Forschung - Regionalmerkmal zur Unterstützung der Versorgungsforschung

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Deutschen Bundestag
441 Ondersteunend 441 in Duitsland

De petitie is afgesloten

441 Ondersteunend 441 in Duitsland

De petitie is afgesloten

  1. Begonnen 2012
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .

18-11-2015 16:12

Pet 2-17-15-2211-043409Forschung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 03.07.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Die Petition
a) der Bundesregierung - dem Bundesministerium für Gesundheit - als Material zu
überweisen,
b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, die Erforschung regionaler Unterschiede in der
Gesundheitsversorgung dadurch zu ermöglichen und zu stärken, dass das
Regionalmerkmal jedes Versicherten weiterhin in den Daten für die
Versorgungsforschung (Datentransparenz nach §§ 303a bis 303e Fünftes Buch
Sozialgesetzbuch) enthalten bleibt. Dazu möge der Deutsche Bundestag
beschließen, dass der Datenaufbereitungsstelle (§ 303d Fünftes Buch Sozial-
gesetzbuch) die Information über den Wohnort (Landkreis) jedes Versicherten zur
Verfügung gestellt wird.
Zu den Einzelheiten des Vortrags der Petentin wird auf die von ihr eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen Bundes-
tages eingestellt. Es gingen 441 Mitzeichnungen sowie 18 Diskussionsbeiträge ein.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage von
Stellungnahmen der Bundesregierung wie folgt dar:
Die mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz zum 01.01.2012 in Kraft getretenen
Neuregelungen der Datentransparenzvorschriften (§§ 303a bis 303e Fünftes Buch
Sozialgesetzbuch - SGB V) sowie die zu deren Umsetzung am 18.09.2012 erlassene
Datentransparenzverordnung erfolgten vor dem Hintergrund, dass die seit Januar

2004 geltenden Regelungen zur Datentransparenz von der Selbstverwaltung
(Spitzenverband Bund der Krankenkassen und Kassenärztliche Bundesvereinigung)
nur ansatzweiseumgesetzt wurden und eine weitere Umsetzung, insbesondere die
Datenlieferungen durch Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen, auf der
Basis der bisherigen Regelungsstruktur nichtzu erwarten war.
Aufgrund dieser Erfahrungen wurden mit den Neuregelungen zur Datentransparenz
die bereits von den Krankenkassen erhobenen und an das Bundesversicherungsamt
(BVA) übermittelten sowie auf Plausibilität geprüften Daten des Risikostruktur-
ausgleichs (RSA) als Datengrundlagefür die Aufgaben der Datentransparenz
bestimmt und auf eine nur für Zwecke der Datentransparenz geltende Erhebungs-
und Übermittlungsverpflichtung der Krankenkassen verzichtet. Im Ergebnis können
für Zwecke der Datentransparenz nur Daten genutzt werden, für die im Rahmen der
Regelungen zum RSA eine Erhebungsbefugnis besteht. Die Befugnis zur Erhebung
von Daten für Zwecke des RSA ist im SGB V und in der Risikostruktur-
Ausgleichsverordnung (RSAV) abschließend geregelt.
Zur Durchführung der sogenannten Konvergenzklausel nach § 272 SGB V erheben
die Krankenkassen gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RSAV versichertenbezogen
auch die Postleitzahlen der Wohnorte ihrer Versicherten (als Regionalkennzeichen)
und übermitteln diese an das BVA. Bei der Vorschrift des § 272 SGB V handelt es
sich um Übergangsregelungen zur Einführung des Gesundheitsfonds. Da die
Voraussetzungen der Konvergenzklausel nach Aussage der Bundesregierung
letztmalig 2010 erfüllt waren, fehlt seitdem eine Befugnis zur Erhebung der
Regionalkennzeichen.
§ 303b Satz 1 SGB V bestimmt, dass die nach § 268 (Weiterentwicklung des RSA)
Abs. 3 Satz 14 i.V.m. Satz 1 Nr. 1 bis 7 SGB V erhobenen Daten für die in § 303e
Abs. 2 genannten Zwecke übermittelt werden dürfen. Die Aufzählung in Satz 1 Nr. 1
bis 7 ist abschließend und umfasst nicht das Regionalkennzeichen. Deshalb ist nach
der derzeitigen Rechtslage eine Nutzung von Regionalkennzeichen für Zwecke der
Datentransparenz nicht möglich.
Die Bundesregierung teilte im März 2014 ergänzend mit, dass zur Verbesserung der
Datenlage für die Versorgungsforschung zukünftig Regionalkennzeichen der
patientenbezogenen Ausgaben erhoben werden sollen. Es wird derzeit geprüft, wie
dieser Auftrag in einem geeigneten Gesetzgebungsverfahren im Rahmen der
Datentransparenz umgesetzt werden kann.

Vor dem Hintergrund des Dargelegten empfiehlt der Petitionsausschuss, die Petition
der Bundesregierung - dem Bundesministerium für Gesundheit - als Material zu
überweisen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben.Begründung (pdf)


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