Περιοχή: Γερμανία
Εικόνα της αναφοράς Fixierungen bei Kindern und Jugendlichen mit Behinderung reduzieren
Κοινωνική πολιτική

Fixierungen bei Kindern und Jugendlichen mit Behinderung reduzieren

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Frau Gabriele Lösekrug-Möller, Staatsekretärin im Bundessozialministerium
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Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

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  1. Ξεκίνησε 2014
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

13/04/2015, 9:10 μ.μ.

Am Donnerstag, den 9.4.2015 fand das Gespräch mit dem Ministerialdirektor Dr. R. Schmachtenberg, Frau Dr. P. Sartor sowie dem Initiator der Petition „Fixierungen bei Kinder und Jugendlichen mit Behinderung reduzieren“ statt. Herr Dr. Schmachtenberg ist im Bundessozialministerium als Leiter der Abteilung V für die Belange behinderter Menschen u.a. zuständig ist. Frau Dr. Sartor ist im Bundessozialministerium thematisch mit Fragen der Rehabilitation, Forschungsvorhaben und Initiativen zur Teilhabeförderung befasst.
In dem fast einstündigen Gespräch im Bundessozialministerium wurden die verschieden Aspekte der Petition erörtert, die nicht nur regional beschränkt, sondern aus allen Landesteilen der Republik Unterstützung fand. Zu Beginn des Gespräches erörterte ich mit Frau Dr. Sartor mögliche schwerwiegende medizinische Folgen unsachgemäßer Fixierungen. Als Initiator der Petition erläuterte ich nochmals , dass nach meiner Einschätzung die Problematik freiheitsentziehender Maßnahmen bei behinderten Kindern und Jugendlichen juristisch schwer regelbar ist, da hier einerseits die Grundrechte der Eltern und andererseits die Grundrechte der behinderten Minderjährigen zu berücksichtigen sind, weshalb eine Beratungslösung auch unter juristischen Erwägungen als der am besten umsetzbare Lösungsweg erscheint. Zudem wies ich auf die Erfolge des Werdenfelser Weges bei Erwachsenen hin, wo durch Beratung viel erreicht wurde.
Die Petition beinhaltete folgende konkreten Anregungen:
„Initiieren und fördern Sie bitte die bundesweite, individuelle Beratung von Eltern vor Ort durch insofern erfahrene und in den Bereichen Pädagogik, Pflege sowie Kinderschutz ausgebildete Fachkräfte mit dem Ziel der Reduzierung freiheitsentziehender Maßnahmen.
Außerdem appellieren wir an Sie:
• Stellen Sie bitte für Eltern von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung leicht zugänglich Informationen darüber zur Verfügung, welche Risiken mit freiheitsentziehenden Maßnahmen verbunden sind und welche Alternativen es gibt.
• Stellen Sie bitte leicht zugänglich und barrierefrei Informationen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung zur Verfügung, wo und wie sie im Zusammenhang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen Hilfe bekommen können; bitte verteilen Sie diese Informationen an Multiplikatoren.
• Fordern und Fördern Sie bitte Personalfortbildungen zur Reduzierung freiheitsentziehender Maßnahmen bei Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen der Behindertenhilfe, z.B. durch Bereitstellung von geeignetem Informationsmaterial.“
Zu diesen konkreten Vorschlägen der Petition sagte Herr Dr. Schmachtenberg, dass es sich hierbei um Aktivitäten handelt, die in der Hoheit der Bundesländer liegen, die diese Aufgaben selbst wahrnehmen oder delegieren können. Daher könne das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nicht unmittelbar selbst tätig werden. Herr Dr. Schmachtenberg sagte jedoch zu, dass er das Thema demnächst im Rahmen einer sowieso anstehenden Bund-Länderbesprechung ansprechen wird.
Fazit: Jeder Weg beginnt mit dem ersten Schritt. Als Initiator der Petition sehe ich in dieser Zusage von Herrn Dr. Schmachtenberg einen kleinen ersten Schritt und somit einen kleinen Teilerfolg. Die vielfachen freiheitsentziehenden Maßnahmen bei behinderten Kindern und Jugendlichen in Deutschland erfordern meiner Meinung bei Berücksichtigung der UN-Kinderrechtskonvention und UN-Behindertenrechtskonvention verantwortungsvolles Handeln auf allen Ebenen, mit dem Ziel, Freiheitsentzug auch für junge Menschen mit Behinderung möglichst soweit zu vermeiden, wie dies bei Gleichaltrigen ohne Behinderung heute der Fall ist. Auch Eltern und Mitarbeiter in Behinderteneinrichtungen sollten mit der Problematik nicht alleine gelassen werden. Einfache, pauschale Patentrezepte gibt es hierbei nicht, weshalb ich weiterhin die Beratungslösung der Petition favorisiere.
Über aktuelle Erkenntnisse, Entwicklungen und Aktivitäten zur Thematik wird weiter bei www.blog.kevin-im-rollstuhl.de berichtet werden.



