Region: Tyskland

Förderungsmaßnahmen für Existenzgründer - Verlängerung der Geltungsdauer der Richtlinien über die Förderung unternehmerischen Know-hows/Keine Kürzung von Haushaltsmitteln

Initiativtagaren är inte offentlig
Petitionen är riktat mot
Deutschen Bundestag
426 Stödjande 426 i Tyskland

Petitionen är avslutad

426 Stödjande 426 i Tyskland

Petitionen är avslutad

  1. Startad 2015
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog
  5. Avslutade

Detta är en online-petition des Deutschen Bundestags.

2016-07-23 04:22

Pet 1-18-09-7761-021963Förderungsmaßnahmen für

Existenzgründer

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.07.2016 abschließend beraten und

beschlossen:

Die Petition der Bundesregierung - dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

- zu überweisen.

Begründung

Mit der Petition soll erreicht werden, dass die Richtlinien über die Förderung

unternehmerischen Know-hows durch Informations- und Schulungsveranstaltungen

über den 31. Dezember 2015 hinaus verlängert werden.

Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss eine auf der Internetseite des

Deutschen Bundestages veröffentlichte Eingabe mit 426 Mitzeichnungen und

111 Diskussionsbeiträgen sowie mehrere Eingaben mit verwandter Zielsetzung vor,

die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen parlamentarischen Prüfung

unterzogen werden. Der Petitionsausschuss bittet um Verständnis, dass nicht auf alle

der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden kann.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass das

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) seit ca. 30 Jahren die

Durchführung von Seminaren und Workshops für Existenzgründer sowie kleine und

mittlere Unternehmen (KMU) fördere. Mit geringem Mitteleinsatz könne mit diesem

Programm eine große Breitenwirkung erzielt werden. 2014 seien hierfür

ca. 4 Mio. Euro aufgewendet und damit über 34.000 Existenzgründer und KMU

gefördert worden. Wie eine Erhebung des Jobcenters Osterode am Harz gezeigt habe,

machten sich selbst bei Existenzgründungen aus dem Hartz IV-Bezug heraus im

Anschluss an die Seminare und Workshops 70 Prozent der Teilnehmer selbstständig.

Die Erfolgsquote der Gründer liege bei ca. 90 Prozent. Die Untersuchung belege, dass

staatlich geförderte Gründerseminare und Workshops ein probates Mittel seien,

Gründungsinteressierte mit geringem Mitteleinsatz zum Sprung in die

Selbstständigkeit zu bewegen sowie Jungunternehmern das notwendige



kaufmännische Wissen, z. B. in den Bereichen Controlling, Buchführung und

Marketing, zu vermitteln und damit die Nachhaltigkeit der Gründungen zu stärken.

Sollten die Mittel für die Seminare und Workshops gestrichen werden, hätte dies noch

weniger Gründungen und eine höhere Insolvenzquote zur Folge.

E-Learning und Webplattformen ersetzten nicht das Schulungsprogramm.

Unter Hinweis auf eigene Erfahrungen fordern weitere Petenten ebenfalls die

Weiterführung der Richtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows durch

Schulungsveranstaltungen und Workshops, da es gerade als Existenzgründer wichtig

sei, sich unabhängig und neutral informieren zu können, durch erfahrene Coaches

Tipps zu erhalten und in steuerlicher Hinsicht beraten zu werden.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten

Unterlagen verwiesen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht

zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich

unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt

zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss weist zunächst darauf hin, dass das BMWi eine

Neuausrichtung der Gründungs- und Mittelstandsberatung vorgenommen und am

21. Juli 2015 Eckpunkte zur Förderung unternehmerischen Know-hows ab 2016

vorgelegt hat. Diese Eckpunkte des BMWi zur Förderung der Gründungs- und

Mittelstandsberatung ab 2016 enthalten die Zusammenführung der bisherigen

Programme Gründercoaching Deutschland, Förderung unternehmerischen

Know-hows durch Unternehmensberatung, Runder Tisch und Turn-Around-Beratung

zu einem einheitlichen Beratungsförderungsprogramm des Bundes ab 2016. Die

Durchführung der neuen Beratungsförderung übernimmt das Bundesamt für

Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Eckpunkte zur neuen Beratungsförderung

können im Internet unter www.bmwi.de eingesehen werden.

Der Ausschuss hebt hervor, dass diese Änderungen u. a. deshalb vorgenommen

wurden, da sich die Kreditanstalt für Wiederaufbau aus der Beratungsförderung,

insbesondere dem Gründercoaching, zurückzieht und weil in der neuen Strukturfonds-

Förderperiode weniger Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) als bisher zur

Verfügung stehen. Um die Bundes- und ESF-Mittel so effizient wie möglich

einzusetzen, sind die verschiedenen bisherigen Förderungen neu ausgerichtet und

zusammengefasst worden. Schwerpunkt des neuen Konzeptes ist die Stärkung



unternehmerischen Know-hows durch Beratung, da die KMU hierdurch unmittelbar

konkrete Ratschläge für die sie betreffenden unternehmerischen Fragestellungen und

Probleme erhalten. Informationsveranstaltungen und Seminare können im Gegensatz

hierzu nur einen mittelbaren Beitrag zu besseren unternehmerischen Entscheidungen

leisten. Deshalb werden die Bundes- und ESF-Mittel seit 2016 auf die Förderung der

Unternehmensberatung konzentriert, um einem Rückgang des Angebots

vorzubeugen. Bei dieser Entscheidung hat auch eine Rolle gespielt, dass das

Informationsangebot von Wirtschaftsverbänden, Kammern und Ministerien u. a. im

Internet in den letzten Jahren stark zugenommen hat.

Der Petitionsausschuss hat gleichwohl grundsätzlich Verständnis für das Anliegen der

Petenten. Der Ausschuss empfiehlt daher, die Petition der Bundesregierung - dem

BMWi - zu überweisen, um auf das Anliegen der Petition besonders aufmerksam zu

machen.

Der von der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte Antrag, die Petition der

Bundesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen, ist mehrheitlich abgelehnt

worden.

Begründung (PDF)


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