Región: Alemania

Forschung - Einrichtung einer staatlichen medizinischen Forschungsstelle

Peticionario no público.
Petición a.
Deutschen Bundestag
147 Apoyo 147 En. Alemania

No se aceptó la petición.

147 Apoyo 147 En. Alemania

No se aceptó la petición.

  1. Iniciado 2013
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Terminado

Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.

18/11/2015 16:11

Pet 3-17-30-2211-056058

Forschung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 16.10.2014 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung

Mit der Petition wird die Einrichtung einer staatlichen medizinischen Forschungsstelle
gefordert, welche die Aufgabe hat, Diagnose- und Therapieansätze zu erforschen
sowie Forschungsaufträge dazu an Institute zu vergeben, für die anderen
Forschungseinrichtungen, wie z.B. denen der Pharma-Unternehmen, der finanzielle
Anreiz fehlt. Die Ergebnisse dieser staatlichen Forschung sollen kostenlos öffentlich
zugänglich gemacht werden.
Zur Begründung der Petition wird ausgeführt, dass es viele interessante Ansätze zur
Feststellung und Behandlung von Krankheiten – wie zum Beispiel im Bereich der
Naturheilkunde – gebe, die allerdings nicht weiterverfolgt würden bzw. für die nicht
versucht werde, einen Wirksamkeitsnachweis zu erbringen. Dies liege unter anderem
daran, dass es sich häufig um Verfahren oder Wirkstoffe handele, die nicht
patentierbar und daher nicht geeignet seien, einen Profit zu erzielen. Hierfür sei
beispielhaft die Verwendung von Vitaminen, Nähr- und Mineralstoffen als gezielte
Therapieoption zu nennen. Eine Erforschung von solchen Anwendungen und den
physiologischen und pharmakologischen Zusammenhängen mit bestimmten
Erkrankungen würde vielfältigen Nutzen bringen. Nur als ein Nutzen sei die
Kostenersparnis für die Patienten und für die Krankenkassen zu nennen, die sich
allein durch die Zulassung vielfach preisgünstiger Wirkstoffe und Methoden erreichen
ließe. Die Kosten für die Erforschung könnte dadurch wieder eingespart werden.
Auch würden sich gut erforschte Behandlungsoptionen in der Praxis etablieren und
dies weniger Risiko für Patienten bei der alternativmedizinischen Selbstmedikation

bedeuten. Auf die weiteren Ausführungen des Petenten in der Eingabe wird
verwiesen.
Es handelt sich um eine Petition, die auf den Internetseiten des Deutschen
Bundestages veröffentlicht wurde und zur Diskussion bereitstand. Der Petition
schlossen sich 147 Mitzeichnende an und es gingen 21 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Gerade im Bereich der Forschung und Entwicklung neuer Diagnose- und
Therapieverfahren besteht im Rahmen des Gesundheitsforschungsprogramms der
Bundesregierung ein breites Förderangebot für Verfahren, an denen kein oder nur
ein geringes wirtschaftliches Interesse besteht oder in denen eine wirtschaftliche
Verwertung noch nicht abzusehen ist. Eine Benachteiligung von nicht patentierbaren
medizinischen Verfahren oder Produkten gegenüber patentierbaren Verfahren im
Bereich der Forschung ist nicht erkennbar.
Das Gesundheitsforschungsprogramm enthält entsprechende Förderangebote zu
den Bereichen „Individualisierte Medizin“, „Volkskrankheiten“ und „Prävention und
Ernährung“. Bezug nehmend auf die Ausführungen des Petenten in der Petition ist
besonders der gemeinsam mit der Deutschen Forschungsgemeinschaft realisierte
Förderschwerpunkt „Klinische Studien“ sowie der Förderschwerpunkt zur
Präventions- und Ernährungsforschung hervorzuheben. Hier ist insbesondere auf die
derzeit laufende Bekanntmachung „Kompetenzcluster für Ernährungsforschung“
hinzuweisen. Die im Rahmen der Projektförderung finanzierten Vorhaben werden
ganz überwiegend von universitären Arbeitsgruppen durchgeführt, in geringerem
Umfang auch von außeruniversitären Forschungseinrichtungen oder kleinen und
mittleren Unternehmen.
Darüber hinaus ist zu nennen, dass sich auch zahlreiche außeruniversitäre
Forschungseinrichtungen intensiv mit der Entwicklung neuer Diagnose- und
Therapieverfahren befassen. Durch die Gründung von insgesamt sechs neuen
Deutschen Zentren der Gesundheitsforschung in den letzten Jahren ist die
Translationsforschung, die auf die Entwicklung neuer Verfahren für Diagnose und
Therapie ausgerichtet ist, nochmals nachhaltig gestärkt worden. Neben diesen neu
gegründeten Zentren befassen sich das Deutsche Krebsforschungszentrum, das

Max-Delbrück-Centrum, das Helmholtz-Zentrum für Injektionsforschung und das
Helmholtz-Zentrum in München entweder vollständig oder überwiegend mit
anwendungsbezogenen Fragen der Gesundheitsforschung.
Neben diesen Einrichtungen der Helmholtz Gemeinschaft werden entsprechende
Arbeiten auch von Instituten anderer Wissenschaftsorganisationen, wie der Max-
Planck-Gesellschaft, der Fraunhofer-Gesellschaft und der Leibniz-Gemeinschaft
vorangetrieben. Unter den Einrichtungen der Leibniz Gemeinschaft ist insbesondere
das Deutsche Institut für Ernährungsforschung als einschlägige Einrichtung zu
nennen.
Die genannten öffentlich geförderten Forschungseinrichtungen sind dazu verpflichtet,
ihre Forschungsergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dies geschieht
durch Veröffentlichungen (z. B. in Fachzeitschriften) ebenso wie z. B. durch
Fachkongresse und Konferenzen.
Der Petitionsausschuss vertritt nach den vorangegangenen Ausführungen die
Auffassung, dass es keiner weiteren staatlichen medizinischen Forschungsstelle
bedarf, welche die Aufgabe hat, Diagnose- und Therapieansätze zu erforschen. Dem
Anliegen des Petenten wird weitestgehend durch die Praxis der Forschung und der
Forschungsförderung durch die verschiedenen Forschungseinrichtungen
entsprochen. Er sieht verweisend auf die oben stehenden Ausführungen deshalb
keine Notwendigkeit, das Anliegen nach einer zentralen staatlichen Forschungsstelle
zu unterstützen und empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem
Anliegen nicht entsprochen werden konnte.Begründung (pdf)


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