Rajon : Gjermania

Fischerei - Bundesweit einheitliche Regelungen zur Sportfischerei

Kërkuesi jo publik
Peticioni drejtohet tek
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
30 Mbështetëse 30 në Gjermania

Peticioni nuk u përmbush

30 Mbështetëse 30 në Gjermania

Peticioni nuk u përmbush

  1. Filluar 2017
  2. Mbledhja mbaroi
  3. Paraqitur
  4. Dialog
  5. I përfunduar

Kjo është një kërkesë në internet des Deutschen Bundestags .

02.11.2018, 03:26

Pet 3-18-10-790-039925 Fischerei

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.10.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Der Petent möchte erreichen, dass die gesetzlichen Vorgaben für die Binnenfischerei
bundesweit einheitlich geregelt werden.

Er kritisiert, dass es regional unterschiedliche und keine übergreifenden Regelungen
gebe. Zudem solle das so genannte „Catch and Release“-Angeln, bei dem
gefangene Fische ins Wasser zurückgesetzt werden, neu bewertet werden, da durch
diese Art des Fischens die Bestandsdichte, z.B. bei gefährdeten Arten, erhöht
werden könnte.

Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
Deutschen Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 31 Mitzeichnende haben
das Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner
parlamentarischen Prüfung die Bundesregierung gebeten, eine Stellungnahme zu
dem Anliegen abzugeben. Die Prüfung des Petitionsausschusses hatte das im
Folgenden dargestellte Ergebnis:

Soweit bundeseinheitliche Regelungen verlangt werden, weist der
Petitionsausschuss darauf hin, dass aufgrund der durch das Grundgesetz geregelten
Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern die Zuständigkeit für die
Fischereigesetzgebung bei den Bundesländern liegt. In den Jahren 2003 und 2004
tagte die Föderalismuskommission. Diese Kommission von Bundestag und
Bundesrat zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung hatte das Ziel, die
Aufgabenverteilungen zwischen Bund und Ländern zu reformieren. Die
Föderalismuskommission hat Vorschläge erarbeitet, wie die Kompetenzen zwischen
Bund und Ländern umverteilt werden können, um politische Entscheidungen
schneller und effizienter zu ermöglichen. Auch sollten die politischen
Verantwortlichkeiten auf Bundes- und Landesebene klarer strukturiert werden. An
den Zuständigkeiten der Bundesländer hinsichtlich der Vorgaben für die
Landesfischerei und Binnenfischerei wurden jedoch keine Änderungen
vorgenommen.

Zu der gewünschten Neubewertung des „Catch and Release“-Angelns stellt der
Petitionsausschuss fest, dass das Schmerzempfindungsvermögen und die
Leidensfähigkeit von Fischen wissenschaftlich hinreichend belegt sind. Wegen des
lang andauernden und gegebenenfalls auch wiederholten Drills z.B. beim
mehrmaligen Fangen desselben Fisches werden den Tieren Schmerzen, Leiden und
Schäden zugefügt. Bei der anschließenden Präsentation und Fotografie an Land sind
die Fische einer zusätzlichen Verletzungsgefahr, Leid und Stress ausgesetzt, bevor
sie anschließend in das Gewässer zurückgesetzt werden. Diese Art des Angelns ist
daher nicht mit dem Grundsatz von § 1 Satz 2 Tierschutzgesetz vereinbar, weil den
Fischen ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt
werden. Da das Angeln der Fische zu Freizeit- oder Wettbewerbszwecken erfolgt,
nicht aus Gründen des Nahrungserwerbs, ist ein vernünftiger Grund nicht gegeben.

Der Petitionsausschuss empfiehlt, das Petitionsverfahren abzuschließen, da dem
Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Die von den Fraktionen der AfD und der FDP gestellten Anträge, die Petition an die
Landesvolksvertretung von Bayern zu überweisen, soweit dort die Möglichkeit
geschaffen werden soll, nicht zu Wettbewerbszwecken gefangene große Exemplare
gefährdeter Fischarten nicht töten zu müssen, sondern ins Gewässer zurücksetzen
zu dürfen, wenn sie viel Fischlaich einbringen können, und das Petitionsverfahren im
Übrigen abzuschließen, wurden mehrheitlich abgelehnt.

Begründung (PDF)


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