Terület: Németország

Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung - Bericht über die Einnahmen und Ausgaben der deutschen Rentenversicherung

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A petíció címzettje
Deutschen Bundestag
390 Támogató 390 -ban,-ben Németország

A beadványt elutasították.

390 Támogató 390 -ban,-ben Németország

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  1. Indított 2013
  2. A gyűjtés befejeződött
  3. Benyújtott
  4. Párbeszéd
  5. Befejeződött

Ez egy online petíció des Deutschen Bundestags.

2015. 11. 18. 16:13

Pet 3-18-11-8216-001070Finanzierung der gesetzlichen
Rentenversicherung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.06.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass die Einnahmen und Ausgaben der deutschen
Rentenversicherung in regelmäßigen öffentlichen Monatsberichten für jeden
Staatsbürger einsehbar sind.
Zur Begründung der Petition wird ausgeführt, dass dies dem Schutz gegen den
Missbrauch öffentlich angesparter Gelder dienen solle. Ein Leben lang werde in die
Rentenkasse eingezahlt. Sobald das Rentenalter erreicht sei, erhielten viele Rentner
jedoch solch eine geringe Rente, die nicht einmal für die Miete einer Ein- oder
Zweizimmerwohnung reiche. Die Zahlung einer höheren Rente sei aus
wirtschaftlichen Gründen nicht möglich. Jedoch würden angesparte Rentengelder in
Milliardenhöhe für sachfremde Zwecke verwendet und nicht vollständig der
Rentenkasse erstattet. Gegenüber den Rentenbeitragszahlern sei eine klare
Transparenz hinsichtlich der Verwendung der angesparten Rentenbeiträge
erforderlich.
Es handelt sich um eine Petition, die auf den Internetseiten des Deutschen
Bundestages veröffentlicht wurde und zur Diskussion bereitstand. Der Petition
schlossen sich 390 Mitzeichnende an und es gingen 36 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Soweit der Petent die sachfremde Verwendung von Beiträgen der Versicherten
beanstandet, wirft er die Frage der Finanzierung von versicherungsfremden, nicht

beitragsgedeckten Leistungen auf. In diesem Zusammenhang ist hervorzuheben,
dass die Rentenversicherung nur Leistungen erbringt, die zu ihrem gesetzlich
geregelten Leistungskatalog gehören. Es werden somit keine finanziellen Mittel
zweckentfremdet verwendet, vielmehr beteiligt sich der Bund über die
Bundeszuschüsse, Beitragszahlungen und Erstattungen an der Finanzierung der
Renten. Der Petent übersieht, dass die gesetzliche Rentenversicherung als
wesentliches Merkmal auch einen sozialen Ausgleich innerhalb der
Versichertengemeinschaft herbeiführt. Im Unterschied zur Privatversicherung, die
sich ganz überwiegend auf einen versicherungsmathematischen Risikoausgleich
zwischen den Versicherten – mit entsprechender Prämiengestaltung – beschränkt,
wird in der Sozialversicherung der Risikoausgleich durch einen sozialen Ausgleich
nach dem Solidarprinzip ergänzt, so dass die Versicherten – unabhängig von ihren
individuellen Risiken – gegen typische Wechselfälle des Lebens abgesichert sind.
Der gesetzlich geregelte Leistungskatalog der Rentenversicherung beinhaltet
deshalb sowohl beitragsgedeckte als auch nicht beitragsgedeckte Leistungen.
In diesem Zusammenhang ist hervorzuheben, dass sich der Bund in angemessener
Weise an der Finanzierung dieser Leistungen beteiligt. Mit der Einführung des
zusätzlichen Bundeszuschusses im Jahr 1998 wurde der gesamtgesellschaftlichen
Aufgabenwahrnehmung durch die gesetzliche Rentenversicherung verstärkt
Rechnung getragen. Durch ihn wird – über den allgemeinen Bundeszuschuss zur
Rentenversicherung hinaus – die Allgemeinheit verstärkt an der Finanzierung der
Renten insgesamt und damit auch an der Finanzierung der nicht beitragsgedeckten
Leistungen beteiligt. Derzeit macht der Anteil der Bundeszuschüsse (allgemeiner und
zusätzlicher Bundeszuschuss und Beteiligung des Bundes an den Ausgaben der
knappschaftlichen Rentenversicherung) mit rund 65,6 Mrd. Euro rund ein Viertel der
Gesamtausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung aus. Rechnet man noch die
Beiträge des Bundes für Kindererziehung und für behinderte Menschen in
Werkstätten in Höhe von rund 12,7 Mrd. Euro sowie die Erstattungen des Bundes an
die gesetzliche Rentenversicherung von rund 3,0 Mrd. Euro hinzu, dann zahlte der
Bund im Jahr 2012 insgesamt 81,3 Mrd. Euro an die gesetzliche
Rentenversicherung, was somit knapp einem Drittel der Gesamtausgaben der
gesetzlichen Rentenversicherung entspricht.
Nach Auffassung des Petitionsausschusses sind zur Frage sachgerechten
Finanzierung nicht beitragsgedeckter Leistungen hinreichend Antworten gefunden

