Förderung aus Haushaltsmitteln des Bundes - Förderung des Programms Mehrgenerationenhäuser

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
592 Unterstützende 592 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

592 Unterstützende 592 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

18.11.2015, 16:12

Pet 3-17-17-6332-046892Förderung aus Haushaltsmitteln des
Bundes
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 25.09.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend – zu überweisen.
Begründung
Der Petent möchte erreichen, dass das Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II
nicht zum 31. Dezember 2014 endet, sondern eine weitere Finanzierung der durch
die Mittel dieses Programms unterstützten Mehrgenerationenhäuser sichergestellt
wird.
Er führt aus, dass die Mehrgenerationenhäuser überwiegend nicht in der Lage seien,
ihren erforderlichen Jahresetat selbst zu erwirtschaften, auch wenn viele Träger der
Mehrgenerationenhäuser, z.B. gemeinnützige Vereine oder kleinere Kommunen, sich
finanziell stark engagiert hätten. Die Mehrgenerationenhäuser stellten für viele
Menschen unverzichtbare Anlaufstellen dar, in denen sich auch viele Bürgerinnen
und Bürger ehrenamtlich engagieren würden. Es müsse daher eine Lösung für eine
Weiterfinanzierung entwickelt werden.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
Deutschen Bundestages diskutiert und veröffentlicht wurde. 592 Mitzeichnende
haben das Anliegen unterstützt. Weiterhin hat der Petent Unterschriftenlisten
übersandt, in denen Bürgerinnen und Bürger sich für das Anliegen eingesetzt haben.
Insgesamt hat die Petition 1.431 Unterstützende gefunden. Zudem haben den
Petitionsausschuss zwei Petitionen mit einem vergleichbaren Anliegen erreicht, die
mit der vorliegenden Petition gemeinsam behandelt werden. Es wird um Verständnis
dafür gebeten, dass möglicherweise nicht alle vorgetragenen Gesichtspunkte
dargestellt wurden.
Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner parlamentarischen Prüfung der
Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Auffassung zu dem Anliegen

darzustellen. Die parlamentarische Prüfung hatte das im Folgenden dargestellte
Ergebnis:
Anfang des Jahres 2012 startete an bundesweit 450 Standorten das
Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II des Bundesministeriums für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Mehrgenerationenhäuser fördern gezielt
das generationenübergreifende Miteinander. Jung und Alt können und sollen sich
hier begegnen, voneinander lernen, miteinander aktiv sein und sich für die
Gemeinschaft vor Ort stark machen.
Jedes der 450 Häuser im Aktionsprogramm erhält über einen Zeitraum von drei
Jahren (2012 – 2014) einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 40.000 Euro. Davon
werden 30.000 Euro aus Mitteln des BMFSFJ und des Europäischen Sozialfonds
(ESF) finanziert. 10.000 Euro werden von der jeweiligen Standortkommune bzw. vom
Land oder Landkreis übernommen. Das Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser
II baut inhaltlich auf dem ersten Aktionsprogramm auf, das nach fünfjähriger Laufzeit
im Dezember 2012 beendet wurde.
Die Sorge um die nachhaltige Sicherung der mit den Mitteln der beiden
Aktionsprogramme Mehrgenerationenhäuser erfolgreich etablierten Häuser ist
verständlich. Aufgrund der im Grundgesetz verankerten Kompetenzverteilung
zwischen Bund, Ländern und Kommunen ist jedoch eine dauerhafte Förderung des
Bundes von Projekten auf lokaler Ebene, wie es die Mehrgenerationenhäuser sind,
nicht möglich. Die Sicherung der finanziellen Nachhaltigkeit ist daher ein zentraler
Schwerpunkt im Aktionsprogramm II. Alle Partner, die das Programm begleiten, wie
die Service- und Beratungsagentur, die wissenschaftliche Begleitung und die
Öffentlichkeitsarbeit unterstützen und beraten die Träger der
Mehrgenerationenhäuser bei ihren Bemühungen, weitere Finanzmittel einzuwerben
bzw. diese dauerhaft zu sichern. Mithilfe eines breiten Finanzierungsmixes aus
Trägermitteln, selbst erwirtschafteten Einnahmen, über Fundraising zugeflossene
Mittel und öffentliche Zuschüsse aus dem kommunalen Bereich soll eine dauerhafte
und tragfähige Finanzierungsstruktur für die Mehrgenerationenhäuser erreicht
werden. Die Bundesregierung hat mitgeteilt, dass sich aus den Daten zur
Gesamtfinanzierung der Mehrgenerationenhäuser, die im Zusammenhang mit der
Förderung erhoben wurden, in diesem Punkt eine überwiegend erfreuliche Tendenz
zeigt. Auch wenn die außerhalb der Programmzuwendung den Häusern zur
Verfügung stehenden Mittel zum jetzigen Zeitpunkt für einen dauerhaften Betrieb auf
dem bisherigen Niveau noch nicht ausreichen, sind doch Steigerungen in vielen

