Führerscheinwesen - Einführung der Fahrerlaubnisklasse B1 für 16- bis 18-Jährige

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
16 Unterstützende 16 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

16 Unterstützende 16 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

14.08.2018, 04:25

Pet 1-18-12-9211-035977 Führerscheinwesen

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.04.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass eine Fahrerlaubnisklasse B1 für 16- bis 18-jährige
Personen in Deutschland eingeführt wird.

Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 16 Mitzeichnungen und 16 Diskussionsbeiträge vor.
Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im
Einzelnen eingegangen werden kann.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass Schüler und
Lehrlinge ab 16 Jahren ein wetterfestes Fahrzeug bräuchten, mit dem sie zur Arbeit
oder zur Schule fahren könnten. Auch Hausfrauen könnten mit dieser Klasse kleine
Autos fahren, um die Kinder und Einkäufe zu transportieren. Bis 18 Jahren könnten
vierrädrige Fahrzeuge bis 15 kW Abgabeleistung gefahren werden. Ab 18 Jahren
könne ein Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis für Fahrzeuge mit einer
Antriebsleistung von 34 kW gestellt werden. Die Führerscheinklasse B1 sei deshalb
gemäß den Richtlinien der Europäischen Kommission und des Europäischen
Parlaments einzuführen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss stellt fest, dass der Forderung des Petenten nach Einführung
einer Fahrerlaubnisklasse B1 nicht entsprochen werden kann. Bei der Umsetzung der
sogenannten Dritten EU-Führerscheinrichtlinie 2006/126/EG ist mit allen betroffenen
Kreisen diskutiert worden, ob in Deutschland die Fahrerlaubnisklasse B1 eingeführt
werden soll. Die Entscheidung ist gegen die Einführung dieser fakultativ vorgesehenen
Fahrerlaubnisklasse gefallen, da in Deutschland kein Bedarf für diese
Fahrerlaubnisklasse festgestellt werden konnte, der den Verwaltungs- und
Bürokratieaufwand zur Einführung der neuen Klasse rechtfertigen würde (Entwicklung
spezieller Fragen für die Theoretische Fahrerlaubnisprüfung, Prüfungsinhalte für die
Praktische Fahrerlaubnisprüfung).

In Bezug auf die notwendigen Ausbildungs- und Prüfungsinhalte würde eine Klasse B1
gegenüber der „Pkw"-Fahrerlaubnisklasse B auch keine nennenswerten
Anforderungs- oder Kostenreduzierungen mit sich bringen. Die vorhandenen
Fahrerlaubnisklassen geben auch für junge Fahranfänger genügend Möglichkeiten,
eine für sie geeignete Fahrerlaubnisklasse zu erwerben. Im Übrigen bestehen gegen
die in Rede stehenden Kleinfahrzeuge erhebliche Sicherheitsbedenken, da diese den
Eindruck eines Pkw erwecken, die aber keinesfalls den Sicherheitsstandard von Pkw
der Klasse B bieten.

Vor diesem Hintergrund sieht der Petitionsausschuss im Ergebnis keinen
parlamentarischen Handlungsbedarf. Der Ausschuss empfiehlt daher, das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung (PDF)


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