Regija: Njemačka

Freiwilliges Soziales Jahr - Verbesserung der finanziellen und versicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen

Podnositelj peticije nije javan
Peticija je upućena na
Deutschen Bundestag
247 247 u Njemačka

Peticija je odbijena.

247 247 u Njemačka

Peticija je odbijena.

  1. Pokrenut 2013
  2. Zbirka završena
  3. Poslato
  4. Dijalog
  5. Okončano

Ovo je online peticija des Deutschen Bundestags .

18. 11. 2015. 16:14

Pet 3-17-17-21653-048969Freiwilliges Soziales Jahr
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 22.05.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen überwiegend nicht
entsprochen werden konnte.
Begründung
Der Petent möchte bessere finanzielle Leistungen für Teilnehmerinnen und
Teilnehmer an dem Freiwilligen Sozialen Jahr bzw. dem Freiwilligen Ökologischen
Jahr erreichen. Insbesondere sollen der Lebensunterhalt, die Kranken- und die
Rentenversicherung gesichert sein.
Er führt aus, dass jede Bürgerin und jeder Bürger nach dem Abschluss der Schule
und vor Aufnahme einer Berufsausbildung oder einem Studium die Möglichkeit
haben solle, ein soziales oder ökologisches Jahr abzuleisten. Die Kosten sollten
nicht zu Lasten der Eltern gehen, sondern aus Steuermitteln gezahlt werden. Die
gegenwärtige finanzielle Absicherung sei unzureichend und abhängig vom Angebot
des Trägers.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
Deutschen Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 247 Mitzeichnende
haben das Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner
parlamentarischen Prüfung der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre
Auffassung zu dem Anliegen darzulegen. Die parlamentarische Prüfung hatte das im
Folgenden dargestellte Ergebnis:
Der Freiwilligendienst ist Ausdruck eines freiwilligen, ehrenamtlichen,
bürgerschaftlichen Engagements. Er stellt einen Einsatz für die Gesellschaft und
andererseits auch einen Bildungs- und Orientierungsdienst für die jungen Freiwilligen
dar. Das Taschengeld, das die Freiwilligen erhalten, ist daher kein „Lohn“ und keine
Gegenleistung für das erbrachte Engagement, sondern erfolgt im Sinne einer
Anerkennung der Leistung der Freiwilligen. Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und
das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) stellen besondere Formen des

bürgerschaftlichen Engagements dar. Sie sind kein Beschäftigungs- oder
Ausbildungsverhältnis.
Im Gesetz ist lediglich die Höchstgrenze für das Taschengeld festgelegt, die sechs
Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung
beträgt. Es handelt sich derzeit um 348 Euro monatlich. Die Höhe des tatsächlich
gezahlten Taschengeldes hängt von den finanziellen Möglichkeiten der Träger bzw.
Einsatzstellen ab. Diese sind sehr unterschiedlich. Auch die anderen Leistungen, wie
die Gewährung von oder ersatzweise Zahlungen für Unterkunft und Verpflegung,
hängen von den finanziellen Möglichkeiten der Einsatzstellen ab. Die konkreten
Leistungen werden durch die Freiwilligen mit diesen vorher geklärt und schriftlich
festgehalten.
Soweit mit der Petition die Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung
bzw. der gesetzlichen Rentenversicherung angesprochen ist, macht der
Petitionsausschuss darauf aufmerksam, dass während eines FSJ, eines FÖJ oder
eines Bundesfreiwilligendienstes die Freiwilligen in allen Zweigen der gesetzlichen
Sozialversicherung ohne Leistung eigener Beiträge pflichtversichert sind. Bei
Vorliegen der Voraussetzungen haben sie Anspruch auf Kindergeld bzw.
entsprechende steuerliche Berücksichtigung. Hiermit sollte gerade eine
Benachteiligung der Freiwilligen gegen Auszubildenden verhindert werden. Auch ist
es in einigen Berufsfeldern möglich, sich ein FSJ, ein FÖJ oder die Teilnahme am
Bundesfreiwilligendienst als vorbereitendes Praktikum anerkennen zu lassen. Mittels
eines einheitlichen Freiwilligenausweises werden z.B. Fahrpreisermäßigungen oder
ermäßigte Eintrittspreise bei öffentlichen Freizeiteinrichtungen ermöglicht.
Tragender Grund für die Teilnahme sind im Regelfall jedoch nicht die materiellen
Vorteile, sondern die Möglichkeit, sich weiterzuentwickeln und auf freiwilliger Basis
zu engagieren. Der Petitionsausschuss empfiehlt, das Petitionsverfahren
abzuschließen, da dem Anliegen überwiegend nicht entsprochen werden konnte.Begründung (pdf)


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