Terület: Németország

Forschung - Dauerhafte Intensivierung der Forschung des Abbaus von hochradioaktivem Müll

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
90 Támogató 90 -ban,-ben Németország

A beadványt elutasították.

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  1. Indított 2017
  2. A gyűjtés befejeződött
  3. Benyújtott
  4. Párbeszéd
  5. Befejeződött

Ez egy online petíció des Deutschen Bundestags.

2019. 03. 30. 3:29

Pet 1-18-09-2211-046532 Forschung

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.03.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.

Begründung

Mit der Petition soll erreicht werden, dass die Forschung zum Abbau von
hochradioaktivem Müll dauerhaft intensiviert wird.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass sich der
Umgang mit Atommüll in der öffentlichen Diskussion auf die Endlagersuche
beschränke. Gerade hinsichtlich des hochradioaktiven Mülls (alte Brennstäbe) sollte
parallel der Abbau erforscht werden. Wichtig sei dabei festzuhalten, dass weder die
Endlagersuche noch die Abschaltung der Atomkraftwerke hiervon betroffen sein
sollten. Der hochradioaktive Atommüll sei problematisch wegen der Menge, der
Strahlung und der damit verbundenen Gefahren, der Dauer des Zerfalls bzw. der
Halbwertszeiten sowie der „diffusen“ Zusammensetzung von Müll und Strahlung. Die
entstehende energiereiche Strahlung müsse nutzbar gemacht werden, sei es durch
Stromerzeugung, CO2-Spaltung oder Elektrolyse/Wasserstoffproduktion o. Ä. Der
hochradioaktive Atommüll setze sich größtenteils zusammen aus Uran-238 sowie in
relativ geringen Mengen Spaltprodukten und Transuranen. Ergebnis der Forschungen
(Atommülltrennung, Neutronenreaktionen oder Neutronenreflektoren, beherrschbare
Müllzusammensetzungen, Zerfallbeschleunigung, Heat-to-power etc.) wären
gegebenenfalls neue Reaktoren, deren einziger Zweck jedoch der beschleunigte
Abbau des hochradioaktiven Mülls wäre, die aber „en passant“ womöglich Strom, O 2,
H2 o. Ä. produzieren und für eine verbesserte Wirtschaftlichkeit sorgen würden. Dies
sollte nicht vom Atomausstieg umfasst sein. Die Forschung und Gesetzgebung sollte
zudem die Transmutation im Blick behalten, auch wenn sie derzeit nicht ausgereift
erscheine. Auch würde das geplante Endlager mit Sicherheit Akzeptanz gewinnen,
wenn es nicht kiloweise Plutonium usw. umfasse. Zudem würde womöglich eine
Ableitung und Nutzung der Wärmeenergie Einfluss auf den Standort haben. Die
Intensivierung der Forschung sollte mindestens bis zum Beginn der Endlagerung
laufen.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.

Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen 90 Mitzeichnungen und 27 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis
gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen
werden kann.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss weist zunächst darauf hin, dass das Verfahren der
Transmutation (genauer Partitionierung und Transmutation, P&T) im Wesentlichen
zwei Schritte beinhaltet: die Partitionierung des Kernbrennstoffgemisches in den
bestrahlten Brennelementen, d. h. die Trennung der verschiedenen Radionuklide, und
anschließend die Transmutation, d. h. die Umwandlung der Radionuklide. Mit dem
ersten Schritt soll eine Abtrennung der schweren, hochradioaktiven Radionuklide, wie
z. B. Plutonium, erfolgen, die während des Reaktorbetriebs durch Neutroneneinfang
von Uranisotopen entstehen, und im zweiten Schritt sollen diese langlebigen
Radionuklide in weniger langlebige Nuklide umgewandelt werden, wodurch das
endzulagernde Radionuklidinventar positiv beeinflusst werden könnte. Darüber hinaus
könnten die separierten Kernbrennstoffe (Uran, Plutonium etc.) auch im Sinne einer
Wiederaufarbeitung zur Energiegewinnung aus Kernspaltungsprozessen
wiederverwendet werden.

