Region: Tyskland

Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung - Umstellung der derzeitigen Rentenversicherung in eine staatliche teilweise kapitalgedeckte Rentenversicherung

Initiativtagaren är inte offentlig
Petitionen är riktat mot
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
45 Stödjande 45 i Tyskland

Petitionen har nekats

45 Stödjande 45 i Tyskland

Petitionen har nekats

  1. Startad 2016
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog
  5. Avslutade

Detta är en online-petition des Deutschen Bundestags.

2017-09-11 13:05

Pet 3-18-11-8216-036369

Finanzierung der gesetzlichen
Rentenversicherung


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 01.06.2017 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Der Petent fordert, dass die derzeitige Rentenversicherung mit ihrem
Generationenvertrag in eine staatliche teilweise kapitalgedeckte Rentenversicherung
umgestellt wird.
Der Petent führt aus, dass die gesetzliche Rentenversicherung mit ihrem
Generationenvertrag keine sichere und ausreichende Rente mehr gewährleisten
könne. Es sei leider versäumt worden, wirksame Rentenreformen auf den Weg zu
bringen. Die private Kapitalvorsorge sei für einen großen Teil der Bevölkerung
finanziell nicht möglich. Die Kapitaleinlagen und ihre Verwendung könnten in
staatlichen Institutionen, wie zum Beispiel durch die Bundesbank, besser überwacht
werden. Private Versicherungen und Banken könnten dies nicht leisten. Über eine
kapitalgedeckte Rentenversicherung könnten auch realistische Renteneintrittsalter
von 63 und 65 Jahren und eine Rentenhöhe von 50 Prozent realisiert werden. Eine zu
100 Prozent kapitalgedeckte Rentenversicherung sollte deshalb das Ziel sein, um
auch die Renten in Zeiten schlechter Beschäftigung zu sichern. Die Finanzierung sollte
über Rentenversicherungsbeiträge und über Steuereinnahmen erfolgen bis
mindestens 50 Prozent der Rentenversicherung kapitalgedeckt finanziert sind und dies
über Rentenversicherungsbeiträge erreicht werden kann. Die Umsetzung sollte
schrittweise über mehrere Jahre oder Jahrzehnte erfolgen. Auf die weiteren
Ausführungen des Petenten in seiner Petition wird verwiesen.
Es handelt sich um eine Petition, die auf den Internetseiten des Deutschen
Bundestages veröffentlicht wurde und zur Diskussion bereitstand. Der Petition
schlossen sich 78 Mitzeichnende an und es gingen 65 Diskussionsbeiträge ein.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Berücksichtigung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Die gesetzliche Rentenversicherung basiert auf einer von der Solidargemeinschaft
aller Versicherten getragenen Umlagefinanzierung. Das bedeutet, dass alle
Leistungen in einem Zeitraum (z.B. Altersrenten, Hinterbliebenenrenten,
Rehabilitationsleistungen) aus den Beitragseinnahmen sowie den Zuschüssen des
Bundes für denselben Zeitraum finanziert werden. Die eingezahlten Beiträge werden
also im Gegensatz zum sogenannten Kapitaldeckungsverfahren, bei dem das
erforderliche Kapital zur Deckung der individuellen Anwartschaften verzinslich
angesammelt wird, in der gesetzlichen Rentenversicherung unmittelbar zur sofortigen
Finanzierung bereits verwirklichter Risiken verwendet. Dem umfassenden
Reformvorschlag des Petenten, die Finanzierung der gesetzlichen
Rentenversicherung im Umlageverfahren in eine staatliche „teilweise kapitalgedeckte
Rentenversicherung“ umzustellen, ist entgegenzuhalten, dass die Altersversorgung
eines Industriestaates mit über 80 Millionen Einwohnern grundsätzlich nur aus der
Wirtschaftskraft und Wirtschaftsleistung der aktuellen Erwerbsgeneration erfolgen
kann. Die Vorstellung, man könne für über 20 Millionen Rentner Kapitalstöcke bilden,
um die Altersversorgung weitgehend unabhängig von der Beschäftigungssituation und
der Wirtschaftslage der Erwerbsgeneration zu finanzieren, ist unrealistisch. Es
müssten derartig hohe Rücklagen gebildet werden, für die es auf den internationalen
Finanzmärkten keine sicheren und renditebringenden Anlagemöglichkeiten gibt.
Auch vermag der Petitionsausschuss die Auffassung des Petenten, dass das
Umlageverfahren bzw. der dahinterstehende Generationenvertrag in der gesetzlichen
Rentenversicherung keine sichere und ausreichende Rente mehr gewährleisten
könne, nicht zu teilen. Garant der deutschen Rentenversicherung ist – wegen der
inzwischen gestiegenen Beteiligung des Bundes – die gesamte Bevölkerung. Diese
wird die von der jeweiligen Erwerbsgeneration erbrachten Leistungen – zu denen
neben der Sorge für die ältere Generation allerdings auch die Sorge für eine
nachwachsende Generation gehört – in der Rentenversicherung auch in Zukunft
angemessen honorieren. Dies schließt eine Anpassung an veränderte
Rahmenbedingungen jedoch nicht aus. Denn das System beruht auf einer
angemessenen Teilhabe der älteren Generation an dem Sozialprodukt der
erwerbsfähigen Generation in guten wie in weniger guten Tagen.

