Regija: Njemačka

Führerscheinwesen - Anerkennung des Führerscheins Klasse T als Klasse E

Podnositelj peticije nije javan
Peticija je upućena na
Deutschen Bundestag
155 155 u Njemačka

Peticija je odbijena.

155 155 u Njemačka

Peticija je odbijena.

  1. Pokrenut 2012
  2. Zbirka završena
  3. Poslato
  4. Dijalog
  5. Okončano

Ovo je online peticija des Deutschen Bundestags .

29. 08. 2017. 16:55

Pet 1-17-12-9211-039470Führerscheinwesen
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 06.06.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass volljährigen Führerscheininhabern der Klasse T
automatisch auch die Klasse E anerkannt wird.
Zur Begründung des Anliegens wird ausgeführt, dass der Führerschein der Klasse T
das Ziehen von Anhängern mit einem Gewicht von über zehn Tonnen erlaube. Beim
Erwerb des Autoführerscheins B müsse zusätzlich der kostenpflichtige Führerschein
E für das Ziehen von Anhängern mit einem Gewicht über 750 kg erworben werden.
Für Besitzer eines Führerscheins der Klasse T sei es unnötig, eine weitere Prüfung
abzulegen, da diese bereits über Fahrpraxis mit großen Anhängern verfügten.
Zudem könnten die Mehrkosten vermieden werden.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe wurde auf der Internetseite des Deutschen Bundestages eingestellt.
Dem Petitionsausschuss liegen dazu 155 Mitzeichnungen und
53 Diskussionsbeiträge vor.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der von der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass es sich bei der Fahrerlaubnis der
Klasse BE um eine in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union harmonisierte
Fahrerlaubnisklasse handelt. Bei der Klasse T handelt es sich hingegen um eine
nationale, nicht harmonisierte Fahrerlaubnisklasse. Deutschland ist verpflichtet, bei

den harmonisierten Fahrerlaubnisklassen bestimmte Mindestanforderungen
einzuhalten. Daher darf die Fahrerlaubnis der Klasse BE nur erteilt werden, wenn
eine Prüfung unter den festgelegten Mindestanforderungen bestanden wurde. Für
die praktische Prüfung der Klasse BE ist ein Prüfungsfahrzeug vorgeschrieben, wie
es bei der praktischen Prüfung für die Klasse B verwendet wird. Dieses Fahrzeug
muss eine Geschwindigkeit von mindestens 100 km/h erreichen können. Fahrzeuge,
die bei der praktischen Prüfung für die Fahrerlaubnisklasse T eingesetzt werden,
dürfen höchstens 40 bzw. 60 km/h fahren. Schon deshalb können die beiden
Prüfungen nicht als gleichwertig anerkannt werden.
Für Pkw mit Anhängern sind deutlich höhere Geschwindigkeiten zugelassen, was
sowohl für den Fahrer als auch für die übrigen Verkehrsteilnehmer ein erhöhtes
Unfallrisiko birgt. Daher hat der Gesetzgeber für die Klasse BE bewusst eine
qualifiziertere Ausbildung vorgeschrieben. Zu dieser Ausbildung gehören eine
umfassendere theoretische sowie praktische Ausbildung und Prüfung. Sie umfasst
neben dem Grundstoff einen klassenspezifischen Zusatzstoff, aber auch Fragen zu
Fahrzeugphysik/Fahrtechnik, Grundfahraufgaben, Sonderfahrten wie Überland-,
Autobahn- und Nachtfahrten und umweltbewusstes Fahrverhalten.
Eine erleichterte oder gar prüfungsfreie Erteilung der Fahrerlaubnisklasse BE für
Führerscheininhaber der Klassen B und T, wie sie mit der Petition gefordert wird, ist
daher aus Sicht des Ausschusses nicht möglich.
Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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