Finanzpolitik - Einführung einer kommunalen Wertschöpfungsabgabe als Ersatz aller kommunalen Abgaben und Steuern

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
47 Unterstützende 47 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

47 Unterstützende 47 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

22.05.2019, 04:28

Pet 2-19-08-600-004648 Finanzpolitik

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 11.04.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Der Petent fordert die Einführung einer kommunalen Wertschöpfungsabgabe als
Ersatz für sämtliche kommunalen Abgaben und Steuern.

Zur Begründung wird ausgeführt, Städte und Kommunen müssten mehr und größere
Aufgaben erfüllen. Die Einnahmen seien dagegen immer fragwürdiger geworden.
Größere Unternehmen würden häufig die kommunale Infrastruktur mit allen sozialen
Einrichtungen nutzen, aber die Abgaben an anderen Orten entrichten. Die Höhe der
von ihm vorgeschlagenen Abgabe solle durch eine Fachgruppe ermittelt werden. Auf
den weiteren Inhalt der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages
veröffentlichten Petition wird Bezug genommen. Es gab 4 Diskussionsbeiträge und
24 Unterstützungen/Mitzeichnungen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, zu der
Eingabe Stellung zu nehmen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
wie folgt zusammenfassen: Die Forderung des Petenten würde u. a. zur Abschaffung
der Gewerbesteuer in der bisherigen Form führen. Die Gewerbesteuer ist die
wichtigste Einnahmequelle der Gemeinden und fällt dort deutlich stärker an, wo
wesentliche Teile der Infrastruktur vorgehalten werden. Die Gewerbesteuer
entwickelt sich seit Jahren positiv. Die Einnahmen aus der Steuer (brutto,
einschließlich der Stadtstaaten) beliefen sich im Jahr 2017 auf 52,9 Mrd. Euro. Die
aktuelle Steuerschätzung für die Jahre 2018 bis 2022 geht von einer weiterhin
positiven Entwicklung aus. Die Forderung würde auch zur Abschaffung der
Grundsteuer für den vom Petenten genannten Kreis führen. Die Einnahmen aus der
Grundsteuer sind regelmäßig durch Zuwächse gekennzeichnet. Eine solche
Umstrukturierung dürfte die Stabilität des kommunalen Steuereinnahmesystems
verringern. Eine Wertschöpfungsabgabe, die alle bestehenden kommunalen
Abgaben und Steuern ersetzt, bedürfte der Zustimmung der für die kommunale
Finanzausstattung zuständigen Länder. Der Ersatz der Gewerbesteuer wurde in
mehreren Gemeindefinanzreformkommissionen von Bund, Ländern und
kommunalen Spitzenverbänden erörtert. Alle Reformvorschläge konnten nicht
umgesetzt werden, da insbesondere die Länder einer Reform nicht zustimmten.
Aufgrund dieser Erfahrungen dürfte der Vorschlag einer Wertschöpfungsabgabe
nicht mehrheitsfähig und somit politisch nicht durchsetzbar sein, selbst wenn der
Deutsche Bundestag das Anliegen übernehmen würde. Darüber hinaus betrifft die
Abschaffung der weiteren kommunalen Abgaben und Steuern die
Gesetzgebungszuständigkeit der Länder und konnte insofern auch nicht vom
Deutschen Bundestag einseitig beschlossen werden.

Angesichts des Dargelegten kann der Petitionsausschuss ein weiteres Tätigwerden
nicht in Aussicht stellen. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen,
weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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