Regiune: Germania

Forschung - Investition von Überschüssen der Krankenversicherungen in die medizinische Forschung

Petiționarul nu este public
Petiția se adresează
Deutschen Bundestag
106 de susținere 106 in Germania

Petiția este respinsă.

106 de susținere 106 in Germania

Petiția este respinsă.

  1. A început 2012
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. Terminat

Aceasta este o petiție online des Deutschen Bundestags .

18.11.2015, 16:13

Pet 2-17-15-2211-048618Forschung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.06.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Krankenversicherungen ihre
Überschüsse in die medizinische Forschung investieren müssen.
Zu den Einzelheiten des Vortrages des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internet-Seite des Deutschen
Bundestages eingestellt. Es gingen 106 Mitzeichnungen sowie
28 Diskussionsbeiträge ein.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage einer
Stellungnahme der Bundesregierung wie folgt dar:
Der Petitionsausschuss weist grundsätzlich darauf hin, dass die Beitragszahlungen
der GKV-Mitglieder zur Finanzierung der im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)
festgelegten Leistungen, d. h. der Sicherstellung der Gesundheitsversorgung,
dienen. Die allgemeine Forschungsförderunggehört nichtzu den Leistungen der
Krankenversicherung.
Die Krankenkassen sind im Übrigen gesetzlich verpflichtet, mindestens 25 Prozent
einer durchschnittlichen Monatsausgabe als Mindestreservevorzuhalten. Diese
Reserven dienen dazu, mögliche Risiken abzusichern, etwa höhere Ausgaben durch
unerwartete Entwicklungen. Nach Umsetzung der GKV-Finanzierungsreform weisen
die Krankenkassen in der Gesamtbetrachtung wieder ausreichende Finanzreserven
aus. Die konjunkturellen Einbrüche in den letzten Jahren haben gezeigt, dass diese
Finanzreserven notwendig sind.

Die Bundesregierung wies gegenüber dem Petitionsausschuss darauf hin, dass sie
erhebliche Mittel für die allgemeine Forschungsförderung zur Verfügung stellt.
Innerhalb der Bundesregierung ist hierfür das Bundesministerium für Bildung und
Forschung (BMBF) federführendzuständig. So fördert das BMBF die
Gesundheitsforschung im Zeitraum von 2011 bis 2014 mit rund 5,5 Milliarden Euro.
Die geförderte Forschung hat in den vergangenen Jahren zu zahlreichen
medizinischen Durchbrüchen beigetragen. Das am 08.12.2010 verabschiedete
"Rahmenprogramm Gesundheitsforschung", das gemeinsam von BMBF und dem
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) getragen wird, stellt die Inhalte der
Gesundheitsforschung der Bundesregierung dar. Das Programm legt den
Schwerpunkt auf die Erforschung derjenigen Krankheiten, die besonders viele
Menschen betreffen, die sogenannten Volkskrankheiten. Zu ihrer Erforschung
wurden sechs Deutsche Zentren der Gesundheitsforschung gegründet.
In der Gesundheitsforschung werden neue oder bessere Diagnoseverfahren und
Therapien entwickelt, um kranken Menschen effektiver zu helfen. Und es werden
neue Ansätze und Wege zur Prävention gesucht, die dazu beitragen, Krankheiten
nicht erst entstehen zu lassen. Dabei nimmt auch die Forschung zu Impfstoffeneine
wichtige Rolle ein.
Vor dem Hintergrund des Dargelegten kann der Petitionsausschuss nicht in Aussicht
stellen, im Sinne des in der Petition vorgetragenen Anliegens tätig zu werden. Er
empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen.Begründung (pdf)


Ajutați la consolidarea participării cetățenilor. Dorim să vă facem auzite preocupările, rămânând în același timp independenți.

Promovați acum