Führerscheinwesen - Einbeziehung des Personenbeförderungsscheins für PKW in Fahrerlaubnis D

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
333 Unterstützende 333 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

333 Unterstützende 333 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

18.11.2015, 16:12

Pet 1-17-12-9211-050624Führerscheinwesen
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 25.09.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur – als Material zu überweisen.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, den Personenbeförderungsschein in die
Führerscheinklasse D einzuschließen.
Die Eingabe wurde auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
und dort diskutiert. Es gingen 333 Mitzeichnungen und 3 Diskussionsbeiträge ein.
Zur Begründung des Anliegens wird ausgeführt, es sei nicht logisch, wenn Inhaber
der Fahrerlaubnisklasse D vollbesetzte Busse fahren dürften, für Fahrzeuge mit bis
zu neun Sitzplätzen aber im gewerblichen Bereich eine Extrabescheinigung
benötigten. Dies verursache unnötige Kosten.
Um Wiederholungen zu vermeiden, wird auf die weiteren Inhalte der Eingabe und die
Diskussion im Internet verwiesen. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf
jeden Aspekt im Einzelnen eingegangen werden kann.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss stellt fest, um eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
(FzF) zu erhalten, benötigt ein Bewerber nach aktueller Rechtslage den erforder-
lichen EU- oder EWR-Führerschein. Wenn der Ort des Betriebssitzes mehr als
50 000 Einwohner aufweist, müssen Ortskenntnisse nachgewiesen werden. Letztere
Prüfung ist nicht Bestandteil der Prüfungen zu den Fahrerlaubnisklassen D1, D, D1E.

Der Ausschuss hält es für richtig, in größeren Orten eine Ortskundeprüfung
abzuverlangen. Er sieht keinen Grund, davon in Zukunft abzusehen.
Dennoch wäre der Erwerb der FzF nach Einschätzung des Petitionsausschusses
sinnvoller und mit geringerem Aufwand für die Bewerber zu regeln, wenn die o. g.
Fahrerlaubnisklassen die FzF einschlössen und lediglich in Ortschaften mit mehr als
50 000 Einwohnern zusätzlich eine Ortskundeprüfung verlangt würde.
Der Petitionsausschuss begrüßt deshalb, die jüngste Positionierung der Länder –
diese sind für die Durchführung fahrerlaubnisrechtlicher Reglungen zuständig – in
den zuständigen Bund-Länder-Fachausschüssen zugunsten einer solchen
Konstruktion. Vor der Änderung der rechtlichen Vorgaben sind indes zwischen Bund
und Ländern noch Detailfragen zu klären.
Der Ausschuss schlägt deshalb vor, die Petition der Bundesregierung – dem
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur – als Material zu
überweisen.Begründung (pdf)


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