Region: Tyskland

Freiwilliges Soziales Jahr - Fahrtkostenübernahme durch Einsatzstellen oder Trägerorganisationen

Petitioner ikke offentlig
Petitionen behandles
Deutschen Bundestag
445 Støttende 445 i Tyskland

Petitionen blev ikke opfyldt

445 Støttende 445 i Tyskland

Petitionen blev ikke opfyldt

  1. Startede 2012
  2. Samlingen er afsluttet
  3. Indsendt
  4. Dialog
  5. Afsluttet

Dette er en online petition des Deutschen Bundestags ,

29.08.2017 16.53

Pet 3-17-17-21653-036772Freiwilliges Soziales Jahr
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 10.04.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Petent möchte die Einführung einer verpflichtenden Regelung für Einsatzstellen
im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes erreichen, die Fahrtkosten der
Freiwilligen zu erstatten.
Er führt aus, dass er als Freiwilliger in einer Werkstatt für Menschen mit geistiger
Behinderung arbeite. Er erhalte ein Taschengeld in Höhe von 350,- Euro, wovon er
neben der Unterkunft die Verpflegung und die Fahrtkosten bezahlen müsse. Er sei
auf den öffentlichen Personennahverkehr angewiesen und die Kosten seien
erheblich. Fahrtkosten würden nur in sehr wenigen Fällen von der jeweiligen
Einsatzstelle übernommen oder bezuschusst. Er – wie auch zahlreiche andere
Freiwillige – möchten daher eine verpflichtende Regelung erreichen, dass
Einsatzstellen oder Trägerorganisationen künftig die Fahrtkosten übernehmen. Es
sei seiner Auffassung nach im allgemeinen Interesse, dass auch diejenigen den
Freiwilligendienst ableisten könnten, die nicht über ausreichende Mittel verfügen. Es
dürfe nicht so sein, dass man sich den Freiwilligendienst „nicht leisten könne“.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
Deutschen Bundestages eingestellt und dort diskutiert wurde. 445 Mitzeichnende
haben das Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner
parlamentarischen Prüfung der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre
Auffassung zu dem Anliegen darzulegen. Weiterhin hat der Petitionsausschuss
gemäß § 109 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages die Petition dem
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zugeleitet, da diesem der
Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Freiwilligendienste
in zivilgesellschaftlicher Verantwortung stärken“, Bundestags- Drucksache 17/9926,

zur federführenden Beratung überwiesen wurde. Der Antrag wurde in der 91. Sitzung
des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 13. März 2013
mehrheitlich abgelehnt. Die Prüfung des Petitionsausschusses hatte das im
Folgenden dargestellte Ergebnis:
Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) ist – im Gegensatz zum bisherigen Zivildienst –
ein reiner Freiwilligendienst, bei dem der Inhalt und die Ausgestaltung der
individuellen Vereinbarung der Einsatzstelle und der Freiwilligen bzw. dem
Freiwilligen überlassen bleibt. Der Bundesfreiwilligendienst wurde bewusst an die
bereits bestehenden Jugendfreiwilligendienste angepasst. Dies hat die Folge, dass
der Bund den Zentralstellen bzw. Einsatzstellen und den Freiwilligen umfassenden
Gestaltungsspielraum einräumt. Der Bund selbst legt lediglich die absolut
notwendigen Rahmenbedingungen fest. Der Bund hat z.B. die Obergrenze für das
Taschengeld und die Pflicht zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge geregelt.
Da der Staat jedoch bei einem reinen Freiwilligendienst nicht vergleichbar strenge
Vorgaben machen kann wie beim bisherigen Zivildienst, hat er nur wenige weitere
Eckpunkte des Dienstverhältnisses geregelt.
Das Bundesfreiwilligendienstgesetz gibt eine Möglichkeit zur Erstattung von
Fahrkosten, indem die Einsatzstellen einen Teil des Taschengeldes in Form einer
Sachleistung, z.B. eines Tickets für den öffentlichen Personennahverkehr, gewähren
können.
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass die Nachfrage nach Plätzen im
Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes hoch ist und nicht vollständig befriedigt
werden kann. Leider können daher auch nicht alle Interessierten einen BFD-Platz
erhalten. Eine Erhöhung der Freiwilligenförderung, um mehr Plätze zu schaffen, kann
derzeit nicht erfolgen, da im laufenden Haushaltsjahr (2012) keine zusätzlichen Mittel
für die Freiwilligendienste zur Verfügung gestellt werden können. Die mit der Petition
gewünschte Verpflichtung zur Erstattung von Fahrtkosten würde ebenfalls zu einem
Mehrbedarf an Haushaltsmitteln führen. Der Petitionsausschuss kann dies leider
nicht unterstützen. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, da dem
Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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