Región: Alemania

Führerscheinwesen - Kostenlose Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel durch Senioren (vor allem mit geringem Einkommen)

Peticionario no público.
Petición a.
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
111 Apoyo 111 En. Alemania

No se aceptó la petición.

111 Apoyo 111 En. Alemania

No se aceptó la petición.

  1. Iniciado 2017
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Terminado

Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.

18/12/2018 3:26

Pet 1-18-12-98-039714 Verkehrswesen

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.11.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird eine generell kostenlose Nutzung des Öffentlichen
Personennahverkehrs – ÖPNV – für ältere Menschen gefordert.

Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 112 Mitzeichnungen und 31 Diskussionsbeiträge vor.
Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen
Gesichtspunkte im Einzelnen eingegangen werden kann.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass das kostenlose
Nutzen des ÖPNV in einigen EU-Ländern, beispielsweise in Ungarn, bereits möglich
sei. Es stelle sich die Frage, warum es nicht auch in Deutschland eingeführt werde.
Die kostenlose ÖPNV-Nutzung werde Straßen und Autobahnen entlasten. Außerdem
werde dadurch älteren Menschen die Entscheidung erleichtert, vom Auto stehen auf
Bus und Bahn umzusteigen. Für die meisten von ihnen seien Bahnfahrten zurzeit zu
teuer und würden deshalb nicht genutzt.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von
Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich wie folgt zusammenfassen:

Einführend weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass die kostenlose
ÖPNV-Nutzung im politischen Raum immer wieder diskutiert wird, z. B. im Rahmen
neuer Mobilitätskonzepte. Die bei diesen Diskussionen im Mittelpunkt stehenden
Zielgruppen sind unterschiedlich: Neben Vergünstigungen für Empfängerinnen und
Empfänger aus den verschiedenen Leistungssystemen (z. B. Arbeitslosengeld II,
Asylbewerberleistungsgesetz u. ä.) stehen junge Menschen oder wie im Rahmen der
vorliegenden Petition, Ältere als Zielgruppe im Fokus. Der Ausschuss betont jedoch,
dass bei dieser Thematik keine Bundeszuständigkeit gegeben ist: Für die
Tarifgestaltung des ÖPNV sind die kommunalen Gebietskörperschaften in Verbindung
mit den jeweiligen Verkehrsunternehmen zuständig. Rechtsgrundlage hierfür bildet § 8
Abs. 4 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG).

Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages haben zur Frage einer
kostenlosen ÖPNV-Beförderung Älterer im Januar 2017 ein Papier vorgelegt, das im
Internet abrufbar ist:

www.bundestag.de/blob/498742/16d9e8640a56fe4f7b2f98ed8d109933/wd-5-
126-16-pdf-data.pdf. Darin heißt es in der Einleitung auf Seite 4:

„Eine entsprechende gesetzliche Regelung für Menschen ab einem bestimmten Alter
gibt es in Deutschland nicht.

Gemäß § 8 Abs. 4 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) haben in Deutschland
Verkehrsunternehmen bzw. Verkehrsverbünde ihre Verkehrsleistungen
eigenwirtschaftlich zu erbringen. Eine Genehmigungsbehörde des jeweiligen
Bundeslandes prüft, ob die Beförderungsentgelte unter Berücksichtigung der
wirtschaftlichen Lage des Unternehmens und der lokalen Gegebenheiten angemessen
sind (§ 39 PBefG).

In den einzelnen Bundesländern und Verkehrsverbünden gibt es keine einheitliche
Regelung, zu welchen Konditionen ältere Menschen den ÖPNV nutzen können.

Jedoch werden Senioren zunehmend von den Nahverkehrsunternehmen als eigene
Zielgruppe erkannt, die man mit speziellen Angeboten ansprechen und als Kunden
gewinnen möchte.

In einzelnen Tarifverbünden können Senioren daher z. B. ihren Führerschein gegen
eine zeitlich begrenzte kostenfreie Nutzung des ÖPNV eintauschen.

Dauerhaft kostenfreie Angebote konnten nicht eruiert werden.

Darüber hinaus gibt es in verschiedenen Regionen preisreduzierte Seniorentickets.
Einige Tarifverbünde geben hierbei sogar erhebliche Rabatte.“

Anschließend folgt eine Reihe von Beispielen für sowohl die kostenreduzierte als auch
für eine zeitlich begrenzte kostenfreie ÖPNV-Nutzung, die verschiedene
Verkehrsverbünde in Deutschland anbieten.

Sofern mit der Petition die Regelung in Ungarn angesprochen wird, verweist der
Ausschuss auf eine weitere Unterlage der Wissenschaftlichen Dienste:
„Kostenfreie oder kostenreduzierte ÖPNV-Nutzung für Senioren in ausgewählten
EU-Mitgliedstaaten und der Schweiz“, im Internet abrufbar unter:

www.bundestag.de/blob/498742/16d9e8640a56fe4f7b2f98ed8d109933/wd-5-
126-16-pdf-data.pdf

Einleitend heißt es hier auf Seite 4 u. a.: “(…) Gegenstand des vorliegenden
Sachstands ist die Frage, wie die Möglichkeiten einer kostenfreien oder
kostenreduzierten ÖPNV-Nutzung für Senioren in ausgewählten anderen
EU-Mitgliedsstaaten sowie der Schweiz gestaltet sind. Hierbei stellte sich zunächst die
Frage, ob es eine solche Möglichkeit generell gibt und an welche Bedingungen diese
geknüpft ist. Darüber hinaus wird – sofern entsprechende Informationen vorliegen –
dargestellt, wie die kostenfreie oder kostenreduzierte Nutzung des ÖPNV finanziert
wird. Die hierzu verfügbaren Informationen der Parlamente der entsprechenden
Länder sowie die Ergebnisse eigener Recherchen sind nachfolgend
zusammengestellt.“

