Region: Niemcy

Finanzpolitik - Gesetze zum Aufbau einer zukunftsfähigen Wirtschaft

Składający petycję nie jest publiczny
Petycja jest adresowana do
Deutschen Bundestag
136 136 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

136 136 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

  1. Rozpoczęty 2012
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Zakończone

To jest petycja internetowa des Deutschen Bundestags .

18.11.2015, 16:14

Pet 2-17-08-600-043225Finanzpolitik
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 10.04.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.
Begründung
Mit der Petition wird zu einer Investmentwende aufgerufen, die zum Ziel hat, eine
nachhaltige Wirtschaft aufzubauen.
Zur Erreichung dieses Zieles werden Gesetze gefordert, durch die Kapitalströme
schneller und leichter in die zukunftsfähige Wirtschaft fließen können und dort
verantwortungsbewusste, gemeinwohlorientierte Unternehmen fördern können. Es
wird betont, dass der Aufbau einer nachhaltigen Wirtschaft nicht von selbst erfolgen
könne, sondern durch entsprechende Gesetze, Anreize, Handelsbedingungen und
Marktnormen gestützt werden müsse.
Zu den Einzelheiten des Vorbringens wird auf die mit der Petition eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe ist auf der Internet-Seite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
worden. Es gingen 136 Mitzeichnungen sowie 53 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat auch der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre
Auffassung zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen
Prüfung lässt sich unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten
Gesichtspunkte wie folgt zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss stellt zunächst grundlegend fest, dass nachhaltiges und
zukunftsfähiges Wirtschaften bereits jetzt im Rahmen der politischen
Weichenstellungen eine bedeutende Rollte spielt. Deutschland besitzt seit zehn
Jahren eine nationale Nachhaltigkeitsstrategie, die kontinuierlich weiterentwickelt

wird. Der Fortschrittsbericht 2012 zeigt, wie im Zeitraum seit 2008 die Nachhaltigkeit
gestärkt worden ist.
Mit der Umsetzung der "Nationalen Strategie zur Verantwortung zur Verantwortung
von Unternehmen" in Form des "Aktionsplans CSR der Bundesregierung" wird das
gesellschaftlich verantwortliche Verhalten von Unternehmen (Corporate Social
Responsibility – CSR) unterstützt und gefördert. Auch die Regulierung der
Finanzmärkte ist auf Nachhaltigkeit angelegt.
Seit Beginn der laufenden Legislaturperiode ist weiterhin kontinuierlich der
Ordnungsrahmen für die Finanzmärkte verbessert worden. Grundlagen hierfür sind
die G20-Reformagenda und die europäischen Richtlinien und Verordnungen. Ziel ist
es, die dienende Funktion der Finanzwirtschaft für die Realwirtschaft wieder in den
Vordergrund zu stellen.
Weiterhin erinnert der Petitionsausschuss daran, dass die Staats- und
Regierungschefs der EU bei ihrem Gipfeltreffen im Juni 2010 eine
Wachstumsstrategie entwickelt haben (Strategie Europa 2020). Diese soll bis 2020
die EU in einen intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wirtschaftsraum
verwandeln, der ein hohes Beschäftigungs- und Produktivitätsniveau aufweist. Zu
den Kernzielen dieser Strategie gehören mehr Innovation sowie mehr Klimaschutz
und Energiewandel. Zahlreiche Maßnahmen auf nationaler und EU-Ebene sollten
helfen, diese Ziele zu erreichen und die Wachstumsstrategie Europa 2020
umzusetzen.
Unterstützt wird die Zielerreichung durch Leitinitiativen auf EU-Ebene. Die
Leitinitiative "Ressourcenschonendes Europa" zielt darauf, das Wirtschaftswachstum
von der Ressourcennutzung abzukoppeln, den Übergang zu einer emissionsarmen
Wirtschaft zu unterstützen, die Nutzung erneuerbarer Energieträger und die
Energieeffizienz zu fördern sowie unser Verkehrswesen zu modernisieren.
Im Rahmen der Strategie Europa 2020 wurde auf europäischer Ebene weiterhin eine
Verordnung über europäische Risikokapitalfonds erarbeitet, an deren Erlass die
Bundesregierung aktiv mitgewirkt hat. Ziel dieser Verordnung ist es,
Risikokapitalinvestitionen in innovative kleine und mittlere Unternehmen zu fördern,
die in der Realwirtschaft verankert sind. Die parallel dazu geplante Verordnung über
europäische Fonds für soziales Unternehmertum schafft einen einheitlichen
europäischen Rahmen für Fonds, welche Sozialunternehmen finanzieren und auf

diese Weise deren innovative Lösungen für soziale Probleme und Beiträge zur
Erreichung der Ziele der Strategie Europa 2020 unterstützen. Der Vorschlag der
Europäischen Kommission für eine Verordnung über europäische langfristige
Investmentfonds soll dazu beitragen, in der EU mehr Kapital für langfristige
Investitionen in die Wirtschaft von morgen verfügbar zu machen, um so den
Übergang zu intelligentem, nachhaltigen und integrativen Wachstum zu finanzieren.
Insgesamt stellt der Petitionsausschuss fest, dass mit den genannten
Instrumentarien bereits zahlreiche Maßnahmen getroffen sind, die in Richtung des
vorgetragenen Petitums wirken. Ein weitergehendes Tätigwerden im Sinne des
Anliegens kann der Petitionsausschuss jedoch nicht in Aussicht stellen. Er empfiehlt
daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem vorgetragenen Anliegen
teilweise entsprochen worden ist.Begründung (pdf)


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