22/03/2015, 6:27 μ.μ.

Vor einem Jahr haben Sie eine Petition mit dem Ziel, der Reduktion von Fixierungen bei Kindern und Jugendlichen mit Behinderung unterstützt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat nach einjähriger Bearbeitungsdauer nun auf diese Petition mit einem drei-seitigem Schreiben geantwortet. Die politisch verantwortliche parlamentarische Staatssekretärin Frau G. Lösekrug-Möller beauftragte den Leiter der Abteilung V (Teilhabe, Belange behinderter Menschen etc.) Herrn Ministerialdirektor Dr. R. Schmachtenberg mit einer „fachlichen“ Beantwortung. Zur Beantwortung hatte das Bundessozialministerium auch Kontakt mit dem Bundesjustizministerium und dem Bundesfamilienministerium aufgenommen. In dem Schreiben wird die bekannte aktuelle Rechtslage skizziert. Juristen und Fachleute werden dabei einen Satz aufmerksam zur Kenntnis nehmen: „Verlangen Eltern von Pflegepersonen oder Ärzten eine Fixierung, obwohl dies zur Heilung oder zum Schutz des Kindes nicht erforderlich ist, so sind Pfleger bzw. Ärzte daran nicht gebunden.“ Zudem werden die bekannten rechtlichen Regelungen in Bezug auf Kindeswohlgefährdungen kurz umrissen. Schließlich wird darauf hingewiesen, dass seit der Förderalismusreform 2006 nicht mehr der Bund, sondern die Bundesländer für die Gesetzgebung zum Heimrecht zuständig sind. Die Anregung der Petition auch das Personal von Einrichtungen besser darüber zu informieren, wie unterbringungsähnliche Maßnahmen vermieden werden können, wurde vom Bundesozialministerium an das Sozialministerium Rheinland-Pfalz weitergeleitet. Abschließend wird ein Gespräch zur vertiefenden Erörterung des Themas angeboten. Der Initiator der Petition wird diese Einladung annehmen und im Gespräch nochmals auf die eigentliche Intention der Petition hinweisen.
Der vollständige Antwortbrief kann als PDF unter 1drv.ms/1LJSrId heruntergeladen werden.
Auf die inhaltlichen Anregungen der Petition wird in dem Schreiben auch nach einjähriger Prüfung nicht eingegangen. Es bleibt festzustellen, dass das Bundessozialministerium die Anregungen der Petition zur Reduktion von Fixierungen andererseits nicht abgelehnt hat. So bleibt noch einiges zu tun, damit sich die Situation der von freiheitsentziehenden Maßnahmen betroffenen Kinder und Jugendliche mit Behinderung sowie deren Eltern verbessert. Bei allen Unterstützern bedanke ich mich herzlich und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Ralf Janotta


25/11/2014, 9:55 μ.μ.

