Region: Germany

Führerscheinwesen - Kostenloser Führerscheinerwerb für ehrenamtliche Kräfte

Petitioner not public
Petition is directed to
Deutschen Bundestag
147 supporters 147 in Germany

Petition process is finished

147 supporters 147 in Germany

Petition process is finished

  1. Launched 2012
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Finished

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

11/18/2015, 16:09

Pet 1-17-12-9211-043504

Führerscheinwesen
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.01.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Die Petition der Landesvolksvertretung von Bayern zuzuleiten. Begründung

Mit der Petition wird fordert, ehrenamtlichen Angehörigen von Feuerwehren,
Rettungsdiensten und ähnlichen Einrichtungen den kostenlosen Erwerb benötigter
Fahrerlaubnisse zu ermöglichen.
Die Eingabe wurde auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
und dort diskutiert. Es gingen 147 Mitzeichnungen und 22 Diskussionsbeiträge ein.
Zur Begründung wird angeführt, der kostenlose Erwerb benötigter
Fahrberechtigungen könne eine Anerkennung für ehrenamtliche Tätigkeiten sein. Am
Beispiel der Feuerwehren zeige sich ein Problem sehr deutlich: Nach Einführung
neuer Führerscheinklassen sei eine Lücke entstanden. Diese sei mit dem sog.
Feuerwehrführerschein geschlossen worden. Das habe zwar Erleichterungen
gebracht, löse das Grundproblem jedoch nicht. Früher hätten sich bspw.
Löschgruppenfahrzeuge selbstverständlich in der 7,49-t-Klasse bewegt. Moderne
Löschgruppenfahrzeuge unterfielen nicht mehr dieser Gewichtsklasse. Im Ergebnis
stünden vielen Wehren nicht mehr ausreichend Fahrer zur Verfügung. Mit Blick auf
das Engagement der Betreffenden, sei es angezeigt, ihnen den kostenlosen Zugang
zu den benötigten Qualifikationen zu verschaffen.
Um Wiederholungen zu vermeiden, wird auf die weiteren Inhalte der Eingabe und die
Diskussion im Internet verwiesen. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf
jeden Aspekt im Einzelnen eingegangen werden kann.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung seitens der Bundesregierung angeführter Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Zunächst weist der Petitionsausschuss auf das 7. Gesetz zur Änderung des
Straßenverkehrsgesetzes vom 23. Juni 2011 hin. Damit wurde die
Ermächtigungsgrundlage für eine spezielle Fahrberechtigung für die Mitglieder
Freiwilliger Feuerwehren, der Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und des
Katastrophenschutzes zum Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu einer zulässigen
Gesamtmasse von 4,75 t bzw. 7,5 t auf Grundlage einer spezifischen Ausbildung und
Prüfung geschaffen. Nach Einschätzung des Ausschusses wurde damit die
Einsatzfähigkeit der genannten Organisationen gestärkt.
Die Ermächtigung zur Ausstellung von Fahrberechtigungen bis zu einer zulässigen
Gesamtmasse von 4,75 t bzw. 7,5 t wurde mit dem o. g. Gesetz unmittelbar auf die
Länder übertragen, um den jeweiligen Gegebenheiten Rechnung tragen zu können.
Von den Bundesländern haben nach den vorliegenden Informationen Baden-
Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-
Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein entsprechende Landesverordnungen
umgesetzt. Hamburg und Berlin beabsichtigen dies nicht. Nordrhein-Westfalen,
Thüringen und Sachsen-Anhalt fördern den „regulären“ C1-Führerschein durch
Zuschüsse des jeweiligen Innenressorts.
Ob die Länder über diese Lösungsansätze zur Förderung des Ehrenamtes hinaus
bereit und in der Lage sind, den geforderten kostenlosen Erwerb benötigter
Fahrberechtigungen zu ermöglichen, liegt in der jeweiligen Landeszuständigkeit.
Eine bundesweite Regelung ist – auch angesichts der unterschiedlichen Verbreitung
Freiwilliger Feuerwehren – und angesichts der durchschnittlichen jährlichen
Einsatzfahrten (Bayern: 0,4 Einsätze/Jahr) nicht sinnvoll.
Der Petitionsausschuss empfiehlt im Ergebnis seiner parlamentarischen Prüfung
unter Verweis auf die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern, die Petition
der Landesvolksvertretung von Bayern zuzuleiten.Begründung (pdf)


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