Região: Alemanha

Finanzpolitik - Kündigung des Solidarpaktes Aufbau Ost

Requerente não público
A petição é dirigida a
Deutschen Bundestag
679 Apoiador 679 em Alemanha

A petição não foi aceite.

679 Apoiador 679 em Alemanha

A petição não foi aceite.

  1. Iniciado 2012
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Acabado

Esta é uma petição online des Deutschen Bundestags.

29/08/2017 16:52

Pet 2-17-08-600-035174Finanzpolitik
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.03.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Petent möchte erreichen, dass der Solidarpakt für den Aufbau Ost gekündigt
wird.
Zur Begründung wird angeführt, die Länder und Städte im Westen Deutschlands
seien hochverschuldet und nach wie vor gezwungen, regelmäßig weitere Schulden
aufzunehmen. Zu dieser Verschuldung trügen die Zahlungen der Länder und
Kommunen in Westdeutschland für den Aufbau Ost maßgeblich bei. Angesichts
dessen könnten in erheblichen Umfang öffentliche Aufgaben (etwa der Betrieb von
Schwimmbädern oder im Straßenbau) nicht mehr geleistet werden. Zudem sei
festzustellen, dass zwischenzeitlich die Infrastruktur in Ostdeutschland in großen
Teilen deutlich besser ausgebaut sei als im Westen. Vor diesem Hintergrund sei es
geboten, den Solidarpakt zum Aufbau Ost umgehend zu beenden.
Zu den Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt. Es gingen 679 Mitzeichnungen sowie
59 Diskussionsbeiträge ein.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage einer
Stellungnahme des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) wie folgt:
Der Petitionsausschuss ruft in Erinnerung, dass die Lasten der Deutschen Einheit
von Bund und Ländern gemeinsam getragen werden. Die westdeutschen Kommunen
leisten keine unmittelbaren Zahlungen an die ostdeutschen Kommunen. Sie

übernehmen vielmehr Lasten zugunsten ihrer Länder und werden auf diese Weise
an den von ihren Ländern zu tragenden finanziellen Belastungen durch die Deutsche
Einheit beteiligt. Die Transferzahlungen zugunsten der neuen Bundesländer und
deren Kommunen im Rahmen des Solidarpaktes II sind wesentlicher Bestandteil des
Gesamtkompromisses zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs aus
dem Jahr 2001.
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass es in der Zuständigkeit der alten
Bundesländer liegt, in welcher Höhe diese ihre Kommunen an der Finanzierung der
einheitsbedingten Lasten beteiligen. Im Zusammenhang mit dem vorgetragenen
Petitum geht es mithin primär um eine Frage der gerechten Lastenverteilung
zwischen den westdeutschen Ländern und ihren Kommunen. Wenn es also mit Blick
auf das vorgetragene Petitum um die Höhe der Belastung einer Kommune durch
einheitsbedingte Lasten geht, ist dasjenige Land der konkrete Ansprechpartner, in
dem die betreffende Kommune gelegen ist.
Die Mehrzahl der Flächenländer hat zudem zur Verbesserung der Finanzsituation
ihrer Kommunen kommunale Entschuldungs- bzw. Konsolidierungsprogramme
aufgelegt oder entsprechende Initiativen angekündigt. Die Finanzierung der
Programme erfolgt zum Teil ausschließlich durch das Land, in den meisten Fällen
jedoch ergänzt durch - häufig über den kommunalen Finanzausgleich erbrachte -
Finanzierungsbeiträge der Kommunen. Das Bundesland Baden-Württemberg hat
kein Entschuldungsprogramm aufgelegt, da das Ausmaß der Verschuldung der
dortigen Kommunen vergleichsweise gering ist und - soweit in Einzelfällen
erforderlich - im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs gelöst werden kann.
Weiterhin weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass auch der Bund im Rahmen
seiner verfassungsrechtlichen Zuständigkeiten einen Beitrag zu einer dauerhaften
und nachhaltigen Verbesserung der kommunalen Finanzsituation leistet. Er hat sich
zu einer schrittweise erfolgenden, vollständigen Übernahme der Ausgaben für die
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bereiterklärt. Mit dieser
Maßnahme entlastet der Bund die Kommunen als Sozialhilfeträger allein im Zeitraum
2012 bis 2015 um mehr als 12 Mrd. Euro. Da die Dynamik der Ausgaben für die
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in den darauf folgenden Jahren
noch zunehmen wird, folgt aus dieser Vereinbarung eine substanzielle Entlastung
der Kommunen.

Angesichts der beschriebenen Entlastungseffekte für die Kommunen kann der
Petitionsausschuss keine Anhaltspunkte dafür erkennen, weitergehend im Sinne des
Petitums tätig zu werden. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen.

Begründung (PDF)


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