Область: Германия

Führerscheinwesen - Führerscheinerwerb auch in Bulgarisch

Заявитель не публичный
Петиция адресована к
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
14 Поддерживающий 14 через Германия

Петиция была отклонена.

14 Поддерживающий 14 через Германия

Петиция была отклонена.

  1. Начат 2016
  2. Сбор закончен
  3. Отправлено
  4. Диалог
  5. Законченно

Это онлайн-петиция des Deutschen Bundestags .

21.02.2018, 03:24

Pet 1-18-12-9211-034474

Führerscheinwesen


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 01.02.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass der Führerscheinerwerb auch in der bulgarischen
Sprache sowie in weiteren Sprachen ermöglicht wird.
Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss eine auf der Internetseite des
Deutschen Bundestages veröffentlichte Eingabe mit 14 Mitzeichnungen und
26 Diskussionsbeiträgen sowie weitere Eingaben mit verwandter Zielsetzung vor, die
wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen parlamentarischen Prüfung
unterzogen werden. Der Petitionsausschuss bittet um Verständnis, dass nicht auf alle
der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass in Anlage 7 zu
§ 16 Absatz 2 der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr
(Fahrerlaubnis-Verordnung – FeV) geregelt sei, dass die theoretische Prüfung in
deutscher Sprache oder in folgenden Fremdsprachen abgelegt werden könne:
Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch,
Russisch, Kroatisch, Spanisch und Türkisch. Im Hinblick auf die bestehende
Einwanderungssituation der letzten Jahre und ausgehend davon, dass Bulgarien seit
dem 1. Januar 2007 Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) sei, solle die
Führerscheinprüfung um die Sprache Bulgarisch erweitert werden. Darüber hinaus
wird mit der Petition angeregt, Bürgerinnen und Bürgern, die in Deutschland leben,
den Führerscheinerwerb auch in anderen Sprachen zu ermöglichen, beispielsweise in
Arabisch. Es gehöre zum Selbstverständnis fast aller Menschen, den Führerschein zu
haben. Er ermögliche die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und sei für viele
Menschen auch ein wesentlicher Bestandteil der ausgeübten Tätigkeit.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Ausschuss weist einführend darauf hin, dass die Fahrerlaubnisprüfung gemäß
Anlage 7 der FeV dem Grunde nach in deutscher Sprache abzulegen ist. Dies ist
sowohl der Tatsache geschuldet, dass Deutsch die Amtssprache ist, als auch der
Förderung der Integration fremdsprachiger Mitbürgerinnen und Mitbürger. Um jedoch
auch fremdsprachigen Mitbürgerinnen und Mitbürgern die Teilnahme am
Straßenverkehr zu ermöglichen, stehen für die theoretische Fahrerlaubnisprüfung der
Klasse B (Pkw) Übersetzungen der Prüfbögen in 12 Fremdsprachen, darunter
Englisch, zur Verfügung. Hierbei handelt es sich entweder um Amtssprachen von
EU-Mitgliedstaaten, EU-Beitrittskandidaten oder mit Türkisch und Russisch um
Sprachen größerer Bevölkerungsgruppen. Bei einer Analyse der Anzahl der in der
jeweiligen Sprache absolvierten Prüfungen hat sich gezeigt, dass nach Deutsch die
Sprachen Russisch, Türkisch und Englisch am meisten genutzt werden.
Weiterhin macht der Ausschuss darauf aufmerksam, dass zum 1. Januar 2011 per
Verordnung im Einvernehmen mit den Bundesländern eine Reduzierung der Anzahl
der Fremdsprachen vorgenommen wurde. Seitdem stehen Vietnamesisch, Albanisch,
Persisch und Tamilisch nicht mehr zur Verfügung. Außerdem existiert nicht mehr die
Möglichkeit, die Prüfung mit Unterstützung eines Dolmetschers zu absolvieren, da sich
hier leider gezeigt hatte, dass diese Form der Prüfung einem erheblich höheren
Betrugsrisiko unterliegt und zunehmend kriminelle Manipulationen auftraten.
Unabhängig von diesem Umstand gibt der Ausschuss ferner zu bedenken, dass jede
Erweiterung der ohnehin großzügigen Regelungen zu einem erheblichen
bürokratischen Aufwand führt.
Der Ausschuss stellt fest, dass nach der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung die
Länder für das Fahrerlaubnisrecht zuständig sind. Deshalb wird im für das
Fahrerlaubniswesen zuständigen Bund-Länder-Fachausschuss in der Regel
mehrheitlich über eine bundeseinheitliche Lösung abgestimmt. Der dafür zuständige
Bund-Länder-Fachausschuss hat die Frage der Erweiterung um weitere
Fremdsprachen erneut diskutiert. Gegen eine Aufnahme, beispielsweise der

bulgarischen Sprache, spricht insbesondere, dass sich Bund und Länder im Tenor
einig sind, dass die Zahl der Prüfungssprachen eher reduziert und nicht erweitert
werden sollte.
In diesem Zusammenhang hebt der Ausschuss jedoch ausdrücklich hervor, dass
durch eine entsprechende Ergänzung der Anlage 7 der FeV aufgrund der großen Zahl
der Flüchtlinge aus dem arabisch sprechenden Raum seit dem 1. Oktober 2016 die
Möglichkeit eröffnet wurde, neben den bislang 11 schriftlichen Fremdsprachen für die
Theoretische Fahrerlaubnisprüfung nun auch für Menschen aus arabisch sprechenden
Ländern als 12. Fremdsprache „Hocharabisch“ einzuführen. Seit Einführung der
12. Fremdsprache „Hocharabisch“ nutzten bis Jahresende 2016 ca. 16.000 Bewerber
diese Möglichkeit zum Ablegen der Theoretischen Fahrerlaubnisprüfung. Die Kosten
für die Prüfung hat der Bewerber selbst zu tragen.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss nach umfassender Prüfung
der Sach- und Rechtslage, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen
teilweise entsprochen worden ist.

Begründung (PDF)


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