Región: Alemania

Förderung aus Haushaltsmitteln des Bundes - Gleiche Förderung von Präventionsprogrammen gegen Extremismus

Peticionario no público.
Petición a.
Deutschen Bundestag
128 Apoyo 128 En. Alemania

No se aceptó la petición.

128 Apoyo 128 En. Alemania

No se aceptó la petición.

  1. Iniciado 2012
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Terminado

Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.

18/11/2015 16:16

Pet 3-17-17-6332-041104Förderung aus Haushaltsmitteln des
Bundes
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.
Begründung
Der Petent möchte erreichen, dass Fördermittel des Bundes allen förderfähigen
Präventionsprogrammen in gleicher Weise gewährt werden. Eine Unterscheidung
dürfe nicht danach erfolgen, welche Art von extremistischer Strömung durch das
jeweilige Projekt bekämpft werde.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) fördere
seit längerem die Prävention gegen Rechtsextremismus. Der Programmname laute
„TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“. Mittlerweile habe das BMFSFJ
das Programm „Initiative Demokratie stärken“ ins Leben gerufen, das sich
ausdrücklich gegen linksextremistische und islamistische Bestrebungen richte.
Initiativen gegen Rechtsextremismus müssten zu 50 Prozent mit Eigenmitteln
betrieben werden. Initiativen gegen Linksextremismus oder Islamismus hätten einen
Eigenmittelbedarf von lediglich 10 Prozent. Hierdurch würden Programme gegen
Rechtsextremismus benachteiligt. Es dürfe nicht der Eindruck vermittelt werden, dass
bestimmte Formen von Extremismus akzeptabler seien als andere.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
Deutschen Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 128 Mitzeichnende
haben das Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner
parlamentarischen Prüfung der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, zu dem
Anliegen Stellung zu nehmen. Die parlamentarische Prüfung hatte das im Folgenden
dargestellte Ergebnis:
Die Bundesprogramme „VIELFALT TUT GUT. Jugend für Vielfalt, Toleranz und
Demokratie“ und „kompetent. für Demokratie – Beratungsnetzwerke gegen

Rechtsextremismus“ werden seit dem 1. Januar 2011 unter einem gemeinsamen
Dach fortgeführt. Dieses Bundesprogramm „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ
STÄRKEN“ des BMFSFJ zielt darauf ab, ziviles Engagement, demokratisches
Verhalten und den Einsatz für Vielfalt und Toleranz zu fördern. Das Programm, das
sich gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und damit in Verbindung
stehende Phänomene richtet, ist mit über 24 Millionen Euro ausgestattet. Seit dem
Jahr 2001 werden Modellprojekte gefördert. Zu Beginn der Förderung wurden
geringe Kofinanzierungs-quoten vorgegeben. Es sollten neue Wege und Konzepte
im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit zur Rechtsextremismusprävention
entwickelt werden. Die Finanzierungsquoten wurden im Lauf der Jahre mit dem Ziel
der Sicherung der Nachhaltigkeit kontinuierlich erhöht, da nach etlichen Jahren
stärker Aspekte in den Vordergrund traten wie Sicherung der Nachhaltigkeit und
Verankerung der Konzepte vor Ort in den Ländern und Kommunen. Aus diesem
Grund wurde eine stärkere finanzielle Beteiligung Dritter an den Projektkosten
wichtig. Bereits im Bundesprogramm „VIELFALT TUT GUT. Jugend für Vielfalt,
Toleranz und Demokratie“, das in der Zeit vom Jahr 2007 bis zum Jahr 2010 lief,
wurde eine 50-prozentige Kofinanzierung vorausgesetzt. Diese
Kofinanzierungsquote wurde im Bundesprogramm „TOLERANZ FÖRDERN –
KOMPETENZ STÄRKEN“ übernommen.
Im Jahr 2010 hat das BMFSFJ seine Aktivitäten im Bereich der Extremismus-
prävention auf die Felder Linksextremismus und islamistischen Extremismus
ausgeweitet. Die Aktivitäten erfolgen im Bereich der politischen Bildung im
Jugendbereich und wurden in dem Bundesprogramm „Initiative Demokratie stärken“
gebündelt. Dieses Bundesprogramm ist ausgestattet mit unter 5 Millionen Euro. Dem
BMFSFJ kommt aus verfassungsrechtlichen Gründen nur eine Anregungsfunktion
zu. Eine dauerhafte strukturelle Förderung von Initiativen vor Ort ist dem BMFSFJ
damit untersagt. Für dieses neu eingerichtete Bundesprogramm wurde ein Verfahren
eingeführt, das dem des Bundesprogrammes „TOLERANZ FÖRDERN –
KOMPETENZ STÄRKEN“ entspricht. Zu Beginn der Förderung in den Jahren 2010
bis 2013 wurde zunächst eine geringe Kofinanzierungsquote in Höhe von 10 Prozent
festgelegt. Die Bundesregierung hat mitgeteilt, dass die Kofinanzierungsquote
anzupassen ist, sobald es auch hier um die Sicherung der Nachhaltigkeit geht und
dass hiermit den jeweiligen Projekten die gleichen Start- und
Durchführungsbedingungen ermöglicht wurden.

Der Petitionsausschuss hält dies für nicht zu beanstanden. Er empfiehlt daher, das
Petitionsverfahren abzuschließen, da dem Anliegen teilweise entsprochen worden
ist.
Der Antrag der Fraktionen der SPD, DIE LINKE. und von BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend – zur Erwägung zu überweisen und den Fraktionen
des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, soweit die Benachteiligung von
Initiativen gegen Rechtsextremismus aufzuheben ist, und das Petitionsverfahren im
Übrigen abzuschließen, wurde mehrheitlich abgelehnt.Begründung (pdf)


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