Περιοχή: Γερμανία

Filmwesen - Erhalt des filmischen Kulturgutes

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Deutschen Bundestag
419 Υποστηρικτικό 419 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

419 Υποστηρικτικό 419 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

  1. Ξεκίνησε 2013
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.

18/11/2015, 4:08 μ.μ.

Pet 3-18-04-2262-001110

Filmwesen
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.02.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist. Begründung

Mit der Petition wird der Erhalt des filmischen Kulturgutes als
gesamtstaatlichnationale Aufgabe gefordert.
Der Petent setzt sich dafür ein, das filmische Kulturgut als Erbe zu sichern. Auch im
digitalen Zeitalter sei dies dringend notwendig. Der Filmbestand sei von chemischem
Zerfall bedroht. Daher sei eine zentrale Koordinierungsstelle aus dem Verbund der
deutschen Kinematheken zu schaffen, wo Fachwissen gebündelt werde, die
anstehende Digitalisierung vorbereitet und die Bedingungen für die entsprechende
Auftragsvergabe ausgehandelt werden. Diese gewaltige Aufgabe sei nur von allen
Archiven gemeinsam zu stemmen. Auch gehe es um die Bereitstellung
entsprechender finanzieller Mittel. Der Petent nennt Frankreich als Vorbild, wo in
sechs Jahren 400 Millionen Euro für diese Aufgabe bereitgestellt würden, während
es in Deutschland pro Jahr gerade mal 2 Millionen Euro wären.
Zu weiteren Einzelheiten wird auf die Eingabe hingewiesen.
Die Petition beruht auf einer Resolution, die von mehr als 70 Filmschaffenden und
Filmwissenschaftlern verfasst und unterschrieben wurde, darunter die Regisseure
Edgar Reitz und Harun Farocki.
Zu dieser als öffentliche Petition zugelassenen Eingabe sind 15 Diskussionsbeiträge
und 419 Mitzeichnungen eingegangen. Den Petitionsausschuss erreichte zudem
eine Petition gleichen Inhalts, die wegen des Sachzusammenhangs in die
parlamentarische Prüfung einbezogen wird. Es wird um Verständnis gebeten, wenn
nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden kann.

Unter Berücksichtigung einer Stellungnahme der Beauftragten der Bundesregierung
für Kultur und Medien (BKM) sieht das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung
folgendermaßen aus:
Der Petitionsausschuss sieht das Anliegen der Petition als berechtigt an und begrüßt
es daher ausdrücklich, dass die Bundesregierung den Erhalt des Filmerbes als
wichtiges Anliegen definiert. Dies hat auch Niederschlag gefunden im
Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vom 27. November 2013, in dem es (unter
Punkt 4.3 ‚Kultur, Medien, Sport‘) heißt (S. 136):
„Unser nationales Filmerbe muss dauerhaft gesichert und im digitalen
Zeitalter sichtbar bleiben. Es bedarf hierfür neben einer
Digitalisierungsförderung des Bundes auch der Beteiligung der Länder
und der Filmwirtschaft. Die deutsche Stiftung Kinemathek ist als eine der
zentralen Einrichtungen zur Bewahrung und Zugänglichmachung des
deutschen Filmerbes zu stärken.“
In der jüngeren Vergangenheit wurden bereits Maßnahmen getroffen, die den Erhalt
und die Bereitstellung des Filmerbes voranbringen. Dies betrifft sowohl die
rechtlichen Rahmenbedingungen als auch die Förderung der bestehenden
Filmeinrichtungen.
Was die rechtlichen Rahmenbedingungen betrifft, so sind mit Gültigkeit seit
1. Januar 2014 in zwei Bereichen neue Regelungen zu nennen:
- Mit der Neufassung des Filmförderungsgesetzes (FFG) wurde die
Digitalisierung des deutschen Filmerbes in die Zuständigkeit der
Filmförderungsanstalt (FFA) aufgenommen (in § 2 Abs. 1 Nr. 3 FFG). Dies ist
jedoch kein völliger Neubeginn, denn zuvor hatte die FFA im Jahr 2012 mit
600.000 Euro und im Jahr 2013 mit 1 Mio. Euro auf der Grundlage eines
Präsidiumsbeschlusses die Digitalisierung bereits gefördert.
- Im Bereich des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) können seit 1. Januar 2014
Archive, Bibliotheken und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten
v e r w a i s t e Filmwerke (aber auch Musik- und Printwerke) digitalisieren
und online verfügbar machen (§§ 61 bis 62c UrhG). Dies war bisher nicht
möglich, weil urheberrechtlich geschützte Inhalte nur mit Zustimmung des
Rechtsinhabers oder aufgrund einer gesetzlichen Nutzungserlaubnis genutzt
werden durften. Bei verwaisten Werken war dies jedoch keine Option. Jetzt
wurde dies mit §§ 61 bis 61c des UrhG geregelt (‚Schrankenregelung‘).