Die Petition „Fixierungen bei Kindern und Jugendlichen mit Behinderung reduzieren“ wurde bis heute nicht beantwortet, obwohl Sie bereits acht Monate im Bundessozialministerium vorliegt. Auf eine freundliche Erinnerung des Initiators erfolgte keinerlei Antwort. Auch der Widerspruch gegen die Entscheidung der Behörde, die Petition an das Justizministerium weiterzuleiten wurde innerhalb der vergangenen sieben Monate nicht beantwortet. Stattdessen hat das Ministerium zumindest in Teilen personenbezogene Daten von Unterzeichnern ohne Einverständnis an zumindest eine andere Landesbehörde weiter gegeben. Diese hat per Briefpost einzelne Unterstützer angeschrieben und um konkrete Beispiele gebeten. Der Initiator der Petition sucht nun einen Rechtanwalt zur Durchsetzung des Petitionsrechts – leider offenbar gegenüber dem Bundessozialministerium nötig.
Ziel der Petition ist es, dass Eltern von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung die Möglichkeit einer unabhängigen qualifizierten Beratung erhalten, wenn sie über freiheitsentziehende Maßnahmen entscheiden sollen. Zudem sollte den Profis in den Institutionen Informationen zur Verfügung gestellt werden, wie freiheitsentziehende Maßnahmen vermieden werden können. Die Petition richtete sich direkt an jene parlamentarische Staatssekretärin, die im Bundessozialministerium für die Belange von Menschen mit Behinderung und Leistungen der sogenannten Eingliederungshilfe im Sozialrechtlichen Sinne zuständig ist. Ausgerechnet jene Staatssekretärin, in deren Arbeitsbereich auch die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention liegt, zeigt bisher wenig Interesse an den vielfachen Grundrechtsfragen, die der Freiheitsentzug bei Kindern und Jugendlichen mit Behinderung zum Beispiel durch Fixierungen von Händen und Beinen am Bett beinhaltet. Die Missachtung des Petitionsrechts ist da nur das i-Pünktchen.
Der Initiator der Petition hat ganz bewusst auf konkrete „Skandalgeschichten“ verzichtet, damit Eltern sowie Institutionen und ihre Mitarbeiter sich nicht öffentlich an den Pranger gestellt fühlen; vielmehr wurde konstruktiv eine Lösung angeregt, die schnell und ohne Gesetzesänderung umsetzbar wäre. Es ist nicht nachvollziehbar welche unüberwindbaren Schwierigkeiten man mit dem einfachen Vorschlag für qualifizierte Information und Beratung haben kann, dass man eine solche Petition nicht innerhalb acht Monaten beantworten könnte. Das bisherige Verhalten des Bundessozialministeriums und der zuständigen Staatssekretärin könnte auf wenig Interesse schließen lassen – vielleicht, weil es (bisher) keinen großen öffentlichen Skandal zum Beispiel um jahrelang täglich im Bett an Händen und Füßen fixierte Kinder gab. Dennoch möchte der Initiator der Petition weiterhin seinen konstruktiven, lösungsorientierten Weg beibehalten, hofft auf ein Einlenken der politisch Verantwortlichen - wird jedoch nötigenfalls auch mit Rechtsmitteln das Petitionsrecht durchsetzen.

P.S. Kontaktaufnahme mit dem Initiator der Petition ist im Internet möglich unter www.blog.kevin-im-rollstuhl.de/kontakt/


06/10/2014, 10:06 μ.μ.

Die parlamentarische Staatssekretärin Frau G. Lösekrug-Möller hatte Mitte Juni 2014 telefonisch um Geduld gebeten, da die Prüfung der Petition und insbesondere die Absprache mit anderen Ministerien noch etwas Zeit benötige. Da auch bis Anfang Oktober 2014 keine abschließende schriftliche Antwort auf die Petition vorgelegen hat, wurde Frau Lösekrug-Möller angeschrieben. Insbesondere wurde angefragt, wie der Stand der Prüfung der Petition ist und wann mit einer abschließenden schriftlichen Antwort gerechnet werden kann. Sobald es Neuigkeiten gibt, werden selbstverständlich alle Unterstützer hier informiert.


13/06/2014, 10:43 π.μ.

