Region: Germany

Finanzausgleich - Keine Verlängerung des Solidarpakts/Schaffung eines "Gesamtdeutschen Fördertopfes"

Petitioner not public
Petition is directed to
Deutschen Bundestag
148 supporters 148 in Germany

The petition is denied.

148 supporters 148 in Germany

The petition is denied.

  1. Launched 2015
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Finished

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

07/06/2016, 12:15

Pet 2-18-08-604-021007



Finanzausgleich



Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 09.06.2016 abschließend beraten und

beschlossen:



Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen

worden ist.

Begründung



Der Petent fordert, den Solidarpakt nach seinem Auslaufen nicht zu verlängern und

einen "Gesamtdeutschen Fördertopf" zu schaffen, in den alle Bundesländer anteilig

nach Wirtschaftskraft einzahlen.

Zur Begründung wird ausgeführt, der Solidarpakt II laufe im Jahr 2019 aus. Ziel

dieses Solidarpakts sei es gewesen, den neuen Bundesländern bei der Bewältigung

teilungsbedingter Sonderlasten unter die Arme zugreifen. Seit der Wiedervereinigung

seien jedoch nunmehr 25 Jahre vergangen. Gleichwohl flössen nicht unerhebliche

Geldmengen in die ostdeutschen Bundesländer, während die ebenfalls bedürftigen

Kommunen in den alten Bundesländern nicht in den Genuss entsprechender

Zahlungen kämen.

Nunmehr komme es mithin darauf an, dass Länder und Gemeinden in Deutschland

unabhängig von deren geografischer Lage zeitlich begrenzt und gleichberechtigt

gefördert würden. Dies entspreche auch dem Prinzip der Gleichbehandlung von alten

und neuen Bundesländern. Bedürftigkeit sei nicht von der geografischen Lage

abhängig, sondern werde durch die wirtschaftliche Lage einer Region erkennbar.

Angesichts dessen sei es geboten, den Solidarpakt II ersatzlos zu beenden und

stattdessen Länder und Gemeinden unabhängig von deren geografischer Lage

zeitlich begrenzt und gleichberechtigt zu fördern.

Zu den Einzelheiten des Vorbringens des Petenten wird auf die von ihm

eingereichten Unterlagen verwiesen. Die Eingabe ist auf der Internetseite des

Deutschen Bundestages veröffentlicht worden. Es gingen 148 Mitzeichnungen sowie

25 Diskussionsbeiträge ein.



Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung

zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich

unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Gesichtspunkte

wie folgt zusammenfassen:

Mit Bezug auf das vorgetragene Petitum ruft der Petitionsausschuss zunächst in

Erinnerung, dass mit der Vereinbarung zum sog. Solidarpakt II aus dem Jahr 2001

die Finanzausstattung der neuen Länder und Berlin langfristig auf eine sichere

Grundlage gestellt worden ist. Der Solidarpakt II ist Ausdruck gesamtstaatlicher

Solidarität und trägt dazu bei, dass sich in Ostdeutschland eine selbsttragende

Wirtschaft entwickeln kann.

Im Rahmen des Solidarpakts II erhalten die ostdeutschen Länder Sonderbedarfs-

Bundesergänzungszuweisungen zur Deckung von teilungsbedingten Sonderlasten

aus dem bestehenden starken infrastrukturellen Nachholbedarf sowie zum Ausgleich

unterproportionaler kommunaler Finanzkraft. Insgesamt stellt der Bund hierfür im

Zeitraum von 2005 bis 2019 Mittel in Höhe von rund 105 Milliarden Euro (die sog.

Korb I-Mittel) zur Verfügung. Die Mittel sind degressiv ausgestaltet. Die zwar

abnehmende, aber immer noch relevante Bedeutung dieser Mittel für die

ostdeutschen Flächenländer zeigt sich darin, dass die Länder im Jahr 2014 rund

10% ihrer Ausgaben aus Korb I-Mitteln finanzieren konnten.

Darüber hinaus hat sich die Bundesregierung im Solidarpakt II verpflichtet, im

gleichen Zeitraum als Zielgröße weitere rund 51 Milliarden Euro in Form von

überproportionalen Leistungen für den Aufbau Ost einzusetzen (sog. Korb II-Mittel).

Im Zeitraum von 2005 bis 2013 wurden für den Korb II insgesamt 44,9 Milliarden

Euro geleistet. Damit hatte der Bund bis Ende 2013 bereits rund 87% seiner

Verpflichtungen aus dem Korb II des Solidarpakts II erbracht.

Der Solidarpakt II läuft – wie vom Petenten gefordert – Ende 2019 aus. Die

Regierungschefs der ostdeutschen Länder haben anlässlich der Verabschiedung des

Solidarpakts II im Bundesrat erklärt, dass ab 2020 ein teilungsbedingter

infrastruktureller Nachholbedarf nicht mehr geltend gemacht wird. Neben der

zielgerichteten Strukturförderung der ostdeutschen Länder durch die Solidarpakte I

und II unterstützt der Bund bereits jetzt im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe

"Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) strukturschwache

Regionen in ganz Deutschland. Die GRW ist mithin in der Form gestaltet, dass – wie

vom Petenten gefordert – auch Maßnahmen in den alten Bundesländern zeitlich

begrenzt und gleichberechtigt gefördert werden können. Zur Herstellung



gleichwertiger Lebensverhältnisse in ganz Deutschland wird das System der

Unterstützung strukturschwacher Regionen für die Jahre ab 2020 weiterentwickelt.

Ein erstes Eckpunktepapier des Bundes für ein gesamtdeutsches Fördersystem für

strukturschwache Regionen ab 2020 wird gegenwärtig mit den Ländern diskutiert.

Nach dem Dargelegten stellt der Petitionsausschuss fest, dass dem vorgetragenen

Anliegen nach einer Förderung aller Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland

in Abhängigkeit von der jeweiligen regionalen Wirtschaftsstruktur nachgekommen

wird. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem

vorgetragenen Anliegen teilweise entsprochen worden ist.

Begründung (pdf)


Help us to strengthen citizen participation. We want to support your petition to get the attention it deserves while remaining an independent platform.

Donate now