Região: Alemanha

Führerscheinwesen - Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe (Ergänzung des § 24 Absatz 1 FeV)

Requerente não público
A petição é dirigida a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
58 Apoiador 58 em Alemanha

A petição não foi aceite.

58 Apoiador 58 em Alemanha

A petição não foi aceite.

  1. Iniciado 2017
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Acabado

Esta é uma petição online des Deutschen Bundestags.

07/03/2019 03:27

Pet 1-19-12-9211-001342 Führerscheinwesen

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.02.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass alle Inhaber der Fahrerlaubnisklassen C und D
regelmäßig alle zwei Jahre eine Erste-Hilfe-Ausbildung absolvieren müssen.

Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 65 Mitzeichnungen und neun Diskussionsbeiträge vor.
Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen
Gesichtspunkte im Einzelnen eingegangen werden kann.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, bei zahlreichen
Verkehrsunfällen seien Berufskraftfahrer mit ihren Fahrzeugen des Güterkraft- und des
Personenverkehrs beteiligt. Durch die spezifischen Gefahren, die von diesen Lkw und
Omnibussen ausgingen, seien Verkehrsunfälle mit ihnen meist schwerwiegend,
sodass vor Ort unmittelbar Erste Hilfe geleistet werden müsste. Insbesondere bei
Busunfällen sei in der Regel von mehreren Verletzten auszugehen. Außerdem würden
die Fahrer zu etwa 50 Prozent als Unfallverursacher ermittelt werden. Sie seien dazu
verpflichtet, die Unfallstelle zu sichern und verletzte Personen erstzuversorgen. Zwar
hätten Berufskraftfahrer alle fünf Jahre eine ärztliche und augenärztliche
Eignungsprüfung vorzuweisen, eine Erste-Hilfe-Schulung sei aber nur beim
Ersterwerb der Fahrerlaubnis notwendig. Da diese Schulungen mitunter Jahre oder
Jahrzehnte zurücklägen, sei davon auszugehen, dass das so erworbene Wissen nicht
mehr vorhanden oder bereits veraltet sei.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von
Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss betont, dass er – wie auch die Bundesregierung – der
Ausbildung von Ersthelfern große Bedeutung beimisst. Ein möglichst hoher und
dauerhafter Kenntnisstand im Bereich Erste Hilfe ist bei der Hilfe bei Verkehrsunfällen
notwendig. Die Auffrischung der Kenntnisse von Fahrerlaubnisinhabern über die
Erste Hilfe wird auch von den zuständigen Ländern grundsätzlich als ein geeigneter
Ansatz gesehen, die Bereitschaft zur Hilfeleistung zu verstärken und damit auch zur
Verringerung von schweren Unfallfolgen. Ergänzend fügt der Ausschuss hinzu, dass
gleichzeitig ein gesellschaftliches Klima des Helfens statt des Wegsehens geschaffen
werden soll. So sind beispielsweise gerade im ländlichen Raum
Erste-Hilfe-Maßnahmen aufgrund der langen Wege zu den Unfallstellen lebenswichtig.

Nach Nr. 3.5 der Anlage 1 der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)
ist die Erste Hilfe dort zwingender Bestandteil sowohl der Grundqualifikation, der
beschleunigten Grundqualifikation (Ausbildung eines Berufskraftfahrers) als auch der
regelmäßigen Weiterbildung eines Berufskraftfahrers alle fünf Jahre. Diese
Regelungen gelten für alle Inhaber der Fahrerlaubnisklassen Cl, C1E, C, CE
(Fahrzeuge des Güterkraftverkehrs mit einer zulässigen Gesamtmasse größer
3,5 Tonnen) sowie der Fahrerlaubnisklassen D1, D1E und DE (Fahrzeuge des
Personenverkehr mit mehr als acht Fahrgastplätzen der Fahrerlaubnisklassen).
Insofern ist die mit der Petition vorgetragene Annahme, dass die Inhaber der
Fahrerlaubnisklassen C und D nur beim Ersterwerb der Fahrerlaubnis einen
Erste-Hilfe-Kurs zu absolvieren haben, nicht zutreffend.

Abschließend weist der Ausschuss darauf hin, dass das Bundesministerium für
Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und der Deutsche Verkehrssicherheitsrat
(DVR) am 19. September 2014 die bundesweite Initiative „Zweite Erste Hilfe!“ ins
Leben gerufen haben, um richtiges Verhalten am Unfallort zu fördern. Viele Menschen
fürchten negative Konsequenzen, wenn sie einen Fehler machen. Hier weist der
Ausschuss ausdrücklich darauf hin, dass jemand, der nach besten Wissen und
Gewissen Erste Hilfe leistet, bei Fehlern juristisch nicht belangt werden kann.

Der Petitionsausschuss empfiehlt, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem
Anliegen durch die regelmäßigen Weiterbildungskurse von Berufskraftfahrern alle
fünf Jahre, teilweise entsprochen worden ist.

Begründung (PDF)


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