Region: Tyskland

Führerscheinwesen - Begrenzung der Leistung eines Kfz. für Fahrerlaubnisinhaber unter 25

Initiativtagaren är inte offentlig
Petitionen är riktat mot
Deutschen Bundestag
164 Stödjande 164 i Tyskland

Petitionen har nekats

164 Stödjande 164 i Tyskland

Petitionen har nekats

  1. Startad 2013
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog
  5. Avslutade

Detta är en online-petition des Deutschen Bundestags.

2015-11-18 16:12

Pet 1-17-12-9211-046497Führerscheinwesen
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 03.07.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, die Leistung von Kraftfahrzeugen für Fahrer unter
25 Jahren zu begrenzen.
Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, junge Autofahrer verfügten nicht
über ausreichend Erfahrung. Sie verursachten viele Verkehrsunfälle. Sie handelten in
Notfallsituationen oft nicht richtig und überschätzten sich leicht. Sie seien besonders
häufig an Unfällen beteiligt.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen 164 Mitzeichnungen und 53 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis
gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen
werden kann.
Im Internet wird der Forderung u. a. entgegengehalten, eine solche Vorgabe
erschwere das Erlernen einer ganzen Reihe von Berufen, für die man einen
Führerschein benötige. Auch sei vernünftiges Fahren keine Frage der Leistung des
Fahrzeugs, ebenso wenig wie die Unfallhäufigkeit. Ferner könnten viele
Fahranfänger dann nicht mehr mit in der Familie vorhandenen Fahrzeugen an das
Fahren herangeführt werden; extra ein schwächer motorisiertes Fahrzeug
anzuschaffen, sei vielen nicht möglich. Das neu eingeführte Begleitete Fahren mit 17
würde konterkariert. Der Vergleich mit dem stufenweisen Erwerb des
Motorradführerscheins sei ungeeignet; das Motorradfahren stelle ganz andere
Anforderungen an die Fahrer.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen und die Diskussion im Internet verwiesen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung seitens der Bundesregierung angeführter Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Nach Auffassung des Petitionsausschusses stellt die weitere Reduzierung des von
jungen Verkehrsteilnehmern ausgehenden Unfallrisikos ein wichtiges Anliegen dar.
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, die Verringerung von
Unfallgefahren, die Senkung der Unfallzahlen und besonders die
Fahranfängervorbereitung waren Gegenstände einer Reihe von Initiativen und
Debatten in den verschiedenen Gremien des Deutschen Bundestages.
Fahranfänger sind in der Tat besonders häufig an Verkehrsunfällen beteiligt. Gründe
sind mangelnde Fahrerfahrung im Straßenverkehr, geringeres fahrerisches Können
und erhöhte Risikobereitschaft.
Der Ausschuss stellt fest, mit der Fahrerlaubnis auf Probe und dem strikten
Alkoholverbot für Fahranfänger wurden bereits Regelungen getroffen, um durch
Fahranfänger verursachten Unfallgefahren entgegenzuwirken. Erfolg des seit 2007
geltenden strikten Alkoholverbots ist die Verringerung der Unfallbeteiligungen unter
Alkohol bei jungen Fahranfängern bis 21 Jahre um 17 Prozent. Mit dem „Begleiteten
Fahren mit 17“ ist neben die professionelle Fahrschulausbildung ein weiteres
Element zur Vorbereitung getreten. Durch die längerfristige fahrpraktische Einübung
in das Fahren in Begleitung eines fahrerfahrenen und zuverlässigen Mitfahrers wird
das Fahrerfahrungsdefizit von Fahranfängern deutlich gemindert. Bezüglich des
Verkehrsverhaltens wird der Vorbildeffekt genutzt. Die dargestellten Maßnahmen
zielen darauf ab, Fahranfänger dazu zu bringen, sich verantwortungsbewusst zu
verhalten, die für alle Kraftfahrer geltenden Straßenverkehrsregeln einzuhalten und
ihren Nutzen zu erkennen.
Der Ausschuss weist auf das Rahmenkonzept zur Fahranfängervorbereitung in
Deutschland hin. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat
die Bundesanstalt für Straßenwesen mit der Erstellung des Konzeptes beauftragt.
Vertreter von Wissenschaft, Verbänden sowie der Fahrlehrerschaft arbeiten an der
weiteren Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr für Fahranfänger. U. a.
sollen nach dem Vorbild Österreichs Wiederholungsfahrten, sogenannte Feedback-
Fahrten als zusätzliches Fahrtraining nach der Führerscheinprüfung erprobt werden.
Das Konzept soll weitere Schritte zur Verbesserung der Fahranfängersicherheit
aufzeigen und das jeweilige Sicherheitspotenzial bewerten.

Der mit der Petition geforderten Einführung eines „Stufenführerscheins“ für
Fahranfänger in Form einer Leistungsbegrenzung kann der Ausschuss nicht folgen.
Eine der Hauptursachen für Unfallhäufigkeit ist überhöhte Geschwindigkeit.
Geschwindigkeitsübertretungen aber sind nicht logische Folge hoher Motorleistung.
Auch mit vergleichsweise niedrigen Motorleistungen ist es möglich, die
vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten erheblich zur übertreten. In komplexen
Verkehrssituationen ist die richtige Reaktion oft ebenso ausschlaggebend wie die
jeweilige Geschwindigkeit. Beides wird nicht gefördert durch leistungsgeminderte
Fahrzeuge. Die Petentin stellt die verschiedenen Gründe für hohe Unfallzahlen,
teilweise mit tragischen Folgen richtig dar. Nach Einschätzung des Ausschusses
können die benannten Defizite nur in den Köpfen, nicht unter den Motorhauben
angegangen werden.
Nach Einschätzung des Ausschusses werden Fahrschüler durch die umfangreiche
Fahrausbildung in Deutschland mit den geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen
vertraut gemacht und lernen, ein Kfz entsprechend der herrschenden
Verkehrsverhältnisse sowie der zulässigen Höchstgeschwindigkeit sicher zu führen.
Hinzu tritt, die Fahrerlaubnisklassen sind detailliert auf europäischer Ebene geregelt.
Für die vorgeschlagene Regelung lässt die diesbezüglich einschlägige Richtlinie
keinen Raum. Der Petitionsausschuss sieht aus den oben dargestellten Gründen
keine Veranlassung, eine Anpassung der unionsrechtlichen Vorgaben zu verfolgen.
Vor diesem Hintergrund vermag der Petitionsausschuss im Ergebnis seiner
parlamentarischen Prüfung die Forderung nicht zu unterstützen. Er hält die geltenden
fahrerlaubnisrechtlichen Regelungen für sachgerecht und empfiehlt deshalb, das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.Begründung (pdf)


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