Terület: Németország

Führerscheinwesen - Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

A petíció benyújtója nem nyilvános
A petíció címzettje
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
7 Támogató 7 -ban,-ben Németország

A beadványt elutasították.

7 Támogató 7 -ban,-ben Németország

A beadványt elutasították.

  1. Indított 2016
  2. A gyűjtés befejeződött
  3. Benyújtott
  4. Párbeszéd
  5. Befejeződött

Ez egy online petíció des Deutschen Bundestags.

2019. 05. 18. 4:23

Pet 1-18-12-9211-038173 Führerscheinwesen

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.03.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes gefordert. Der
Führerschein soll bei illegalem Besitz von Cannabis nur dann entzogen werden, wenn
bei einem Drogentest der Grenzwert von THC im Blut überschritten wurde.

Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 40 Mitzeichnungen und 41 Diskussionsbeiträge vor.
Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im
Einzelnen eingegangen werden kann.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass derzeit der
Führerschein im Regelfall entzogen werde, wenn bei einem Drogentest das
Abbauprodukt von Tetrahydrocannabinol (THC) nachgewiesen werde. Dies sei auch
dann der Fall, wenn THC selbst nicht mehr im Blut vorhanden sei. Begründet werde
dies damit, dass Zweifel an der Kompetenz zum Führen eines Kraftfahrzeuges
bestünden. Warte allerdings ein Mensch nach dem Cannabiskonsum so lange mit dem
Autofahren, bis das THC sicher abgebaut sei, handele er vernünftig, da er auf das
Fahren unter Drogeneinfluss verzichte. Deshalb sei es fragwürdig, dass allein der
Besitz eines psychoaktiven Stoffes den Führerscheinentzug rechtfertigen könne.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass bereits nach derzeitiger Rechtslage der
Nachweis des Wirkstoffes THC im Blutserum für den Entzug der Fahrerlaubnis nicht
ausreicht. Nur auf Grundlage der Feststellung der Konzentration von THC im
Blutserum kann beurteilt werden, ob von fehlender Trennung zwischen
Cannabiskonsum und Fahren auszugehen ist. Nach der Empfehlung der
Grenzwertkommission ist erst ab 3,0 ng THC pro ml Blutserum (inklusive Messfehler)
von fehlendem Trennvermögen oder fehlender Trennbereitschaft oder von
regelmäßigem Konsum auszugehen. Diese Gründe rechtfertigen den dauerhaften
Entzug der Fahrerlaubnis. Der Nachweis allein der Abbauprodukte von THC ist damit
schon nach der jetzigen Rechtslage kein ausreichender Indikator dafür, dass die
Fahrerlaubnis entzogen werden kann.

Der Ausschuss hält jedoch fest, dass augrund der grundgesetzlichen
Kompetenzverteilung die konkrete Anwendung und der Vollzug der Gesetze den
Ländern obliegen. Darum kann hier keine Aussage über die Anwendungspraxis der
Länder gegeben werden. Dies betrifft insbesondere die Höhe des Grenzwertes, der
auch von den Verwaltungsgerichten unterschiedlich eingeschätzt wird.

Vor diesem Hintergrund sieht der Petitionsausschuss im Ergebnis keinen
parlamentarischen Handlungsbedarf. Der Ausschuss empfiehlt daher, das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung (PDF)


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