Область: Германия

Führerscheinwesen - Finanzielle Unterstützung für den Führerschein Klasse B für alle Bundesbürger

Заявитель не публичный
Петиция адресована к
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
80 Поддерживающий 80 через Германия

Петиция была отклонена.

80 Поддерживающий 80 через Германия

Петиция была отклонена.

  1. Начат 2017
  2. Сбор закончен
  3. Отправлено
  4. Диалог
  5. Законченно

Это онлайн-петиция des Deutschen Bundestags .

09.01.2019, 03:27

Pet 1-18-12-9211-045910 Führerscheinwesen

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird eine finanzielle Unterstützung für den Erwerb einer
Fahrerlaubnisklasse B für alle Bundesbürgerinnen und Bundesbürger gefordert.

Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 94 Mitzeichnungen und 26 Diskussionsbeiträge vor.
Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen
Gesichtspunkte im Einzelnen eingegangen werden kann.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass die Kosten für
den Führerschein der Fahrerlaubnisklasse B für junge Erwachsene eine erhebliche
Ausgabe darstellten. Daher solle der Führerscheinerwerb dann finanziell durch den
Bund unterstützt werden, wenn er benötigt werde, um eine Ausbildungsstelle bzw. eine
Universität zu erreichen. Über die Höhe der Förderung solle der Bund entscheiden.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von
Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss weist bzgl. der Berücksichtigung finanzieller Gesichtspunkte
beim Erwerb der Fahrerlaubnis darauf hin, dass die Rechtsprechung
(vgl. Bundesverwaltungsgerichtsentscheidung 71, 93 ff) entschieden hat, dass von
derjenigen Person, die ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Verkehr führt und sich
dadurch von vornherein den Pflichten und Kosten dieser Verkehrsart unterwirft,
grundsätzlich auch die (rechtzeitige) Aufbringung der Mittel erwartet und ihr zugemutet
werden kann. Dies gilt nach Ansicht des Ausschusses auch für den Erwerb einer
Fahrerlaubnis. Seitens des Bundes gibt es gegenwärtig keine finanzielle Unterstützung
für den Erwerb einer Fahrerlaubnis. Dies ist zudem auch nicht geplant.

Soweit jedoch Ausbildungssuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende
und Arbeitslose im Sinne des Dritten Buches Sozialgesetzbuch – Arbeitsförderung
(SGB III) bzw. erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem Zweiten Buch
Sozialgesetzbuch – Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Unterstützung bei
der Eingliederung in Arbeit benötigen, ist es bereits nach geltender Rechtslage
möglich, den Erwerb eines Pkw-Führerscheins zu fördern.

So kann die Bundesagentur für Arbeit bzw. können die Jobcenter zur Förderung der
Anbahnung oder Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung
Leistungen aus dem Vermittlungsbudget nach § 44 SGB III bzw. § 16 SGB II i. V. m.
§ 44 SGB III erbringen, wenn dies für die berufliche Eingliederung der erwerbsfähigen
leistungsberechtigten Person notwendig ist. Die Förderung umfasst die Übernahme
der angemessenen Kosten, soweit der Arbeitgeber gleichartige Leistungen nicht oder
voraussichtlich nicht erbringen wird. Der Gesetzgeber hat bewusst darauf verzichtet,
konkrete Förderleistungen zu beschreiben, um individuelle Einzelfallhilfen zu
ermöglichen. Unter Beachtung der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
ist auch die Übernahme der Kosten für den Führerscheinerwerb möglich, wenn dies
für die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung erforderlich ist.

Eine weitere Fördermöglichkeit besteht im Rahmen der beruflichen
Weiterbildungsförderung. Förderfähig ist auch der Erwerb von allgemeinbildenden
Inhalten, wenn diese nicht überwiegen. Hierzu kann auch der Erwerb eines
Pkw-Führerscheins gehören, wenn dieser für die berufliche Eingliederung erforderlich
ist.

Vor dem Hintergrund seiner Ausführungen empfiehlt der Petitionsausschuss daher,
das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen, den Erwerb einer
Fahrerlaubnisklasse B für alle Bundesbürgerinnen und Bundesbürger finanziell zu
unterstützen, nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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