Regio: Saksen
Onderwijs

Freie Schulen - gleiche Schulen

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Präsident des Sächsischen Landtages
14.478 Ondersteunend 13.669 in Saksen

Petitie-ontvanger heeft niet gereageerd.

14.478 Ondersteunend 13.669 in Saksen

Petitie-ontvanger heeft niet gereageerd.

  1. Begonnen 2019
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. ingediend op 30-01-2020
  4. Dialoog
  5. Mislukt

02-07-2019 19:45

Löschung Punkt nach Link zu www.freie-schulen-gleiche-schulen.de, da dadurch der Link nicht funktionierte.


Neue Begründung: Schulen in freier Trägerschaft müssen in mindestens gleichem Maß wie Schulen in öffentlicher Trägerschaft den Bildungsauftrag erfüllen und Bildungsstandards einhalten. Träger freier Schulen müssen gemeinnützig arbeiten. Wenn der Freistaat die freien Schulen nicht ausreichend finanziert, also in gleichem Maße wie die staatlichen Schulen, dann bleiben den freien Trägern kaum Möglichkeiten, das Defizit zu decken:
1. **Einsparungen bei den Sachausgaben** bieten kaum Potential: Eine Schule braucht Räume mit Heizung, Strom und Wasser. Schüler und Lehrer brauchen ein Minimum an Lehr- und Lernmitteln. Gesetzliche Vorgaben wie Brandschutz, Unfallschutz und Datenschutz kosten Geld. Investitionen und Abschreibungen sind ohnehin zu wenig in den Zuschüssen berücksichtigt.
2. **Einsparungen beim Personal**: Da auch freie Schulen nicht ohne Lehrer unterrichten können, kann nicht an den Stellen, sondern kann nur am Gehalt gespart werden. Tatsächlich begründet der Gesetzgeber die Absenkung der Personalkosten damit, dass freie Träger nicht nach Tarif zahlen müssten. Angesichts des massiven Lehrermangels fällt diese Einsparungsmöglichkeit aber weg: Wer gute Lehrer haben will, muss auch gut bezahlen. Die Verbeamtung von Lehrern, die freie Träger nicht vornehmen können, verschärft diese Situation zusätzlich.
3. **Beteiligung der Eltern über ein Schulgeld**: Tatsächlich kann kein Träger vollständig auf Schulgeld verzichten. Aber dafür sollte er nach Artikel 102 Abs. 4 der Sächsischen Verfassung eine Erstattung erhalten, wenn er kein Schulgeld erhebt: *"Unterricht und Lernmittel an den Schulen in öffentlicher Trägerschaft sind unentgeltlich. Soweit Schulen in freier Trägerschaft, welche die Aufgaben von Schulen in öffentlicher Trägerschaft wahrnehmen, eine gleichartige Befreiung gewähren, haben sie Anspruch auf finanziellen Ausgleich."* - Dieser Ausgleich wird verwehrt. Eltern von Schülern an freien Schulen werden so für die Bildung ihrer Kinder vom Staat doppelt zur Kasse gebeten: über die Steuer wie jeder Bürger des Landes und noch zusätzlich über Schulgeld.
Das ist nicht gerecht und entspricht nicht der Sächsischen Verfassung.
Es hatte gute Gründe, dass die Autoren der Sächsischen Verfassung freie und staatliche Schulen gleichrangig behandeln und einen Schulbetrieb ohne Schulgeld ermöglichen wollten: Das Schulmonopol des Staates sollte überwunden werden, um die Bildungslandschaft vielfältiger, freier und besser zu machen. Den Schulen vor Ort sollte ermöglicht werden, Verantwortung zu übernehmen. Die Verantwortung des Freistaates für die schulische Bildung wurde bewusst vom Betrieb eigener Schulen getrennt. Diese Verantwortung besteht in der Formulierung des Bildungsauftrages, der Vorgabe von Standards und der Aufsicht über die Erfüllung des Bildungsauftrages und Einhaltung der Bildungsstandards. Freie Schulen sind als öffentliche Schulen an die gleichen Standards und den gleichen Bildungsauftrag des Freistaates Sachsen gebunden, wie es staatliche Schulen sind. Die freien Schulen erfüllen den Bildungsauftrag in wenigstens gleichem Maße wie staatliche Schulen, wenigstens zu 100 % - und sie wollen dafür auch 100 % Finanzierung.
Das betrifft auch die Beteiligung an Förderprogrammen, vor allem solchen, die über die Kommunen ausgereicht werden. Kommunen sind meist selbst Schulträger und haben als solche auch eigene Interessen, eben die eigenen Schulen gut auszustatten. Wenn die Interessen der freien Schulträger (welche teilweise auch Schulen in mehreren Kommunen betreiben) nicht von vornherein berücksichtigt werden, dann laufen freie Schulträger Gefahr, leer ausgehen und keine Mittel aus den Förderprogrammen bekommen. So geschehen bei den Schulbau-Invest-Programmen des Bundes und der Finanzierung von Schulsozialarbeitern an Oberschulen. Die Umsetzung des DigitalPaktes zeigt jetzt endlich, dass es auch anders geht. Dort werden die Mittel im Verhältnis der Schülerzahlen zwischen den kommunalen und freien Schulträgern gerecht aufgeteilt. Damit ist eine gleichrangige Beteiligung der freien Schulen gewährleistet. Wir wollen, dass dies in Zukunft für jedes schulische Förderprogramm zum Maßstab wird. Schüler an freien Schulen sind genauso viel wert wie Schüler an staatlichen Schulen.
Deutschlandweit hat die Politik versäumt, rechtzeitig auf den Lehrermangel zu reagieren. Nun ist er in der Breite und auch in Sachsen angekommen. Der Freistaat hat mit einem breiten Maßnahmenpaket geantwortet - und in einem entscheidenden Punkt nur "sein" Lehrerproblem im Blick: Er wirbt mit der Verbeamtung und damit mit Sozialleistungen und Sicherheiten, die freie Schulträger einfach nicht bieten können. Damit dies zu keiner groben Benachteiligung freier Schulen führt, fordern wir zumindest die Möglichkeit der Beurlaubung von Lehrkräften im Beamtenverhältnis an freie Schulträger.
Weitere Informationen finden Sie unter www.freie-schulen-gleiche-schulen.de.
www.freie-schulen-gleiche-schulen.de

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 3512 (3323 in Sachsen)


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