Região: Alemanha

Führerscheinwesen - Eignungsprüfung für ältere Fahrzeugführer

Requerente não público
A petição é dirigida a
Deutschen Bundestag
505 Apoiador 505 em Alemanha

A petição não foi aceite.

505 Apoiador 505 em Alemanha

A petição não foi aceite.

  1. Iniciado 2013
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Acabado

Esta é uma petição online des Deutschen Bundestags.

01/09/2017 04:22

Pet 1-18-12-9211-000115

Führerscheinwesen


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.07.2017 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Eingabe wird gefordert, Fahrerlaubnisinhabern ab einer bestimmten
Altersgrenze alle drei Jahre eine Eignungsprüfung abzuverlangen.
Zu der Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
wurde, liegen dem Petitionsausschuss 509 Mitzeichnungen und
147 Diskussionsbeiträge sowie mehrere Eingaben mit verwandter Zielsetzung vor.
Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf jeden Aspekt gesondert
eingegangen werden kann.
Begründet wird die Forderung mit im Alter nachlassender Reaktionsfähigkeit.
Zugleich nehme die Unsicherheit beim Führen eines Kfz zu. Die geforderte
Eignungsprüfung wäre geeignet, den Straßenverkehr sicherer zu machen.
In der Diskussion im Internet wird teilweise ergänzt, die Forderung sei zwar zu
unterstützen, dürfe aber nicht zu hohen Kosten bei den Betroffenen führen. Teilweise
wird gefordert, alle Fahrerlaubnisinhaber unabhängig vom Alter regelmäßig zu
prüfen.
Um Wiederholungen zu vermeiden, wird auf die weiteren Inhalte der Eingaben und
die Diskussion im Internet verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Ausschuss begrüßt Vorschläge, die der Verkehrssicherheit dienen sollen. Die
Sicherheit im Straßenverkehr ist ein zentrales Thema. Das

„Verkehrssicherheitsprogramm 2011“ der Bundesregierung sieht vor, die Zahl der
Verkehrstoten in Deutschland bis zum Jahr 2020 um 40 Prozent zu reduzieren und
die Zahl der Schwer- und Schwerstverletzten deutlich zu senken. Das Programm
bündelt alle laufenden und künftigen Maßnahmen für mehr Verkehrssicherheit auf
deutschen Straßen für den Zeitraum 2011 bis 2020.
Die Zahlen bezüglich der Verursachung von Autounfällen werden seit Langem
beobachtet. Die erhobenen Statistiken lassen den Schluss, dass von älteren
Kraftfahrerinnen und Kraftfahrern grundsätzlich ein erhöhtes
Unfallverursachungsrisiko ausgeht, nicht zu. Ihre Unfallbeteiligung ist sogar niedriger
als die jüngerer Altersgruppen. Dies gilt auch proportional zu ihrem Anteil an der
Bevölkerung. Nach Einschätzung des Ausschusses geht die relativ geringe
Unfallbeteiligung älterer Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer u. a. darauf zurück, dass sie
eine geringere Risikobereitschaft aufweisen als jüngere und die mit dem Alter ggf.
einhergehenden Leistungsbeeinträchtigungen kompensieren können. So werden
gefahrenträchtige Fahrten, z. B. in der Dämmerung und Dunkelheit, vermieden und
vorrangig vertraute Strecken befahren. Neben in jüngeren Jahren tendenziell
besserer Reaktionsfähigkeit sind es im Alter zunehmende Erfahrung und Intuition,
die zu sicherem Fahren beitragen. Dem pauschalen Schluss, ab einem bestimmten
Alter sei die Fahreignung in Frage zu stellen, kann der Ausschuss deshalb nicht
folgen. Aus seiner Sicht muss jede am Verkehr teilnehmende Person, ob jung oder
alt, selbstverständlich die persönliche Leistungsfähigkeit und Eignung gewährleisten.
Wenn nötig, sollte sie ärztlichen Rat suchen oder an freiwilligen Angeboten der
Verkehrsclubs oder der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung teilnehmen.
Auch der Deutsche Verkehrssicherheitsrat e. V. (DVR) setzt auf die
Eigenverantwortung der Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer. Evaluationen
über verpflichtende Gesundheitschecks in europäischen Ländern, wie sie
beispielsweise in den Niederlanden, in Spanien und in Österreich durchgeführt
wurden, haben nach Aussage des DVR zu keinem nennenswerten Rückgang der
Anzahl und Schwere von Unfällen Älterer im Straßenverkehr geführt. Aus Sicht des
DVR liegen die Ursachen dafür in deren Fahrverhalten begründet: Da, wo das Risiko
besonders hoch ist, nämlich jenseits der 75 Jahre, sind insgesamt relativ wenige
Kraftfahrerinnen und -fahrer unterwegs. Daher sieht der DVR weiterhin vor, durch
Appelle und Informationen, z. B. die „Aktion Schulterblick“, auf die
Eigenverantwortung der betreffenden Zielgruppen zu setzen. Eine verpflichtende

