Region: Tyskland

Förderung der Aufnahme einer selbständigen Arbeit - Nutzung des KfW Gründercoachings zu 90 %

Petitioner ikke offentlig
Petitionen behandles
Deutschen Bundestag
1.202 Støttende 1.202 i Tyskland

Petitionen blev ikke opfyldt

1.202 Støttende 1.202 i Tyskland

Petitionen blev ikke opfyldt

  1. Startede 2012
  2. Samlingen er afsluttet
  3. Indsendt
  4. Dialog
  5. Afsluttet

Dette er en online petition des Deutschen Bundestags ,

29.08.2017 16.53

Pet 4-17-11-8125-033465

Förderung der Aufnahme einer
selbständigen Arbeit


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 22.09.2016 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass Existenzgründer und Existenzgründerinnen, die
ein Unternehmen aus der Arbeitslosigkeit heraus gegründet haben, im ersten Jahr
ihrer Gründung das KfW Gründercoaching mit einer Förderung zu 90 % nutzen
können. Die bisherige Zulassungsvoraussetzung, der Erhalt des
Gründungszuschusses, soll wegfallen.
Zur Begründung trägt die Petentin im Wesentlichen vor, dass das Förderinstrument
des Gründungszuschusses für Unternehmensgründungen aus der Arbeitslosigkeit
heraus gekürzt wurde und zudem nur noch im Ermessen der jeweiligen
Arbeitsagentur stehe. Darüber hinaus könne das KfW Gründercoaching nur in Höhe
von 50 % der Förderungssumme in Anspruch genommen werden, wenn der Gründer
keinen Gründungszuschuss erhalte. Dadurch erhielten zunehmend weniger
Unternehmensgründer einen Gründungszuschuss und müssten zudem mehr Geld
für professionelle Hilfe im Rahmen des Unternehmensaufbaus aufwenden.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die vom Petenten
eingereichten Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des
Petitionsausschusses eingestellt. Sie wurde von 1.202 Mitzeichnern unterstützt.
Außerdem gingen 88 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Unter Einbeziehung der vorliegenden Stellungnahmen,
deren erste der Petentin übermittelt worden ist, lässt sich das Ergebnis der
parlamentarischen Prüfung wie folgt zusammenfassen:

Wie die Bundesregierung sachlich und rechtlich zutreffend ausführt, war im Jahre
2012 das Ziel der Neujustierung des Gründungszuschusses im Rahmen des
Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt die
Anpassung der Förderung an die grundlegende Förderphilosophie im Dritten Buch
Sozialgesetzbuch (SGB III). Diese bestand darin, für eine Eingliederung in Arbeit das
jeweils beste Förderinstrument für die arbeitslose Person zu identifizieren. Ein
pauschaler Rechtsanspruch widerspricht diesem Gedanken, weil er die Suche nach
alternativen Eingliederungs- und Fördermöglichkeiten verhindert. Eine
Ermessensleistung hingegen sichert eine Förderentscheidung, die am Maßstab des
individuellen Einzelfalles ausgerichtet ist.
Hiervon getrennt zu betrachten war das Gründercoaching bei Gründungen aus
Arbeitslosigkeit, das je nach individueller Ausgangslage nachgehend ein weiteres
Element der Förderung sein konnte, ähnlich wie z. B. Unterstützungsmaßnahmen im
Vorgründungsbereich oder zum Gründungszeitpunkt einschließlich gezielter
Unterstützung bei der Unternehmensfinanzierung (z. B. Mikrokreditfonds
Deutschland).
Das aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds mitfinanzierte Programm
„Gründercoaching Deutschland - Gründungen aus Arbeitslosigkeit" wurde bis zum
30. April 2015 verlängert. Hierbei konnten für Gründerinnen und Gründer je nach
Zielgebiet bis zu 75 % der Beratungskosten eines Gründercoachings übernommen
werden.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat zwischenzeitlich
Eckpunkte zur künftigen Förderung der Gründungs- und Mittelstandsberatung
vorgelegt. Damit sollen die verschiedenen Programme des Bundes, die Gründer
sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Inanspruchnahme von
Beratungsdienstleistungen unterstützen, zusammengefasst werden. So sollen diese
einen besseren Zugang zu externem unternehmerischen Know-how erhalten.
Gerade für Menschen, die sich selbstständig machen, sind eine gute Vorbereitung
und Begleitung von unternehmerischen Richtungsentscheidungen essenziell.
Professionelle Beratung soll dabei unterstützen, die Erfolgschancen von Gründungen
wie auch die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit bestehender Unternehmen zu
steigern.
Für das Jahr 2016 stehen 16 Millionen Euro aus Bundesmitteln für die Beratung zur
Verfügung. Die aus dem Europäischen Sozialfonds kofinanzierten Zuschüsse sind
vor allem für kleine und finanziell nicht sehr starke Unternehmen in schwächer

entwickelten Regionen von großer Bedeutung. Die Richtlinien traten am 1. Januar
2016 in Kraft. Die neue Förderung ersetzt die bisherige „Förderung
unternehmerischen Know-hows“ sowie die Programme „Gründercoaching
Deutschland“, „Turn-Around-Beratung“ und „Runder Tisch“. Antragsberechtigt sind
neu gegründete sowie bereits bestehende KMU sowie Freie Berufe im Sinne der EU-
Mittelstandsdefinition. Die Durchführung der neuen Beratungsförderung übernimmt
das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Der Ausschuss hält die geltende Rechtslage für sachgerecht und vermag sich
deshalb nicht für die Eingabe auszusprechen. Er empfiehlt daher, das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung (PDF)


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