Die Wissenschaftlichen Dienste haben 18 ausgewählte EU-Mitgliedsstaaten sowie die
Schweiz um länderspezifische Informationen zu der Fragestellung gebeten, die von
17 Staaten übermittelt worden sind. Das Ergebnis ist in derselben Unterlagen wie folgt
zusammengefasst:

„Von diesen existiert ausschließlich in Ungarn eine generell kostenfreie Nutzung des
ÖPNV für Senioren ab 65 Jahren. Neun Staaten bieten für einzelne Regionen eine
kostenfreie Nutzung an, wobei es eine große Bandbreite zwischen den Aussagen, wie
z. B. „in der Regel“, „in den meisten Städten“ oder durch die Benennung von
Einzelbeispielen (z. B. Finnland, Niederlande), gibt. Litauen hat kein Angebot zur
kostenfreien Nutzung des ÖPNV für Senioren. (…) . In 15 Staaten gibt es Angebote
einer kostenreduzierten ÖPNV-Nutzung für Senioren. (…). Aus 13 Ländern liegen,
wenn auch zum Teil wenig detaillierte, Angaben zu der Art der Finanzierung vor.“

Der Petitionsausschuss hat auch dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Gelegenheit zu einer Stellungnahme zu dem Anliegen aus sozialrechtlicher Sicht
gegeben. Demnach sieht das Sozialrecht folgende Vergünstigungen vor:

In Deutschland haben schwerbehinderte Menschen, die infolge ihrer Behinderung in
ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind, einen
Anspruch darauf, von Unternehmern, die öffentlichen Personenverkehr betreiben,
gegen Vorzeigen eines entsprechend gekennzeichneten Ausweises und in der Regel
unter einer Eigenbeteiligung von derzeit 72 Euro jährlich unentgeltlich befördert zu
werden (§§ 145 ff. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch, SGB IX). Neben diesen
gehbehinderten bzw. außergewöhnlich gehbehinderten Menschen haben auch
hilflose, gehörlose und blinde Menschen einen ähnlichen Anspruch auf Freifahrt.

Nach § 145 Abs. 3, §§ 148 ff. SGB IX werden die durch die unentgeltliche Beförderung
den Verkehrsunternehmen, Verkehrsverbünden bzw. Nahverkehrsorganisationen
entstehenden Fahrgeldausfälle im öffentlichen Nah- und Fernverkehr grundsätzlich
pauschal erstattet. Dafür wenden Bund und Länder jährlich rund 1,5 Mrd. Euro auf,
wobei die Länder ungefähr zwei Drittel der Kosten tragen.

Bei Personen, die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem
Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) oder Leistungen der Sozialhilfe nach dem
Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) erhalten, wird bei der Ermittlung des
Bedarfs u. a. von der Nutzung des ÖPNV bzw. von anderen öffentlichen
Verkehrsmitteln in Form des Schienenverkehrs ausgegangen.

Mit der Eingabe wird allerdings eine generell kostenlose Nutzung des ÖPNV für ältere
Menschen gefordert. Hierunter fallen etwa auch Pensionsempfängerinnen und
Pensionsempfänger, für die die Kostenübernahme durch den jeweiligen Dienstherrn,
wie z. B. Bund, Länder und Gemeinden, zu erfolgen hätte. Wer die Kosten für ältere
Menschen ohne Einkünfte übernimmt, müsste ebenfalls geklärt werden. Eine
kostenfreie Nutzung des ÖPNV für Bezieherinnen und Bezieher einer Rente aus der
gesetzlichen Rentenversicherung ist aus folgenden Gründen abzulehnen: Die
gesetzliche Rentenversicherung ist ein vorleistungsbezogenes
Alterssicherungssystem mit Lohnersatzfunktion. Die Höhe einer Rente richtet sich
nach der Dauer des Versicherungslebens und nach der Höhe der versicherten
Entgelte. Von der Solidargemeinschaft werden die Risiken des Alters, der
Erwerbsminderung und des Todes abgesichert – § 23 des Ersten Buches
Sozialgesetzbuch (SGB I) – von denen die Versicherten unterschiedlich nach ihren
individuellen Lebensrisiken betroffen sind. Nach dem in gesetzlich geregelte
Leistungskatalog erbringt die Rentenversicherung folgende Leistungen:

Durch seine Beiträge erwirbt der einzelne Versicherte für die von der Versicherung
kraft Gesetzes abgedeckten Risiken nicht nur grundsätzlich individuelle
Leistungsanwartschaften, sondern er trägt auch in gleichem Maß zur finanziellen
Deckung der von der Solidargemeinschaft insgesamt zu tragenden
Versicherungsrisiken bei (Umlageverfahren). Das bedeutet, dass alle eingangs
genannten Leistungen in einem bestimmten Zeitraum aus den Beitragseinnahmen
sowie den Zuschüssen des Bundes für denselben Zeitraum finanziert werden.
Eine Erweiterung des Leistungskataloges der gesetzlichen Rentenversicherung im
Sinne des Anliegens wäre zwangsläufig mit erheblichen zusätzlichen Kosten für die
Solidargemeinschaft verbunden. Im Übrigen könnten auch die Vergünstigungen bei
der Benutzung des ÖPNV nicht für alle Rentnerinnen und Rentner im gleichen Maß,
sondern nur in einem von den Vorleistungen gedeckten Umfang erbracht werden.

Abschließend stellt der Petitionsausschuss fest, dass er das vorgetragene Anliegen
nicht unterstützen kann. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen,
weil dem Anliegen nach einer generellen kostenlosen Nutzung des ÖPNV durch ältere
Menschen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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