Weiterhin stellt der Ausschuss fest, dass alle genannten Behandlungsschritte eine
kerntechnische Anlage erfordern, für die eine Genehmigung nach dem Atomgesetz
(AtG) durch das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) erteilt
werden müsste. Bereits im Jahr 2005 hat der Deutsche Bundestag mit einer Novelle
des AtG die Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen in Deutschland untersagt, im
Jahr 2011 folgte dann die Beendigung der Nutzung der Kernenergie zur gewerblichen
Erzeugung von Elektrizität (Stromerzeugung) bis spätestens im Jahr 2022.
Der Ausschuss hebt hervor, dass die mit der Petition vorgeschlagene Forschung daher
einen Bereich betrifft, dessen spätere Praxisumsetzung eine Anlage zur Aufarbeitung
bestrahlter Kernbrennstoffe benötigen würde, für deren Errichtung und Betrieb nach
geltendem AtG keine Genehmigung erteilt werden darf.

Da die Entwicklung der Transmutationstechnologie und der sichere Betrieb einer
Anlage zur Transmutation weiterhin noch intensiver Forschung bedürfen würden, hat
bereits im Jahr 2014 die Deutsche Akademie der Technikwissenschaften (acatech) in
einer Studie empfohlen, die Grundlagen- und entwicklungsorientierte Forschung im
europäischen Verbund fortzusetzen. Ferner wird empfohlen, die Option einer
deutschen Beteiligung an einer solchen europäischen P&T-Nutzung zunächst offen zu
halten und über diese in zehn bis 15 Jahren zu entscheiden.

Im Jahr 2015 veröffentlichte die Entsorgungskommission des damaligen
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (ESK) ein
Diskussionspapier, das ebenfalls die Entwicklung eines separaten nationalen
P&T-Konzepts kritisch sieht. Die ESK-Studie plädiert für eine P&T-Strategie, die
Möglichkeiten einer Kooperation mit Staaten im Sinne einer Systempartizipation nutzt.

Die Kommission Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe (Endlagerkommission) hat
sich in den Jahren 2014 bis 2016 u. a. mit möglichen Alternativen zu einer Endlagerung
in einem Bergwerk, einschließlich P&T, beschäftigt. Um diese mögliche Alternative zu
bewerten, hat die Endlagerkommission externe Kompetenz einbezogen und zwei
Gutachten beauftragt. Im Ergebnis der Beratung sieht die Endlagerkommission in der
Technologie der Abfallbehandlung unter den in Deutschland geltenden
Randbedingungen (Verbot der Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen,
Ausstiegsbeschluss aus der Kernenergienutzung, geringe Akzeptanz für Kerntechnik
in der Öffentlichkeit) keine Vorteile für die dauerhafte Endlagerung radioaktiver Abfälle.
Die Endlagerkommission schätzt, dass die notwendige Entwicklung dieser
Technologie die Endlagerung zeitlich hinauszögern und gegebenenfalls ihre
Randbedingungen positiv ändern könnte, die Endlagerung hochradioaktiver
Abfallstoffe aber nicht ersetzen kann.

Auf der Grundlage der Empfehlungen der Endlagerkommission hat der Gesetzgeber
im Jahr 2017, mit der Novellierung des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines
Standortes für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle
(Standortauswahlgesetz – StandAG), die Endlagerung dieser Abfälle in tiefen
geologischen Formationen in einem für diese Zwecke errichteten Endlagerbergwerk
beschlossen. Mit dem Standortauswahlverfahren nach StandAG soll ein Standort mit
der bestmöglichen Sicherheit in Deutschland ermittelt werden. Ein breiter
gesellschaftlicher Konsens soll durch die wesentlichen Merkmale des
Auswahlverfahrens erreicht werden: partizipativ, wissenschaftsbasiert, transparent,
selbsthinterfragend, lernend und reversibel. Die Festlegung des Standortes wird für
das Jahr 2031 angestrebt.

Auch der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Wahlperiode
spricht sich in Rn. 6685 ff. für eine zügige Umsetzung bei der Suche nach einem
Endlager für hochradioaktive Abfälle gemäß Standortauswahlgesetz aus und hält an
dem gesetzlich festgelegten Ziel, bis 2031 den Standort für ein Endlager festzulegen,
fest.

Der Ausschuss macht darauf aufmerksam, dass dieses Vorgehen den bestehenden
gesellschaftlichen Konsens zu einem Verzicht auf die Kernenergienutzung in
Deutschland sowie zu einer dauerhaften Endlagerung radioaktiver Abfälle in tiefen
geologischen Formationen widerspiegelt. Zur Umsetzung dieses Konsenses ist
Forschung und Entwicklung im Bereich der Entsorgung und Endlagerung im
nationalen, europäischen und internationalen Kontext notwendig, dies schließt u. a.
auch die Abfallbehandlung ein.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss nach umfassender Prüfung
der Sach- und Rechtslage im Ergebnis, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
dem Anliegen teilweise entsprochen worden ist.

Begründung (PDF)


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