Gleichzeitig wurden damit die Vorgabe der EU-Richtlinien 2012/28 vom
25. Oktober 2012 in deutsches Recht umgesetzt.
- Hinzu kommt, dass die Neufassung des Bundesarchivgesetzes (BArchG)
von 2013 die Hersteller deutscher Kinofilme verpflichtet, ihre Filme innerhalb
eines Jahres nach der Fertigstellung oder ersten Aufführung beim
Bundesarchiv registrieren zu lassen (§ 7a Abs. 1 Satz 1 BArchG). Die Daten
zu den Filmen werden in einem neu geschaffenen deutschen Filmregister
erfasst, das zukünftig einen Überblick über alle neuen deutschen Filme gibt,
unabhängig davon, ob sie gefördert waren oder nicht. Bundesarchiv und
Deutsches Filminstitut (DIF) sind auch im Kompetenznetzwerk Deutsche
Digitale Bibliothek (DDB) vertreten, die bei der Präsentation des nationalen
Filmerbes eine zunehmend wichtige Rolle spielt.
Zu den Film-Einrichtungen und deren Förderung hinsichtlich der Sicherung und
Bereitstellung des Filmerbes ist Folgendes festzuhalten:
- Die Stiftung Deutsche Kinemathek (SDK) wird bereits seit 2004 durch die
BKM gefördert, allein im Haushaltsjahr 2013 mit rund 7,5 Mio. Euro.
- Das Deutsche Filminstitut (DIF) erhielt im Jahr 2013 320.000 Euro, womit in
erster Linie ein online verfügbares Filmportal unterstützt wird, das eine frei
zugängliche und vollständige Filmographie a l l e r deutschen Kinofilme
bietet.
- Das Bundesarchiv, das als d a s zentrale Filmarchiv jährlich 300 bis
400 Filme sichert, erhielt 2013 allein 230.000 Euro für
Digitalisierungsaufgaben. Das Bundesarchiv stellt heute schon rund
55.000 Filmwerke der Öffentlichkeit zur Verfügung. Neben der Digitalisierung
ist hier auch die sachgerechte Unterbringung des nationalen Filmerbes von
Belang, weshalb der Ausbau des Filmarchivs des Bundesarchivs in
Hoppegarten vorbereitet wird.
- Die DEFA-Stiftung (mit 250.000 Euro), die Friedrich-Wilhelm-Murnau-
Stiftung (mit 250.000 Euro), die Stiftung Deutsche Kinemathek (SDK) (mit
200.000 Euro) und das Deutsche Filminstitut (mit 100.000) teilten sich die
1 Mio. Euro, die 2013 zur Digitalisierung zur Verfügung gestellt wurden. Die
restlichen 200.000 Euro flossen in ein Pilotprojekt zum Aufbau eines
Bestandskataloges des Kinematheksverbundes unter der Federführung der
SDK, der künftig eine verlässliche Übersicht über sämtliche archivierte
Filmwerke geben wird.

Der Kinematheksverbund, dessen Hauptmitglieder das Bundesarchiv, die SDK und
das DIF sind, erfüllt seit 1978 die Funktion einer zentralen deutschen Kinemathek.
Hier wurden bereits wichtige Weichenstellungen zur Digitalisierung des nationalen
Filmerbes vorgenommen, um das umfangreiche Vorhaben der Digitalisierung des
nationalen Filmerbes umzusetzen. Vor diesem Hintergrund erachtet der
Petitionsausschuss die Errichtung einer weiteren gemeinsamen Stelle aller
deutschen Filmarchive zur Aufarbeitung und Erhaltung des Filmbestandes nicht für
erforderlich. Die gesamtstaatliche Aufgabe der dauerhaften Erhaltung und
Zugänglichmachung des Filmbestandes ist auf gutem Wege und wird weiter
vorangetrieben werden.
Der Petitionsausschuss empfiehlt daher nach gründlicher parlamentarischer Prüfung,
das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.Begründung (pdf)


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