Eine vertretbare Alternative zum Umlageverfahren besteht nach Auffassung des
Petitionsausschusses nicht. Dies wird schon daraus deutlich, dass bei einer Rückkehr
zu einem Kapitaldeckungsverfahren ein Kapitalbestand von bis zu 6 Billionen Euro
erforderlich wäre, um die bereits bestehenden Rentenansprüche und
Rentenanwartschaften zu finanzieren. Zudem ginge der Übergang zu einem
kapitalgedeckten System aufgrund des enormen Kapitalbedarfs zwangsweise mit
einer Doppelbelastung einer Generation – da einerseits ein Kapitalstock gebildet
werden müsste, der dieser Generation später als Alterssicherung dienen kann,
gleichzeitig aber die bereits aufgebauten Renten und übrigen Leistungen der
Rentenversicherung zu finanzieren wären – oder alternativ mit erheblichen
Leistungsreduktionen einher.
Die umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung hat sich auch und gerade in
Zeiten wirtschaftlicher und politischer Krisen und Umbrüche bewährt und wird die
tragende Säule der Altersversicherung in Deutschland bleiben. Die kapitalgedeckte
zusätzliche Altersversorgung kann daher in Form von Betriebs- oder Riesterrenten die
gesetzliche Rentenversicherung ergänzen, aber nicht ersetzen. Die Kombination der
verschiedenen Vorsorgeformen mit ihren jeweils eigenen Vorteilen macht die
Alterssicherung stark. Auch im internationalen Vergleich zeigt sich die Mischung aus
umlagefinanzierten und kapitalgedeckten Renten als besonders leistungsfähig.
Forderungen, die Umlagefinanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung
abzuschaffen, vernachlässigen oft, dass damit auch das Solidarprinzip der
gesetzlichen Rentenversicherung entfallen würde. Es wird auch oft – gerade bei
Renditeerwägungen zwischen privater und gesetzlicher Rentenversicherung –
unberücksichtigt gelassen, dass die gesetzliche Rentenversicherung nicht nur eine
Altersrente, sondern ein breites Spektrum an sozialer Absicherung bietet, z. B. eine
Absicherung des Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrisikos, die Gewährung von
Rehabilitationsleistungen sowie die Berücksichtigung weiterer sozialer Komponenten
(z. B. Berücksichtigung von Zeiten der Ausbildung, der Arbeitslosigkeit, der Krankheit
oder der Kindererziehung). Eine auf dem Kapitaldeckungsverfahren beruhende private
Versicherung müsste dies aus dem Kapitalstock finanzieren, also über entsprechende
Versicherungsprämien (unter Berücksichtigung individueller Risiken).
Es gilt auch zu bedenken, dass der demografische Wandel auch Auswirkungen auf
Kapitaldeckungsverfahren hat, wenn auch nicht in dem Maße wie auf das
Umlageverfahren. In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass die private und
betriebliche Altersvorsorge (zweite und dritte Säule der Alterssicherung) seit dem Jahr

2002 durch zahlreiche Instrumente in erheblichem Umfang staatlich gefördert wird, um
die umlagefinanzierte Rente durch kapitalgedeckte Altersvorsorgesysteme zu
ergänzen. Damit soll nicht nur das – weitgehend demografisch bedingte – langfristige
Absinken des Sicherungsniveaus vor Steuern in der gesetzlichen Rentenversicherung
kompensiert werden, sondern es wird zugleich die Altersvorsorge insgesamt auf ein
breiteres Fundament gestellt. Ziel ist eine ausgewogene Kombination von Umlage-
und Kapitaldeckungsverfahren, die die Risiken der demografischen Entwicklung für die
Finanzierung der Alterssicherung diversifiziert.
Der Petitionsausschuss unterstützt verweisend auf die oben stehenden Ausführungen
nicht den Reformvorschlag des Petenten. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
abzuschließen, da dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


Bidra till att stärka medborgarnas delaktighet. Vi vill göra din oro hörd samtidigt som vi förblir oberoende.

Donera nu