Kraj : Nemecko

Führerscheinwesen - Drogentest vor Erteilung der Fahrerlaubnis

Žiadateľ petície nie je verejný
Petícia je zameraná na
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
70 70 v Nemecko

Petícia sa nenaplnila

70 70 v Nemecko

Petícia sa nenaplnila

  1. Zahájená 2017
  2. Zbierka bola ukončená
  3. Predložené
  4. Dialóg
  5. Hotový

Toto je online petícia des Deutschen Bundestags.

14. 08. 2018, 4:28

Pet 1-18-12-9211-038710 Führerscheinwesen

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.06.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass sich jeder Fahrerlaubnisbewerber vor Erteilung
der Fahrerlaubnis einem Test auf gängige illegale Drogen, insbesondere auf THC,
unterziehen muss. Des Weiteren sollen Fahranfänger in den ersten fünf Jahren den
Test in zweijährigem Rhythmus wiederholen. Die Kosten sollen die
Fahrerlaubnisanwärter bzw. -inhaber tragen.

Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 72 Mitzeichnungen und 26 Diskussionsbeiträge vor.
Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im
Einzelnen eingegangen werden kann.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass Kinder
zunehmend Opfer von Dealern seien und früh in Kontakt mit illegalen Drogen kämen.
Der Erwerb der Fahrerlaubnis könne präventiv als hohe Motivation zum
Drogenverzicht wirken. Außerdem trüge diese Maßnahme zur Sicherheit im
Straßenverkehr bei, da ansonsten nur bei Auffälligkeiten Drogentests durchgeführt
würden, sodass Drogenkonsumenten selten „erwischt“ würden. Die Maßnahme solle
im Interesse des Gemeinwohls stehen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss hebt hervor, dass die Verkehrssicherheit und der Schutz vor
Drogen wichtige Anliegen für ihn darstellen, insbesondere dass spätere Kraftfahrer
nicht unter Einfluss von psychoaktiven Substanzen fahren und somit nicht nur sich
selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer gefährden.

Gleichwohl ist nach Auffassung des Ausschusses der Vorschlag einer generellen
Testung von Fahrerlaubnisbewerbern nicht verhältnismäßig. Es müsste eine
Haaranalyse durchgeführt werden, da nur damit ein Konsum über einen längeren
Zeitraum nachgewiesen werden kann. In der Regel kann man mit einer Haaranalyse
einen zurückliegenden Konsum psychoaktiver Substanzen über einen Zeitraum von
sechs Monaten nachweisen. Bei einer Blut- oder Urinprobe liegen die Nachweiszeiten
bei den meisten psychoaktiven Substanzen bei wenigen Tagen. Eine Ausnahme gibt
es bei einem erheblichen Konsum von Cannabis, bei dem teilweise ein Nachweis im
Blut über mehrere Monate möglich ist.

Um eine ausreichende Kontrolldichte für den vorgeschlagenen
Abstinenznachweiszeitraum von fünf Jahren zu erreichen, müssten nicht nur zwei
Wiederholungstests stattfinden, sondern auch bei unerwarteten Testungen
mindestens eine jährliche Haaranalyse oder bei voller Kontrolldichte eine halbjährige
Haaranalyse.

Die Kosten der Haaranalysen hängen dabei weitgehend davon ab, nach welchen
Substanzen gesucht werden soll. Bei einer Erfassung der gängigen Drogen liegen die
Kosten für eine Haaranalyse zwischen 200 bis 300 Euro pro Testung. Bei
durchschnittlichen Kosten von 250 Euro lägen die Gesamtkosten zwischen 1250 bis
2500 Euro. Dabei würden mit diesen Testungen nicht alle gängigen Substanzen
erfasst werden. Andere gängige Substanzen erfordern wiederum spezielle Testungen,
welche die Kosten noch deutlich erhöhen würden.

Berücksichtigt man, dass Missbrauch oder eine Abhängigkeit von Cannabis bei
ca. einem Prozent der Bevölkerung und bei allen anderen gängigen Drogen
zusammen bei weit unter einem Prozent vorliegen (Drogen und Suchtbericht 2016),
wäre ein solcher Grundrechtseingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht und die
körperliche Unversehrtheit der Betroffenen unter Hinzunahme der erheblichen Kosten
nicht zu rechtfertigen und unverhältnismäßig. Dies ist auch deshalb
unverhältnismäßig, da ein Generalverdacht gegenüber den Betroffenen erzeugt
würde. Außerdem müsste aus Gleichheitsgesichtspunkten dann konsequenterweise
eine Prüfung erfolgen, ob eine Alkoholabhängigkeit oder ein missbräuchlicher Konsum
von Alkohol besteht, da die gesundheitsschädlichen Wirkungen von Alkohol und
dessen Bedeutung als Gefahrquelle im Straßenverkehr deutlich erheblichere
Auswirkungen hat.
Vor diesem Hintergrund sieht der Petitionsausschuss im Ergebnis keinen
parlamentarischen Handlungsbedarf. Der Ausschuss empfiehlt daher, das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung (PDF)


Pomôžte posilniť občiansku účasť. Chceme, aby boli vaše obavy vypočuté a nezávislé.

Propagovať teraz