Regiune: Germania

Finanzausgleich - Einstellung des Länderfinanzausgleichs innerhalb von 10 Jahren

Petiționarul nu este public
Petiția se adresează
Deutschen Bundestag
67 67 in Germania

Petiția este respinsă.

67 67 in Germania

Petiția este respinsă.

  1. A început 2015
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. Terminat

Aceasta este o petiție online des Deutschen Bundestags .

18.11.2015, 16:06

Pet 2-18-08-604-016611Finanzausgleich
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 24.09.2015 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition soll erreicht werden, dass der Länderfinanzausgleich innerhalb von
10 Jahren eingestellt wird.
Im Einzelnen soll so vorgegangen werden, dass jedes Nehmerland maximal noch fünf
Jahre den Länderfinanzausgleich zu 100 Prozent erhält. Danach soll der
Länderfinanzausgleich für die Nehmerländer jährlich um 20 Prozent des
Ausgangsvolumens reduziert werden, sodass am Ende des zehnten Jahres nach
Ablauf dieser Übergangsphase keine Leistungen durch den Länderfinanzausgleich
mehr erfolgen.
Die Maßnahme soll dazu beitragen, die Nehmerländer dahingehend zu motivieren,
ihren Haushalt innerhalb von zehn Jahren zu konsolidieren. Dabei sollen auch die
Geberländer bei der Umsetzung von Reformen in den Nehmerländern aktiv beteiligt
werden.
Zu den Einzelheiten des Vortrages wird auf die vom Petenten eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe ist auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
worden. Es gingen 67 Mitzeichnungen und 46 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre
Auffassung zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung
lässt sich unter Einbeziehung der seitens der von der Bundesregierung angeführten
Gesichtspunkte wie folgt zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss stellt zunächst grundlegend fest, dass es die Aufgabe des
bundesstaatlichen Finanzausgleichs ist, im Rahmen der vorhandenen Finanzmittel

den Bund und alle Länder so auszustatten, dass sie ihre verfassungsmäßigen
Aufgaben eigenständig und eigenverantwortlich wahrnehmen können. Das
Grundgesetz (GG) sieht ein mehrstufiges Verfahren zur Aufteilung des
Finanzaufkommens vor, innerhalb dessen der Länderfinanzausgleich zwischen den
Ländern eine Stufe bildet.
Dabei ist der Länderfinanzausgleich als Einnahmeausgleich konzipiert und dient dem
anteiligen Ausgleich fehlender eigener Steuereinnahmen. Nach Artikel 107 Abs. 2 GG
ist sicherzustellen, dass Unterschiede in der Finanzkraft der Länder in angemessener
Weise auszugleichen sind. Die ausgleichsberechtigten Länder haben dabei
"Ansprüche" und die ausgleichsverpflichteten Länder sind mit "Verbindlichkeiten"
belastet. Eine allmähliche Reduzierung des Länderfinanzausgleichs mit dem Ziel
seiner vollständigen Abschaffung ließe die unterschiedliche Finanzkraft der Länder
unberücksichtigt. Sie stünde damit offensichtlich im Widerspruch zu den
verfassungsrechtlichen Vorgaben.
Angesichts der bestehenden verfassungsrechtlichen Vorgaben sieht der
Petitionsausschuss keine Möglichkeit für eine Umsetzung des vorgetragenen
Petitums. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem
Anliegen nicht entsprochen werden konnte.Begründung (pdf)


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