Región: Alemania

Finanzverwaltung - Zusendung von vorbereiteten Steuererklärungen durch Finanzämter

Peticionario no público.
Petición a.
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
43 Apoyo 43 En. Alemania

No se aceptó la petición.

43 Apoyo 43 En. Alemania

No se aceptó la petición.

  1. Iniciado 2016
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Terminado

Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.

11/09/2017 13:02

Pet 2-18-08-602-033025Finanzverwaltung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.06.2017 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Petent fordert, dass die Finanzämter den Steuerpflichtigen vorbereitete
Steuererklärungen übersenden, die dann nur noch durch Angaben zu den die
Freibeträge überschreitenden Aufwendungen ergänzt werden müssen. Gleichzeitig
sollte der Freibetrag in der Einkommensteuer erhöht und der Freibetrag für
Kapitalerträge gestrichen werden.
Zur Begründung wird ausgeführt, der Großteil der Erwerbstätigen erhalte Einkünfte
aus nichtselbstständiger Arbeit und nur im geringen Maße Einkünfte aus
Kapitalvermögen. Vermutlich würden in den meisten Fällen nur Werbungskosten und
Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht, die meistens unterhalb der Freibeträge
bleiben dürften. Bei Übersendung von vorausgefüllten Steuererklärungen würde
zudem der Steuerpflichtige über die bei der Finanzverwaltung über ihn gespeicherten
Daten informiert und zugleich das Ausfüllen der komplizierten Formulare erleichtert
werden.
Die Petition wurde auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht. Sie
wurde von 43 Mitzeichnern unterstützt. Acht Diskussionsbeiträge sind erfolgt.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte sowie der
Einwendungen des Petenten wie folgt zusammenfassen:
Der Vorschlag des Petenten, die den Finanzämtern bereits vorliegenden Informationen
zu nutzen, um die Erstellung der Steuererklärung zu erleichtern, wird – soweit rechtlich
und technisch möglich – bereits vielfach umgesetzt. Seit Januar 2014 bietet die

Steuerverwaltung das Serviceangebot der sogenannten "vorausgefüllten
Steuererklärung" an, das dazu beitragen soll, das Besteuerungsverfahren zu
vereinfachen und den Steuerpflichtigen u.a. die Erstellung ihrer
Einkommensteuererklärung zu erleichtern. Um die bei der Finanzverwaltung
gespeicherten Daten abrufen zu können, müssen die Steuerpflichtigen oder die von
ihnen entsprechend bevollmächtigten Personen lediglich sich am ElsterOnlinePortal
anmelden. Dieses Angebot soll schrittweise weiter ausgebaut und noch komfortabler
gestaltet werden. Darüber hinaus können nach Inkrafttreten des Gesetzes zur
Modernisierung des Besteuerungsverfahrens am 1. Januar 2017 die Steuerpflichtigen
auf Basis der Neuregelung in § 150 Abs. 7 Satz 2 der Abgabenordnung (AO) für
Besteuerungszeiträume ab 2017 auf eine eigenständige Deklaration der von dritter
Seite an die Finanzverwaltung übermittelten Daten in ihrer Steuererklärung verzichten,
wenn sie die der Finanzverwaltung vorliegenden Daten für vollständig und zutreffend
halten. Den Steuerpflichtigen steht es umgekehrt aber auch weiterhin frei, in der
Steuererklärung hinsichtlich der von Dritten übermittelten Daten eigene Angaben zu
machen. Des Weiteren werden derzeit die konzeptionellen Voraussetzungen
geschaffen, um Belege zukünftig auf elektronischem Weg an die Steuerverwaltung
übermitteln zu können.
Der Vorschlag einer Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrages würde zu einer
Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens führen. Allerdings würde eine Erhöhung
des Pauschbetrages erhebliche "Begünstigungseffekte" eintreten lassen, da auch die
gesamte Gruppe derjenigen Arbeitnehmer ohne oder nur mit geringen
Werbungskosten vollständig in den Genuss des erhöhten Pauschbetrages kommen
würden. Dies hätte erhebliche Steuermindereinnahmen zur Folge. Auch muss eine
weitere Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages allein aus
Vereinfachungsgründen im Hinblick auf das verfassungsrechtliche Gebot der
Gleichmäßigkeit der Besteuerung sowie der Besteuerung nach der wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit sehr sorgfältig abgewogen werden.
Der Vorschlag, den Freibetrag für Kapitalerträge zu streichen, würde dazu führen, dass
Kreditinstitute auf sämtliche Kapitalerträge Kapitalertragsteuern einbehalten und die
Steuerpflichtigen mit Kapitaleinkünften wieder eine Steuererklärung abgeben
müssten. Dies würde den mit der Einführung der Abgeltungsteuer angestrebten
Vereinfachungseffekt konterkarieren.
Vor dem Hintergrund des Dargelegten kann der Petitionsausschuss ein weiteres
Tätigwerden nicht in Aussicht stellen.

Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht
entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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