Regiune: Germania

Filmwesen - Filmförderung im Bereich des deutschen Kinderfilms

Petiționarul nu este public
Petiția se adresează
Deutschen Bundestag
633 633 in Germania

Petiția a fost inchisa

633 633 in Germania

Petiția a fost inchisa

  1. A început 2012
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. Terminat

Aceasta este o petiție online des Deutschen Bundestags .

29.08.2017, 16:51

Norbert KerkheyFilmwesen
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2012 abschließend beraten und
beschlossen:
Die Petition
a) der Bundesregierung – dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien – als Material zu überweisen,
b) den Fraktionen des Deutschen Bundstages zur Kenntnis zu geben,
c) den Landesvolksvertretungen zuzuleiten.
Begründung
Der Petent setzt sich für Änderungen des Filmfördergesetzes sowie der
entsprechenden Vergaberichtlinien ein dahingehend, dass ein Viertel des Etats der
Filmförderung des Bundes - durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur
und Medien (BKM), das Kuratorium junger deutscher Film und die Filmförderanstalt
(FFA) - verpflichtend ausschließlich unabhängig produzierten deutschen Kinderfilmen
zur Verfügung steht und dass für diese Kinderfilme die Wirtschaftlichkeitskriterien der
FFA nicht angewendet werden.
Der Petent legt im Einzelnen dar, dass die Situation des unabhängigen deutschen
Kinderfilms prekär sei. Auch der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und
Medien Neumann habe in einer Rede zur Preisverleihung des Goldenen Spatz
darauf hingewiesen, dass kaum Kinderfilme nach neuen Stoffen entstünden, die
auch die heutige Lebenswelt der Kinder abbildeten. Eine „Verarmung der Stoffe“
werde sichtbar. Daher setze er sich für die vorgeschlagene Änderung ein, mit dem
Ziel, dass aktuelle Originalstoffe in allen Kinderfilmgenres (Spiel-, Dokumentar-,
Animationsfilm) und in allen Förderbereichen (Treatment, Drehbuch,
Projektentwicklung, Produktion und Vertrieb) größere Chancen erhalten.
Zu dieser als öffentliche Petition zugelassenen Eingabe sind 44 Diskussionsbeiträge
und 633 Mitzeichnungen eingegangen. Die Diskussion im Internet verlief sehr
kontrovers.

Der Petitionsausschuss hat im Rahmen der parlamentarischen Prüfung eine
Stellungnahme des BKM eingeholt. Unter Berücksichtigung der Stellungnahme sieht
das Ergebnis der parlamentarischen Pürfung folgendermaßen aus:
Der Petent beschreibt nach Auffassung des Petitionsausschusses zu Recht die
Situation des deutschen Kinderfilms als kritisch. Die vom Petenten angesprochene
Rede des Staatsministers Neumann beim Kindermedienfestival Goldener Spatz fand
vor diesem Hintergrund in Fachkreisen auch viel Zuspruch. Auch ist dem Petenten
zuzustimmen, dass es bedenklich ist, wenn zwei Jahre in Folge auf dem
bedeutendsten deutschen Filmfestival, der Berlinale, kein Langspielfilm für Kinder
aus Deutschland vertreten war.
Hinsichtlich der vom Petenten vorgeschlagenen Änderung der Vergaberichtlinien
dahingehend, ein Viertel des Etats der Filmförderung des Bundes beim BKM und
Kuratorium junger deutscher Film sowie der FFA ausschließlich unabhängig
produzierten deutschen Kinderfilmen zur Verfügung zu stellen, ist Folgendes
festzuhalten:
Schon heute sind bei der kulturellenFilmförderung des BKMgut ein Viertel aller
Fördergelder zur Produktions- und Drehbuchförderung für den Kinderfilm reserviert.
Der Zugang zu den Bundesmitteln des Deutschen Filmförderfonds steht – bei
Erfüllung gewisser formaler Voraussetzungen – allen Produktionen offen. Eine
Bevorzugung oder Benachteiligung nach Art der Stoffe gibt es dabei nicht. Nach den
bisherigen Erfahrungen in der Filmförderung des BKM treten keine Behinderungen
bei der Realisierung der vom Petenten vorrangig gewünschten originären
Gegenwartsstoffen auf, die durch eine mangelnde Unterstützung des Bundes
hervorgerufen wären.
Im Bereich des Kinderfilms gibt es auch eine Zusammenarbeit des BKM mit dem
Kuratorium junger deutscher Filmim Rahmen einer Kooperationsvereinbarung.
Dabei stellt der BKM die Haushaltsmittel im Bereich der Produktionsförderung zur
Verfügung, während das Kuratorium junger deutscher Film die Drehbuchförderung
und die Projektentwicklungsförderung übernimmt. Dabei ist jedoch zu beachten, dass
das Kuratorium junger deutscher Film als organisatorisch eigenständige
Fördereinrichtung zu 100 Prozent durch die Bundesländer finanziert wird. Es handelt
sich dabei also um keine Bundesmittel, so dass hier auch keine inhaltlichen
Vorgaben von Seiten des Bundes möglich sind. Es herrscht jedoch Einigkeit
zwischen BKM und dem Kuratorium junger deutscher Film hinsichtlich der
Förderziele, gerade auch in Bezug auf die vom Petenten geforderten neuen