Bereichen festzustellen. Alle Häuser sollten diesen Weg der finanziellen
Nachhaltigkeit bis zum Ende des Aktionsprogrammes II weiter konsequent
beschreiten. Insbesondere sollte die Kommune als zentraler Partner gewonnen
werden.
Auf Bundesebene wird – ausgehend von der Demografiestrategie der
Bundesregierung und der dort formulierten Notwendigkeit einer bedarfs- und
sachgerechten Sozialraumgestaltung – das Leitbild der „Sorgenden Gemeinschaften“
vor Ort diskutiert. Diese können für alle Altersgruppen gut erreichbare Anlauf- und
Unterstützungseinrichtungen sein. Der Hilfe- und Unterstützungsbedarf aller
Generationen könnte durch solche Strukturen mit Blick auf eine bessere
Vereinbarkeit von Familie bzw. Pflege und Beruf und ein möglichst langes
eigenständiges Leben für Ältere und Hilfebedürftige gedeckt werden. Auf diese Art
könnten Lösungsansätze im Kontext des demografischen Wandels etabliert werden,
die eine Weiterentwicklung z.B. der Aktivitäten in den Mehrgenerationenhäusern
darstellen.
Inwieweit für die Entwicklung und Umsetzung einer solchen Projektidee neben den
erforderlichen Mitteln des Bundes auch Mittel des ESF zur Verfügung gestellt werden
können, hängt von der Umsetzung der EU-Haushaltsbeschlüsse ab. Für erste
Ergebnisse dieses Prozesses ist es noch zu früh. Dies gilt auch für Aussagen mit
Blick auf die verbleibende Förder-Laufzeit des Aktionsprogrammes
Mehrgenerationenhäuser II. Das erfolgreiche Konzept der Mehrgenerationenhäuser
soll in dieser Wahlperiode jedoch weiterentwickelt werden. Die Finanzierung soll
verstetigt werden. Mehrgenerationenhäuser sollen sich in ihrer individuellen
Ausprägung zu einem übergreifenden Dach- und Ankerpunkt des sozialen
Miteinanders und der Teilhabe vor Ort auch zum Beispiel unter Einbeziehung von
Pflegestützpunkten als Sorgende Gemeinschaften entwickeln. Es sollen die
Voraussetzungen geschaffen werden, um eine dauerhafte Zukunft der
Mehrgenerationenhäuser zu sichern und gemeinsam mit Ländern und Kommunen
geprüft werden, unter welchen Voraussetzungen die Mehrgenerationenhäuser
möglichst in allen Kommunen etabliert werden können.
Der Petitionsausschuss hält die vorliegende Petition für geeignet, in die
Überlegungen einbezogen zu werden und empfiehlt, sie dem BMFSFJ zu
überweisen.Begründung (pdf)


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