Gabriele Lösekrug-Möller, guten Tag…
Aus dem Bundessozialministerium rief am Donnertag, den 12.06.2014 die Parlamentarische Staatssekretärin von Frau Nahles beim Initiator der Petition an. Die Parlamentarische Staatsekretärin Frau Lösekrug-Möller hatte bereits bei mir zuhause eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen, versuchte mich nun auf dem Handy zu erreichen und erwischte mich mitten bei der Arbeit. Frau Lösekrug-Möller sagte, sie greife jetzt einfach mal zum Telefonhörer und rufe mich an um zu sagen, dass die Bearbeitung der Petition noch einige Zeit dauern werde. Auf die Einbeziehung des Bundesjustizministeriums angesprochen meinte Frau Lösekrug-Möller, sie wolle keine Kakophonie verschiedener Meinungen, sondern eine einheitliche Position der Bundesregierung zu der Thematik; dies erfordere einige Zeit. Wer am Ende im Sinne einer solchen einheitlichen Position der Bundesregierung die Petition abschließend beantworten wird, könne sie derzeit noch nicht sagen.
Für alle, die die Petition „Fixierungen bei Kindern und Jugendlichen mit Behinderung reduzieren“ unterstützt haben ist es ein erster Teilerfolg, wenn sich nun die zuständigen Stellen mit der Problematik intensiver befassen. So ist für die betroffenen Kinder und Jugendliche zu hoffen, dass im Ergebnis eine praxisnahe Lösung, wie in der Petition angeregt umgesetzt wird.


06/06/2014, 2:55 μ.μ.

Bisher liegt noch keinerlei inhaltliche Antwort auf die Petition von Frau Gabriele Lösekrug-Möller vor. Auch die Beschwerde und das eingelegte Rechtsmittel in Form eines Widerspruchs gegen die vom Bundessozialministerium angekündigte Weiterleitung der Petition an das Bundesjustizministerium sind bisher unbeantwortet. Über die Gründe, warum die Antwort so lange dauert, kann momentan nur spekuliert werden.
Über den weiteren Verlauf wird auf dieser Homepage oder auf blog.kevin-im-rollstuhl.de/ informiert.


14/04/2014, 10:07 μ.μ.

Guten Tag,
in einer kurzen Nachricht hat das für Kabinett- und Parlamentsangelegenheiten zuständige Referat (LK2) vom Leitungs- und Kommunikationsstab der Bundesministerin für Arbeit und Soziales mitgeteilt: „nach Prüfung Ihrer Eingabe hat sich ergeben, dass für Ihr Anliegen innerhalb der Bundesregierung das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz zuständig ist.“ Daher werde man die Petition an das Bundesjustizministerium weiter leiten.

Zentraler Inhalt der Petition ist jedoch, dass Eltern von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung vor Ort beraten werden, um Fixierungen und andere freiheitsentziehende Maßnahmen zu reduzieren. Hat der Leitungs- und Kommunikationsstab der Sozialministerin im eigenen Haus niemanden gefunden, der für die Thematik zuständig ist oder sich zuständig fühlt?

Die jetzige Antwort verdeutlicht, wie wichtig die Petition ist, da selbst der Leitungsstab der Bundessozialministerin mit seinen umfangreichen Möglichkeiten nach mehrtägiger Bearbeitung trotz ausführlichen Erläuterungen im Petitionstext nicht erkennt, das das Sozialministerium selbst für die Information, Beratung und Hilfen für Eltern von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung zuständig ist. Das spricht für sich und bedarf keines weiteren Kommentars.

Wenn somit der Leitungsstab der Bundessozialministerin behauptet, das Justizministerium sei innerhalb der Bundesregierung für die Beratung von Eltern behinderter Kinder zuständig, wenn es um die Vermeidung von Fixierungen geht, so steht dies im völligen Widerspruch zur derzeitigen Rechtslage und Rechtspraxis; der Petitionstext verwies sogar ausdrücklich auf ein aktuelles Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. Verwundert könnte man fragen, ob die Bundesregierung möchte, dass zukünftig alle Fixierungen oder die Beratung von Eltern behinderter Kinder zum Fall für die Justiz werden sollen? Wohl kaum. So ist beim besten Willen nicht nachvollziehbar, wieso das Justizministerium zuständig sein soll.