Gegenwartsstoffe. So wurden beispielsweise auf Vorschlag der gemeinsamen Jury
in 2011 nur die beiden originären Gegenwartsstoffe „Pommes essen“ und „Ricky der
Große“ mit der vollen Fördersumme unterstützt. Es gibt auch Einigkeit darüber, dass
Maßstab jeder Förderentscheidung die Qualität der eingereichten Projekte ist und
dass es nicht darum geht, die gewünschten originären Gegenwartsstoffe unabhängig
von diesem Kriterium der Qualität zu bevorzugen.
Was die Fördermittel derFilmförderanstalt(FFA) betrifft, so hat diese im Jahr 2011
rund 100 Mio. Euro vergeben. Davon ein Viertel für die Förderung von unabhängig
produzierten deutschen Kinderfilmen zu reservieren, würde über das Ziel
hinausschießen, da ein Förderbedarf in dieser Höhe nicht vorliegt. Bei den
Fördermitteln der FFA ist zudem zu berücksichtigen, dass sie durch eine
Sonderabgabe der Filmwirtschaft erzielt werden und daher gruppennützig zu
verwenden sind. Die Reservierung eines Viertels der Fördermittel für eine bestimmte
Sparte der Filmproduktion wie den Kinderfilm wäre daher nicht möglich. Auch ein
Verzicht auf die wirtschaftlichen Kriterien der FFA für den Bereich Kinderfilm kommt
nicht in Betracht, da es sich beim FFA um eine Instrument derwirtschaftlichen
Filmförderunghandelt.
Der Petitionsausschuss teilt mit dem BKM die Ansicht, dass Kinder Filme brauchen,
die ihnen auf originelle und zugleich tiefgehende Weise eine filmische
Auseinandersetzung mit der heutigen Welt und ihren alltäglichen Problemen
eröffnen. Dazu gehören die originären Gegenwartsstoffe für Kinderfilme, die neben
Kinderfilmen nach literarischen Vorlagen und Märchen ihr eigenes Gewicht haben.
Das derzeitige Filmfördergesetz (FFG) endet am 31. Dezember 2013 und somit steht
eine Novellierung für 2014 an. Die FFA hat daher schon am 21. November 2011
einen Fragebogen an die Verbände und die Interessenvertreter der Filmwirtschaft
versendet und um eine Stellungnahme zum Novellierungsbedarf des FFG gebeten.
Eine umfangreiche Sammlung der Stellungnahmen findet sich auf der Internetseite
der FFA (unter www.ffa.de).
Der Petitionsausschuss hält dies für den richtigen Moment, die Aufmerksamkeit
darauf zu richten, dass in der Novellierung des FFG auch der Kinderfilm den ihm
gebührenden Platz findet. Der Petitionsausschuss unterstützt daher das Anliegen
des Petenten und empfiehlt, die Petition der Bundesregierung – dem Beauftragten
der Bundesregierung für Kultur und Medien – als Material zu überweisen, den
Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben und den
Landesvolksvertretungen zuzuleiten.

Begründung (PDF)


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