Регион: Германия

Führerscheinwesen - Erlaubnis zum Führen von Mofas ohne Prüfbescheinigung

Вносителят на петицията не е публичен
Петицията е адресирана до
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
31 Поддържащ 31 в / след Германия

Петицията не беще уважена

31 Поддържащ 31 в / след Германия

Петицията не беще уважена

  1. Започна 2017
  2. Колекцията приключи
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  5. Завършено

Това е онлайн петиция des Deutschen Bundestags .

09.02.2019 г., 3:27

Pet 1-18-12-9211-046777 Führerscheinwesen

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 31.01.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass Mofas ohne Prüfbescheinigung gefahren werden
dürfen.

Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 31 Mitzeichnungen und 14 Diskussionsbeiträge vor.
Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen
Gesichtspunkte im Einzelnen eingegangen werden kann.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass
Elektro-Fahrräder mit einer Geschwindigkeit von bis zu 40 km/h ohne Führerschein
gefahren werden dürften. Vor diesem Hintergrund mache es keinen Sinn, dass für
Mofas, die lediglich 25 km/h fahren dürften, ein Führerschein benötigt werde.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von
Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss weist einführend darauf hin, dass das Führen von Mofas sich
nach §5 (Sonderbestimmungen für das Führen von Mofas und
geschwindigkeitsbeschränkten Kleinkrafträdern) der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
richtet. Das Mindestalter zum Führen von Mofas beträgt 15 Jahre. Zum Führen eines
Mofas bedarf es einer Mofa-Prüfbescheinigung. Es handelt sich bei einer
Mofa-Prüfbescheinigung nicht um eine Fahrerlaubnisklasse nach § 6 FeV. Mit dem
Mofa soll Personen der Zugang zur motorisierten Mobilität ermöglicht werden, die
aufgrund ihres Alters oder sonstiger Umstände keine Fahrerlaubnis erwerben können.
In den letzten Jahren sind eine Vielzahl von Mofa-ähnlichen Fahrzeugen entwickelt
worden. Der Ausschuss weist darauf hin, dass alle neu auf den Markt kommenden
Fahrzeuge aus Gründen der Verkehrssicherheit auch fahrerlaubnisrechtlich
eingeordnet werden sollen. Die Mofa-Prüfbescheinigung ist geeignet, Grundlagen und
Kenntnisse über die Gefahren des Straßenverkehrs zu vermitteln, ebenso wie
Verhaltensweisen im Verkehr zu schulen und zu prüfen. Aufgrund einer Vielzahl neuer
Kleinstfahrzeuge erarbeitet das Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur (BMVI) derzeit eine „Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung", um für die
erforderliche Rechts- und Verkehrssicherheit im Umgang mit diesen neuen
Fahrzeugen zu sorgen.

Die in der Petition genannten „Elektro-Fahrräder" sind nicht pauschal ohne
Fahrerlabunis zu führen. Vielmehr muss zwischen Elektro-Fahrrädern (E-Bikes),
Pedelecs und schnellen Pedelecs (S-Pedelec) unterschieden werden.

1. Elektro-Fahrrad (E-Bike):

E-Bikes sind Kleinkrafträder mit elektrischem Antrieb, der sich bei einer
Geschwindigkeit von mehr als 25 km/h selbständig abschaltet, auch ohne dass der
Fahrer gleichzeitig in die Pedale tritt. Das Mindestalter beträgt 15 Jahre. Fahrer
müssen über eine Mofa-Prüfbescheinigung verfügen.

2. Pedelec:

Mit einer Unterstützung beim Treten bis maximal 25 km/h und einer Nenndauerleistung
des Motors von 250 Watt gelten Pedelecs als Fahrrad. Eine Altersbeschränkung und
Führerscheinpflicht besteht nicht.

3. S-Pedelec:

Nenndauerleitung des Motors < 4000 Watt und Geschwindigkeit bis 45 km/h. Das
Mindestalter beträgt 16 Jahre. Hierfür ist eine Fahrerlaubnis der Klasse AM
erforderlich.

Vor dem Hintergrund seiner Ausführungen stellt der Ausschuss fest, dass die
Begründung der Forderung unzutreffend ist. Aus Gründen der Verkehrssicherheit hält
er weiterhin eine Mofa-Prüfbescheinigung für das Fahren von Mofas für erforderlich.

Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, da
dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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