Führerscheinwesen - Abschaffung der Gültigkeitsdauer für Führerscheine

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
320 Unterstützende 320 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

320 Unterstützende 320 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

06.07.2016, 12:15

Pet 1-18-12-9211-021813



Führerscheinwesen



Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 09.06.2016 abschließend beraten und

beschlossen:



Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden

konnte.

Begründung



Mit der Eingabe wird gefordert, die Neuregelung in der Fahrerlaubnis-Verordnung zur

Gültigkeitsdauer für Führerscheine abzuschaffen.

Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen

Bundestages eingestellt und dort diskutiert. Es gingen 320 Mitzeichnungen und

11 Diskussionsbeiträge ein. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle

angeführten Gesichtspunkte einzeln eingegangen werden kann.

Zur Begründung wird im Wesentlichen ausgeführt, dass mit der Neuregelung kein

Zugewinn an Verkehrssicherheit einherginge, sondern nur Mehrkosten entstehen

und ein erhöhter Aufwand notwendig würde. Die vom Gesetzgeber mit der

Einführung der Gültigkeitsdauer von Führerscheinen verfolgten Zielsetzungen

würden derart nicht erreicht. Die Verbesserung der Fälschungssicherheit sei nicht

gewährleistet, da in einem Zeitraum von 15 Jahren Gültigkeitsdauer, ähnlich wie bei

Banknoten, ständig Änderungen an dem Dokument erfolgen würden und so bei

Verkehrskontrollen Fälschungen aufgrund der bestehenden Diversität nicht erkannt

und Datenbankabfragen unerlässlich sein würden. Auch zur Erstellung einer

Datenbank sei die Neuregelung nicht erforderlich. Die personenbezogenen Daten

lägen bereits bei der ausstellenden Behörde vor, einer Gültigkeitsdauer bedürfe es

hierzu nicht. Ferner stelle der Führerschein kein Ausweisdokument dar, sodass dem

Argument der der Aktualität des Lichtbildes nicht gefolgt werde.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von

Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.



Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht

zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich

unter anderem unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten

Gesichtspunkte wie folgt zusammenfassen:

Der Ausschuss stellt fest, dass Grundlage aller Fahrerlaubnisklassen und des

Führerscheindokumentes in Deutschland die sogenannte 3. EU-

Führerscheinrichtlinie (2006/126/EG) ist, die seit dem 19. Januar 2013 im deutschen

Recht angewendet wird und mit der 8. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-

Verordnung (FeV) und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften umgesetzt

wurde. Die Ende 2006 veröffentlichte 3. EU-Führerscheinrichtlinie hat ab dem

Zeitpunkt der nationalen Anwendung weitreichende Auswirkungen auf die

Definitionen der einzelnen Fahrerlaubnisklassen und auf die

Führerscheindokumente.

Die hierauf gründende Neuregelung des § 24a FeV hinsichtlich der Befristung der ab

dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine auf 15 Jahre verfolgt ein

wesentliches Ziel: Derzeit gibt es in den Mitgliedstaaten der EU mehr als

110 verschiedene Führerscheindokumente. Seit dem 19. Januar 2013 werden

europaweit einheitliche Führerscheine ausgestellt. Es soll erreicht werden, dass jeder

EU-Bürger dasselbe Führerscheindokument besitzt und auf diese Weise die

Kontrollen in Europa wesentlich erleichtert werden können. Bis Ende 2032 müssen

alle Dokumente, also auch die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten, den

Vorgaben der 3. EG-Führerscheinrichtlinie entsprechen.

Derzeit werden die Führerscheine nur bei der Behörde vermerkt, die sie ausgestellt

hat. Der Ausschuss weist darauf hin, dass mit der Einführung einer Gültigkeitsdauer

des Führerscheins die Einführung eines bundesweiten und insbesondere eines EU-

weiten Registers wesentlich vereinfacht wird. Darüber hinaus kann die Fahrerlaubnis

zurzeit nach Entzug in Deutschland, in einem anderen Land erneut abgelegt werden

(sogenannter „Führerschein-Tourismus“). Mit der Einführung eines europaweit

einheitlichen Führerscheins soll erreicht werden, dass Fahrverbote auch in anderen

Ländern anerkannt werden können.

Der Ausschuss stimmt dem Petenten hinsichtlich des Einwandes, der Führerschein

stelle in Deutschland kein Ausweisdokument dar, zu. Jedoch wird der Führerschein

in anderen Ländern als sicheres Ausweisdokument genutzt. Um diese Funktion

optimal erfüllen zu können, müssen die persönlichen Dokumentendaten regelmäßig



aktualisiert werden. Zudem kann mit der Aktualität der Lichtbilder und der Namen die

Kontrolle wesentlich erleichtert werden.

Abschließend merkt der Ausschuss an, dass mit der Gültigkeitsdauer von 15 Jahren

die Fälschungssicherheit verbessert wird. Ein regelmäßiger Austausch der

Dokumente ermöglicht, dass sie in regelmäßigen Intervallen dem Stand der Technik

angepasst werden.

Die mit der Petition hervorgebrachten Zweifel an der Zweckdienlichkeit der

Neuregelung teilt der Petitionsausschuss vor dem Hintergrund seiner Ausführungen

nicht. Er vermag sich daher nicht für die geforderte Änderung der Fahrerlaubnis-

Verordnung auszusprechen. Er empfiehlt, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil

dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (pdf)


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