Region: Tyskland

Führerscheinwesen - Regelmäßige Gesundheitskontrolle für Führerscheininhaber ab dem 60. Lebensjahr; Befristung von Führerscheinen

Petitioner ikke offentlig
Petitionen behandles
Deutschen Bundestag
188 Støttende 188 i Tyskland

Petitionen blev ikke opfyldt

188 Støttende 188 i Tyskland

Petitionen blev ikke opfyldt

  1. Startede 2014
  2. Samlingen er afsluttet
  3. Indsendt
  4. Dialog
  5. Afsluttet

Dette er en online petition des Deutschen Bundestags ,

29.08.2017 16.56

Pet 1-18-12-9211-012013

Führerscheinwesen


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.11.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition werden eine Gesundheitsüberprüfung und eine Befristung des
Führerscheins auf fünf Jahre für Verkehrsteilnehmende ab dem 60. Lebensjahr und
eine Ahndung bei Nichtbeachtung gefordert.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 188 Mitzeichnungen und 181 Diskussionsbeiträge
sowie weitere sachgleiche Eingaben mit knapp 200 Unterschriften vor. Sie werden
einer gemeinsamen parlamentarischen Prüfung unterzogen. Es wird um Verständnis
gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Gesichtspunkte im Einzelnen
eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, die Berichte über
Geisterfahrten zeigten, dass es in Anbetracht des demographischen Wandels und
der zunehmenden Überalterung der Gesellschaft notwendig sei, die Tauglichkeit von
Fahrzeugführenden mit zunehmendem Alter zu überprüfen. Seien diese aus
gesundheitlichen Gründen nicht mehr zum Führen eines Kfz geeignet, gefährdeten
sie die Allgemeinheit. Die meisten der jährlich etwa 1.800 Geisterfahrenden führen
einer Studie zufolge in falscher Richtung auf die Autobahnen auf, und zwar nicht nur
an unübersichtlichen Anschlussstellen, sondern auch an Rastanlagen oder bereits an
den Autobahnauffahrten. Überdurchschnittlich viele Falschfahrende seien zudem
über 65 Jahre alt. Auch Lkw-Fahrer müssten sich mit dem Führerscheinerwerb alle
fünf Jahre einem Gesundheitstest unterziehen. Ein starker bürokratischer
Mehraufwand sei von der geforderten Neuregelung nicht zu erwarten.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von
Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass aufgrund der demographischen
Entwicklung immer mehr ältere Menschen als Autofahrer am Straßenverkehr
teilnehmen. Die sichere Mobilität älterer Menschen so lange wie möglich zu erhalten
und wenn möglich zu verbessern, ist ein zentrales gesellschaftliches Anliegen, denn
sie ermöglicht die uneingeschränkte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und
erhöht die Lebensqualität. Dennoch ist die mit der Petition geforderte Einführung
einer verpflichtenden, altersabhängigen Überprüfung aller Verkehrsteilnehmer derzeit
nicht vorgesehen.
Gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) gilt die Fahrerlaubnis
der Klassen A, Al, B, BE, AM, L und T unbefristet. Grundlage für eine verpflichtende
Einführung einer Überprüfung der Fahrtauglichkeit sind wissenschaftlich belastbare
Aussagen. Derzeit liegen aber keine Grenzwerte o. ä. vor, woran sich eine
Fahruntauglichkeit aus Altersgründen festmachen lässt. Bei Betrachtung der
absoluten Unfallzahlen, sind ältere Menschen sehr viel weniger an einem Unfall
beteiligt als alle übrigen Altersgruppen. Das auf die Fahrleistung bezogene Risiko zu
verunglücken (Verunglückte pro gefahrene Kilometer im Jahr) ist vergleichbar mit
dem der 25- bis 29-Jährigen. Das auf die Fahrleistung bezogene Risiko getötet zu
werden, ist dagegen vergleichbar mit dem der 21- bis 24-Jährigen, liegt jedoch
deutlich unterhalb dem der besonders gefährdeten 18- bis 20-Jährigen.
Unabhängig vom Alter haben Wenigfahrende mit unter 3.000 Kilometer Fahrleistung
im Jahr, ein deutlich höheres fahrleistungsbezogenes Unfallrisiko als "Vielfahrer" mit
mehr als 3.000 Kilometern im Jahr. Unter den Vielfahrenden haben Senioren und
Seniorinnen das geringste Unfallrisiko.
Zu den Gründen einer geringeren Fahrleistung älterer Autofahrender zählen
insbesondere die Änderung der Fahrgewohnheiten, beispielsweise durch das
Ausscheiden aus dem Beruf oder aus finanziellen Gründen, sowie alters- oder
krankheitsbedingte Leistungseinbußen.
Generell würde die Einführung einer verpflichtenden, altersabhängigen Überprüfung
außerdem einen hohen Aufwand nach sich ziehen. Dabei würden vor allem hohe

Kosten für die Betroffenen entstehen. Weiterhin bedeutet die Einführung
verpflichtender Überprüfungen einen hohen Bürokratieaufwand.
Stattdessen wird derzeit auf eine freiwillige Überprüfung der älteren
Verkehrsteilnehmenden hinsichtlich ihrer Fahrtauglichkeit gesetzt. Wesentliche
Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit älterer Verkehrsteilnehmer
sind insbesondere:
 Gezielte Beratung durch beispielsweise (Haus)Ärztinnen und -ärzte.
 Bessere Kennzeichnung der potenziellen Beeinträchtigung durch Medikamente.
 Reduzierung der Mobilitätsanforderungen, zum Beispiel Barrieren beseitigen,
einfache Lösungen in der Verkehrsplanung und –steuerung finden, Unterstützung
durch Fahrerassistenzsysteme.
Zukünftige Strategien zur Verbesserung der Verkehrssicherheit älterer Menschen,
sollten sich nicht nur an deren Leistungsdefiziten orientieren, sondern vor allem an
deren individuellen Sicherheitspotenzialen. Zu diesen zählen: Kompensatorisches
Verhalten, Erfahrung, sicherheitsbezogene Einstellungen, stärkeres
Sicherheitsbewusstsein, Lernfähigkeit.
Der Ausschuss hält die Ausführungen für sachgerecht und vermag sich nicht für die
mit der Petition vorgetragenen Forderungen auszusprechen. Er empfiehlt, das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung (PDF)


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