Im Gegenteil: Frau Gabriele Lösekrug-Möller ist als parlamentarische Staatssekretärin im Bundessozialministerium zuständig für die Abteilung V. Diese Abteilung V ist zuständig für die „Belange behinderter Menschen“, Prävention und Rehabilitation, Soziale Entschädigung und Sozialhilfe einschließlich der „Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“. Beratung und Information sind grundlegende sozialhilferechtliche Leistungen für Menschen mit Behinderung, für die selbstverständlich die Abteilung V des Bundessozialministeriums mit deren Staatssekretärin zuständig ist. Daher ist die parlamentarische Staatssekretärin Frau Gabriele Lösekrug-Möller in der Tat die richtige Adressatin der Petition. Es wäre schwer nachvollziehbar, wenn ausgerechnet jene Staatssekretärin, die für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland zuständig ist, sich mit den Problemen der in ihrer Freiheit eingeschränkten Kinder und Jugendlicher mit Behinderung nicht befassen wollte, für die sich die Petition einsetzt.

Der Initiator der Petition hat das Bundesministerium angeschrieben, weil sich die Petition an die parlamentarische Staatssekretärin Frau Gabriele Lösekrug-Möller richtet, diese jedoch augenscheinlich die Petition bisher noch gar nicht in Empfang nehmen konnte und auf die geltenden Rechtsgrundlage der Petition hingewiesen. Gegen das Verhalten und die Entscheidung des Referats LK2 im Umgang mit der Petition wurde Widerspruch und Beschwerde eingelegt. Zugleich wurde auch das Bundestagsabgeordnetenbüro von Frau Gabriele Lösekrug-Möller über den Vorgang informiert.

Ich werde Sie weiter darüber informieren, wie die Verantwortlichen reagieren und wie Frau Gabriele Lösekrug-Möller die Petition beantwortet.
Mit freundlichen Grüße
Ralf Janotta


28/03/2014, 9:01 π.μ.

Liebe Unterstützer,
heute endet die Möglichkeit zur Unterzeichnung der Petition „Fixierungen bei Kindern und Jugendlichen mit Behinderung reduzieren“.
156 Menschen aus allen Teilen Deutschlands und angrenzenden Ländern haben bisher die Petition unterstützt. Für Eure teils sehr persönlichen Kommentare möchte ich mich ganz herzlich bedanken.
Allgemein öffentlich zugänglich wird zukünftig bei blog.kevin-im-rollstuhl.de/ über den weiteren Verlauf der Petition informiert.
Für Eure Unterstützung der Petition bedanke ich mich ganz herzlich!
Viele Grüße
Ralf Janotta


30/01/2014, 8:38 π.μ.

Tippfehler im Aktenzeichen des BGH-Urteils wurde korrigiert (ein Buchstabe).
Neuer Petitionstext: Sehr geehrte Frau Gabriele Lösekrug-Möller,
noch immer werden zu viele Kinder und Jugendliche mit Behinderung fixiert. Daher appellieren wir heute an Sie dazu beizutragen, dass Fixierungen und andere unterbringungsähnliche Maßnahmen spürbar reduziert werden.
• Initiieren und fördern Sie bitte die bundesweite, individuelle Beratung von Eltern vor Ort durch insofern erfahrene und in den Bereichen Pädagogik, Pflege sowie Kinderschutz ausgebildete Fachkräfte mit dem Ziel der Reduzierung freiheitsentziehender Maßnahmen.
Außerdem appellieren wir an Sie:
• Stellen Sie bitte für Eltern von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung leicht zugänglich Informationen darüber zur Verfügung, welche Risiken mit freiheitsentziehenden Maßnahmen verbunden sind und welche Alternativen es gibt.
• Stellen Sie bitte leicht zugänglich und barrierefrei Informationen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung zur Verfügung, wo und wie sie im Zusammenhang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen Hilfe bekommen können; bitte verteilen Sie diese Informationen an Multiplikatoren.
• Fordern und Fördern Sie bitte Personalfortbildungen zur Reduzierung freiheitsentziehender Maßnahmen bei Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen der Behindertenhilfe, z.B. durch Bereitstellung von geeignetem Informationsmaterial.

