regelmäßige Aufgabenerteilung und Rückmeldungen zu den Schülerarbeiten durch die Lehrkräfte.
  • Die Klassenlehrerin / der Klassenlehrer hat mindestens zu Beginn und am Ende der Unterrichtswoche einen fixen Kontakt mit der Klasse oder mit den einzelnen Schülerinnen und Schülern (z. B. über BigBlueButton, Telefon, E-Mail, Chat, Moodle), um sich auszutauschen, Fragen zu beantworten und die Lernenden zu informieren.
  • Die Lehrkräfte stellen in allen Fächern mindestens einmal in der Woche Arbeitsaufträge mit Vorgaben zum Bearbeitungszeitraum und zum Abgabetermin zur Verfügung. Dies erfolgt möglichst koordiniert über die Klassenlehrkraft an die Schülerinnen und Schüler.

Für Grundschüler ist dieser Fernunterricht gar nicht vorgesehen. Ich zitiere aus einer Mail, die ich vom Schulamt Biberach erhalten habe:

„So ist die Aussage der Kollegin durchaus korrekt, dass für die Grundschule im Gegensatz zur Sekundarstufe nicht Fernlernen, sondern das Lernen mit Materialien vorgegeben ist. Vorgabe ist, dass die Schulen Kontakt zu den Schülerinnen und Schülern halten, alle Fächer abgebildet werden und die Schülerinnen und Schüler eine Rückmeldung zu ihren Arbeiten erhalten. Dies sind die Qualitätskriterien an welche sich alle Schulen halten müssen. Die konkrete Umsetzung muss dann die Schule vor Ort regeln.“ Das bedeutet, dass alles was darüber hinaus geht, abhängig ist von der Schule und vom Lehrer. Und so ist es auch an der Grundschule Achstetten. Der Grundschule Achstetten kann man da formalerweise keinen Vorwurf machen. Sie halten sich an die Vorschriften. Und es aber kann natürlich nicht sein, dass mangels Vorgaben, technischer Voraussetzungen, etc. an den Grundschulen, die einen Schüler Fernunterricht erhalten und andere nicht. Deshalb muss auch von Seiten des Kultusministeriums erst einmal Fernunterricht für die Grundschulen angeordnet werden. Und die Grundschulen müssen dafür ausgestattet werden. Und da diese Vorgaben fehlen, haben wir Eltern auch leider wenig Möglichkeiten, da entsprechendes Handeln einzufordern.

Die Grundschulkinder und deren Eltern bekommen einen Wochenplan mit Aufgaben und Unterlagen für alle relevanten Fächer. Diese sind abzuarbeiten. Die Kinder haben kaum bis gar keinen Kontakt zu ihren LuL.

Neben Arbeitsblättern und dem Lernen mit Lehrbüchern und Arbeitsheften werden Lernvideos und andere Online-Angebote herangezogen. D. h. es sind Checker Chan, Checker Tobi oder Mickey, der Hamster, um nur einige Beispiele zu nennen, die den Kindern den (neuen) Stoff vermitteln. Eine Unterrichtung durch Lehrer*in findet in der Regel nicht statt. EsOb, in welchem Umfang und mit welchen Inhalten Webkonferenzen abgehalten werden, ist lediglichabhängig ein freiwilliges Angebotvon der LuL,Schule wennund dieseden Webkonferenzen abhalten.LuL.

Währenddessen erhalten die SuS ab der Sekundarstufe Fernunterricht: jeden Tag und in (fast) jedem Fach. Der Stoff wird den Kindern durch die jeweiligen Lehrer*in online, aber persönlich vermittelt. Arbeitsaufträge und Lernvideos kommen hier ergänzend zum Einsatz.



Neue Begründung:

Ich fordere, dass auch Grundschüler während der pandemiebedingt notwendigen Schulschließungen Fernunterricht erhalten.

  1. Grundsätzlich erklärt sich mir nicht, wieso Grund- und Sekundarschüler hier unterschiedlich behandelt werden. Grundschüler haben das gleiche Recht auf Bildung wie die Sekundarschüler. Auch für Grundschüler können altersgerechte Fernlernkonzept entwickelt werden.
  2. Grundschüler sind schon aufgrund ihres Alters nicht in der Lage, diese Wochenpläne eigenständig durchzuarbeiten. Sie benötigen kompetente, pädagogische Begleitung durch ihre LuL. Diese erfolgt gerade nicht. Und das schon über Wochen. Hier übernehmen Eltern den Job des Lehrers. Und das als ungelernte Kräfte und oft zusätzlich zu ihren eigenen Jobs. Kinder, in denen die Eltern das nicht leisten können, fallen durch das System. Mit einem adäquaten Fernunterricht könnte das verhindert oder zumindest minimiert werden.
  3. Auch kann der dauerhafte Einsatz von Lernvideos den Unterricht durch einen Lehrer*in nicht ersetzen, denn sonst müssten wir die Notwendigkeit der Unterrichtung der SuS durch LuL grundsätzlich in Frage stellen.
  4. Darüber hinaus besteht für die SuS weiterhin Schulpflicht. Da erwarte ich als Eltern, dass auch an den Grundschulen die LuL ihrer Verpflichtung nachkommen, die Kinder zu unterrichten. Das ist mit dem Bereitstellen von Lernmaterial nicht getan.

Ich wünsche mir, dass die zuständigen Behörden hier endlich aufwachen und altersgerechte Fernlernkonzepte, die über das "Lernen mit Material" hinausgehen, auch für Grundschüler entwickeln und anbieten.anbieten und auch die Grundschulen mit entsprechender Ausstattung, Weiterbildung,etc. auch in die Lage versetzen, das umzusetzen Bei den Kindern und den Eltern ist langsam die Luft raus!


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 111 (109 in Deutschland)


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