Reģions: Vācija

Fischerei - Änderung der EU-Fischfangquoten-Regelung

Petīcijas iesniedzējs nav publisks
Petīcija ir adresēta
Deutschen Bundestag
730 Atbalstošs 730 iekš Vācija

Petīcija nav rezultatīva

730 Atbalstošs 730 iekš Vācija

Petīcija nav rezultatīva

  1. Sākās 2013
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

18.11.2015 16:13

Pet 3-18-10-790-002950Fischerei
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.06.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.
Begründung
Der Petent möchte eine Änderung der EU-Fangquotenregelung erreichen.
Er führt aus, dass diese die Folge habe, dass Fischer gezwungen seien,
Übermengen über Bord zu werfen. Statt dessen solle die Fangmenge, die über die
Tagesquote hinausgehe, auf die Fangmenge des nächsten Tages bzw. der nächsten
Tage angerechnet werden. Hierdurch könne die Fischerei erheblich ökonomischer
und ökologischer arbeiten.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
Deutschen Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 730 Mitzeichnende
haben das Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner
parlamentarischen Prüfung der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre
Auffassung zu dem Anliegen darzulegen. Die parlamentarische Prüfung hatte das im
Folgenden dargestellte Ergebnis:
Die zentrale fischereipolitische Maßnahme der Europäischen Union zur Sicherung
einer nachhaltigen Bestandsbewirtschaftung ist die jährliche Festlegung von
Höchstfangmengen für einzelne Fischbestände. Diese werden jeweils gesondert für
die einzelnen Bestände in den verschiedenen Meeresregionen festgelegt. Grundlage
für die Festsetzung sind wissenschaftliche Empfehlungen auf der Basis
fischereibiologischer Untersuchungen.
Die EU-Höchstfangmengen werden als jährliche Quoten auf die EU-Mitgliedstaaten
aufgeteilt. Für die Bewirtschaftung der nationalen Fangquoten ist in Deutschland die
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zuständig, die die
Fangmöglichkeiten zuteilt und die Ausnutzung überwacht. Der Petitionsausschuss
weist darauf hin, dass es sich auch hier um jährliche Fangmöglichkeiten und nicht

um Tagesquoten handelt. Bei Überschreiten von zulässigen Fangmengen werden
Fangstopps verhängt. Die europäischen Regelungen tragen daher ebenso wie die
nationale Quotenbewirtschaftung dem Anliegen des Petenten Rechnung.
Soweit der Petent die Problematik der Rückwürfe anspricht, weist der
Petitionsausschuss ergänzend noch darauf hin, dass sich Deutschland im Rahmen
der Reformen der Gemeinsamen Fischereipolitik erfolgreich dafür eingesetzt hat, die
Nachhaltigkeit als wichtigstes Prinzip der Fischerei fest zu verankern. Deutschland ist
gemeinsam mit anderen Mitgliedstaaten in der Reformdebatte entschieden für eine
schrittweise Einführung von Rückwurfverboten eingetreten. Eines der Kernelemente
der Reform ist daher die schrittweise Einführung von Rückwurfverboten und
Anlandegeboten ab dem Jahr 2015.
Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, da
dem Anliegen des Petenten entsprochen wurde.Begründung (pdf)


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