„Freiheitsentziehende Maßnahmen gefährden mehr als sie schützen.“ stellt auch das Sozialministerium Rheinland-Pfalz in einer aktuellen Veröffentlichung unter dem Titel „Es geht auch anders!“ fest und bezieht sich dabei auf nationale und internationale Forschungsergebnisse. Fixierte Kinder sind massiv daran gehindert, sich mit den Menschen und Dingen in ihrer Umwelt auseinander zusetzen, was sie in ihren Entwicklungsmöglichkeiten behindert. Manchmal wird dann an anderer Stelle durch kostenintensive professionelle Therapien versucht, diese „Nebenwirkungen“ der Fixierung auszugleichen.
In Deutschland gilt für alle Eltern der Grundsatz der gewaltfreien Erziehung; §1631 Abs. 2 BGB besagt: „Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“ Andererseits dürfen Eltern in Deutschland alleine entscheiden, ob sie ihr Kind zuhause fixieren. Darüber hinaus dürfen sie auch alleine bestimmen, dass ihr Kind in einer offenen Behinderteneinrichtung fixiert wird. Der Bundesgerichtshof betonte 2013 in einem Urteil (Az. XII ZR ZB 559/11), dass Eltern alleine entscheiden dürfen, ob ihr Kind in einem offenen Behindertenheim fixiert wird und dass dies keiner gerichtlichen Genehmigung bedarf. Fixierungen gelten juristisch als „unterbringungsähnliche Maßnahmen“. Rechtlicher Hintergrund des höchstrichterlichen Urteils ist, dass der Gesetzgeber die gerichtliche Genehmigungspflicht unterbringungsähnlicher Maßnahmen auf Volljährige beschränkt hat und sie somit nicht für Kinder und Jugendliche gilt.
Die aktuelle, im Auftrag des Bundesfamilienministeriums erstellte Studie zu Gewalt an Frauen mit Behinderung ergab, dass 50 – 60 % von ihnen psychische Gewalt und psychisch verletzende Handlungen durch Eltern erfahren haben. Von körperlicher elterlicher Gewalt waren 74 – 90 % betroffen. Jede zweite bis vierte Frau mit Behinderung war in ihrer Kindheit oder Jugend Opfer von sexuellen Übergriffen. Klar ist: eine fixiertes Mädchen ist gegenüber sexuellen Übergriffen wehrlos! Gewalterleben im Elternhaus ist für Mädchen und junge Frauen mit Behinderung keine große Ausnahme, sondern kommt laut dieser aktuellen, offiziellen Studie leider viel zu häufig vor. Fixierungen können Teil traumatischer Gewalterfahrungen in der Kindheit und Jugend von Menschen mit Behinderung sein.
Einige Eltern beklagen, dass es schwierig für sie ist, nötige Hilfe zu erhalten. Wo die nötige Hilfe nicht vorhanden ist, können Eltern so überfordert sein, dass sie ihr Kind fixieren, obwohl es hierzu Alternativen gäbe. Manche professionellen Helfer empfehlen Eltern wohlwollend, ihr Kind zu fixieren, wenn sie sehen, dass die Eltern durch die Betreuung ihres Kindes mit Behinderung überfordert sind und übersehen dabei die Risiken der Fixierung für das Kind.
Viele Eltern wollen eigentlich nicht, dass ihr Kind fixiert wird, nehmen diese unterbringungsähnliche Maßnahme aber schließlich in Kauf, weil ihnen keine Alternative bekannt ist; sie wollen eigentlich nur das Beste für ihr Kind und sehen keine andere Lösung ihrer Probleme.
Jedoch lassen sich Fixierungen und die damit verbundenen Risiken häufig vermeiden, wie zum Beispiel die Erfolge des Werdenfelser Weges bei Erwachsenen zeigen. Es fehlen spezialisierte Beratungsangebote für Eltern zur Vermeidung von freiheitsentziehenden und unterbringungsähnlichen Maßnahmen, wie z.B. Fixierungen sehr selten. Mehr Informationen und individuelle Beratungsangebote vor Ort für Eltern zur Vermeidung freiheitsentziehender Maßnahmen sind dringend nötig!


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