worden. Für das vom Petenten geäußerte Misstrauen gegenüber der gesetzlichen
Rentenversicherung besteht nach Auffassung des Petitionsausschusses kein Grund.
Soweit der Petent Transparenz bezüglich der Verwendung der Einnahmen und
Ausgaben in der gesetzlichen Rentenversicherung fordert, wird auf Folgendes
hingewiesen:
Die Versicherungsträger dürfen nur Geschäfte zur Erfüllung ihrer gesetzlich
vorgeschriebenen oder zugelassenen Aufgaben führen und ihre Mittel nur für diese
Aufgaben sowie die Verwaltungskosten verwenden. Mit den im Vierten Buch
Sozialgesetzbuch (SGB IV) enthaltenen Regelungen über das Haushalts- und
Rechnungswesen ist der vom Petenten geforderten Transparenz über Einnahmen
und Ausgaben der Rentenversicherungsträger hinreichend Rechnung getragen. Über
den Haushalt der Rentenversicherungsträger beschließen die mit der Sozialwahl
gewählten Vertreter der Versicherten und Arbeitgeber. Die Einnahmen und
Ausgaben sind der Haushaltsrechnung zu entnehmen. Zudem veröffentlicht die
Deutsche Rentenversicherung auf ihrer Internet-Präsenz (www.deutsche-
rentenversicherung.de unter Home – Wir über uns – Fakten und Zahlen –
Kennzahlen und Finanzen – Rechnungsergebnisse und Rentenbestand) zeitnah
ausgewählte monatliche Rechnungsergebnisse für die allgemeine
Rentenversicherung ohne die knappschaftliche Rentenversicherung. Wiedergegeben
werden dort der jeweilige Stand der Nachhaltigkeitsrücklage und der Liquidität sowie
die monatlichen Beitragseingänge und Rentenausgaben.
Der Petitionsausschuss weist jedoch besonders auf die Verpflichtung der
Bundesregierung hin, den gesetzgebenden Körperschaften jährlich bis zum 30.
November einen Rentenversicherungsbericht vorzulegen. Dies regelt § 154 Abs. 1
und Abs. 3 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI). Kern des
Rentenversicherungsbericht sind neben der Dokumentation der aktuellen Situation
die mittel- und längerfristigen Vorausberechnungen über die finanzielle Entwicklung
der gesetzlichen Rentenversicherung im Hinblick auf Einnahmen und Ausgaben,
Nachhaltigkeitsrücklage, Beitragssatz und Rentenniveau vor Steuern. Der
Rentenversicherungsbericht 2013 ist als Bundestagsdrucksache 18/95 erschienen.
Nach den vorangegangenen Ausführungen vertritt der Petitionsausschuss die
Auffassung, dass der vom Petenten geforderten Transparenz hinsichtlich der
Einnahmen und Ausgaben der Deutschen Rentenversicherung Rechnung getragen
wird. Soweit der Petent sich in seiner Eingabe auf angesparte Rentengelder bezieht,
möchte der Petitionsausschuss klarstellen, dass die gesetzliche Rentenversicherung

auf einer von der Solidargemeinschaft aller Versicherten getragenen
Umlagefinanzierung basiert. Das bedeutet, dass alle Leistungen in einem Zeitraum
(z.B. Altersrenten) aus den Beitragseinnahmen für denselben Zeitraum sowie den
bereits erwähnten Bundeszuschüssen finanziert werden. Die Rentenversicherung
spart insoweit keine Beiträge an.
Nach den vorangegangenen Ausführungen empfiehlt der Petitionsausschuss, das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.Begründung (pdf)


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