Région: Allemagne

Flaggen - Ergänzende Beflaggung von Bundesgebäuden mit der Flagge der Vereinten Nationen

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Deutschen Bundestag
46 Soutien 46 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

46 Soutien 46 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

  1. Lancé 2015
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

06/07/2016 à 12:14

Pet 1-18-06-11400-025279Flaggen

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 23.06.2016 abschließend beraten und

beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden

konnte.

Begründung

Mit der Petition soll erreicht werden, dass die Beflaggung von Bundesgebäuden um

die Flagge der Vereinten Nationen ergänzt wird.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass die

Bundesregierung vor Bundesgebäuden die Flagge der Vereinten Nationen neben der

Europa- und der Bundesflagge aufziehen solle; dies solle insbesondere geschehen

vor dem Auswärtigen Amt und den Bundesministerien für Wirtschaft und Energie, der

Justiz und für Verbraucherschutz, des Innern, der Verteidigung, für Gesundheit, für

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, für Bildung und Forschung sowie für

wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.

Deutschland sollte als Mitglied der Vereinten Nationen die Unterstützung der Vereinten

Nationen offen demonstrieren, um deren Prinzipien und Ziele zu fördern. Globale

Probleme, wie z. B. Migration, Krieg, Armut und Epidemien, erforderten eine globale

Koordination durch die Institutionen der Vereinten Nationen. Die Flagge der Vereinten

Nationen auf den Dienstgebäuden des Bundes würde die deutsche Unterstützung zum

Ausdruck bringen. Sie stünde zugleich für die Achtung des Völkerrechtes.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten

Unterlagen verwiesen.

Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe

liegen 46 Mitzeichnungen und 27 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis

gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen

werden kann.



Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht

zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich

unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt

zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss stellt zunächst fest, dass die Bundesregierung – ebenso wie

der Ausschuss – uneingeschränkt die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen

unterstützt. Seitens der Bundesregierung ist jedoch nicht beabsichtigt, die Flagge der

Vereinten Nationen ohne besonderen Anlass an den Dienstgebäuden des Bundes zu

setzen.

Der Ausschuss weist darauf hin, dass alle Behörden und Dienststellen des Bundes

gemäß dem Erlass der Bundesregierung über die Beflaggung der Dienstgebäude des

Bundes vom 22. März 2005 die Bundesdienstflagge und – sofern die technischen

Voraussetzungen gegeben sind – die Europaflagge setzen. Die übrigen

Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts setzen die

Bundesflagge und – sofern die technischen Voraussetzungen gegeben sind – die

Europaflagge.

Die Bundesdienstflagge, die innerhalb der Bundesflagge den Bundesschild zeigt, darf

nur von Behörden und Dienststellen des Bundes gesetzt werden. Sie verdeutlicht

symbolisch, dass an diesem Ort Hoheitsgewalt der Bundesrepublik Deutschland

ausgeübt wird.

Nachdem die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft vom Europäischen

Parlament mit dessen Entschließung zur Europaflagge vom 14. September 1988

aufgefordert wurden, die Europaflagge soweit wie möglich zu verwenden und sie

insbesondere an den Außengrenzen und an europäischen Feiertagen neben der

nationalen Flagge zu hissen sowie an offiziellen Feiertagen an Gebäuden von

Regierungsstellen, die einen Bezug zur Gemeinschaft aufweisen oder sich mit

Gemeinschaftsfragen beschäftigen, wird von den obersten Bundesbehörden aufgrund

einer Anordnung des Bundesministeriums des Innern vom 18. Januar 1993 auch die

Europaflagge täglich gehisst. Dies wurde auch erstmalig in die Neufassung des

Erlasses der Bundesregierung über die Beflaggung der Dienstgebäude des Bundes

vom 23. Mai 2000 übernommen. Nach dem Beflaggungserlass der Bundesregierung

vom 22. März 2005 wird die Europaflagge auch an den übrigen Körperschaften,

Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts des Bundes gehisst.



Eine vergleichbare Aufforderung existiert auf Ebene der Vereinten Nationen nicht. Der

United Nations Flag Code von 1952 mit Ausführungsbestimmungen (Regulations) von

1967 stellt es den UN-Mitgliedstaaten zwar grundsätzlich frei, die UN-Flagge öffentlich

zu hissen, um ihre Unterstützung für die Vereinten Nationen zu zeigen sowie deren

Prinzipien und Ziele zu fördern. Die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen sind jedoch

seit vielen Jahren zu der Praxis übergegangen, die Flagge der Vereinten Nationen als

Hoheitszeichen dieser internationalen Organisation anzusehen. Sie wird deswegen

ständig nur an Gebäuden gesetzt, in denen Dienststellen der Vereinten Nationen ihren

Sitz haben (in Deutschland zum Beispiel am Sitz des Internationalen Seegerichtshofes

in Hamburg oder am Sitz des Klimasekretariats der Vereinten Nationen in Bonn).

Darüber hinaus wird die Flagge der Vereinten Nationen an Dienstgebäuden des

Bundes anlassbezogen nur dann gesetzt, wenn hochrangige Vertreter der Vereinten

Nationen die dort beheimatete Bundesinstitution besuchen, um ihnen protokollarisch

dieselbe Ehre zu erweisen wie dem Vertreter eines anderen Staates.

Vor diesem Hintergrund besteht nach dem Dafürhalten des Petitionsausschusses kein

Anlass, von diesen Regeln abzuweichen und die Flagge der Vereinten Nationen ohne

besonderen Anlass regelmäßig an den Dienstgebäuden des Bundes zu hissen.

Nach umfassender Prüfung der Sach- und Rechtslage vermag der Petitionsausschuss

im Ergebnis keinen parlamentarischen Handlungsbedarf zu erkennen und die mit der

Petition erhobene Forderung nicht zu unterstützen.

Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht

entsprochen werden konnte.

Begründung (pdf)


Contribuer à renforcer la participation citoyenne. Nous souhaitons faire entendre vos préoccupations tout en restant indépendants.

Promouvoir maintenant