Einführung von Tests und/oder Nachweisen bei Erneuerung des Führerscheins wird
derzeit nicht als zielführend angesehen.
Die Unfallforschung der Versicherer (UDV, Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft e. V.) hat im Dezember 2015 die Publikation
„Unfallforschung kompakt – Fahreignung von Senioren“ (vgl.
udv.de/de/publikationen/unfallforschung-kompakt) veröffentlicht. Auch hier wird
die Forderung nach einer generellen Fahreignungsprüfung zurückgewiesen.
Das bedeutet nicht, dass das Thema nicht beobachtet werden muss. Nach
Beurteilung des Ausschusses bedarf es mit Blick auf die demografische Entwicklung
sogar besonderer Aufmerksamkeit. Die Einführung einer verpflichtenden,
altersabhängigen Überprüfung aller Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer ist hier
jedoch nicht das geeignete Mittel, dies auch im Hinblick auf den enormen
bürokratischen Aufwand für die Durchführung regelmäßiger Tests. Nicht zuletzt
würden Kosten für die Betroffenen entstehen. Ob und wie die Überwachung der
Teilnahme an verpflichtenden Überprüfungen sichergestellt werden könnte, ist nicht
absehbar.
Wichtige Ansprechpartner für die Älteren sind deren Hausärzte. Ihnen kommt in
diesem Zusammenhang eine große Bedeutung zu; nicht nur, weil sie aus objektiver,
medizinischer Sicht verantwortliche Einschätzungen abgeben können, sondern auch,
weil deren Ratschläge oft besser angenommen werden als bspw. Hinweise aus der
Familie. Der Ausschuss weist darauf hin, dass die Bundesanstalt für Straßenwesen
(BASt) deshalb das „Handbuch zur Verkehrssicherheitsberatung älterer
Verkehrsteilnehmer durch Ärzte“ erstellt hat. Auch hat die BASt Grundlagen für ein
praxistaugliches „Screeningverfahren“ entwickelt, mit dem Hausärzte einschätzen
können, ob im Einzelfall verkehrssicherheitsrelevante Einschränkungen vorliegen
könnten. Ferner wurde eine Weiterbildungsmaßnahme für Hausärzte zur Stärkung
der Beratungskompetenz konzipiert und evaluiert, die in den letzten Jahren genutzt
und bereits zertifiziert wurde. Der Ausschuss erwartet von der BASt die
kontinuierliche Weiterentwicklung der genannten Instrumente.
Der Ausschuss begrüßt die Beteiligung und finanzielle Förderung entsprechender
Forschungsprojekte durch das BMVI. Nach Einschätzung des Ausschusses verfolgt
die Bundesregierung die richtigen Ansätze. Der Ausschuss hält die geltende
Rechtslage für sachgerecht und vermag sich nicht für eine Gesetzesänderung im
Sinne der Petition auszusprechen.

Er empfiehlt deshalb, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen,
Fahrerlaubnisinhabern ab einer bestimmten Altersgrenze alle drei Jahre eine
Eignungsprüfung abzuverlangen, nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


08/06/2017 13:14


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