Führerscheinwesen - Verpflichtung zu einer jährlichen Verkehrsteilnehmerschulung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
77 Unterstützende 77 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

77 Unterstützende 77 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

29.08.2017, 16:55

Pet 1-17-12-9211-039483Führerscheinwesen
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 06.06.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird vorgeschlagen, Führerscheininhaber zu einer jährlichen
Verkehrsteilnehmerschulung zu verpflichten.
Zur Begründung des Anliegens wird vorgetragen, dass im täglichen Straßenverkehr
immer wieder Vergehen auffielen, die durch theoretische Auffrischung der
Verkehrsregeln von zwei bis drei Stunden jährlich verhindert werden könnten. Dabei
sollten Themen wie Fahrverhalten auf Autobahnen und in Kreisverkehren,
Blinkernutzung, Fahrspurwechsel, Verhalten bei Unfällen und Staus sowie
vorausschauendes Fahren und gegenseitige Rücksichtnahme behandelt werden. Die
Teilnahmegebühren sollten kostendeckend sein. Nehme man freiwillig mehrfach teil,
solle dies im Verkehrszentralregister in Flensburg berücksichtigt werden.
Hinsichtlich des weiteren Vorbringens wird auf den Inhalt der Eingabe verwiesen.
Zu der Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
wurde, liegen dem Petitionsausschuss 77 Mitzeichnungen sowie
362 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf jeden
Aspekt gesondert eingegangen werden kann.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der von der Bundesregierung angefügten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss stellt fest, dass die vorgeschlagene jährliche
Verkehrsteilnehmerschulung aus mehreren Gründen nicht befürwortet werden kann.
Zum einen haben Unfalluntersuchungen gezeigt, dass eine mangelnde Kenntnis von

Verkehrsregeln in der Regelnichtdie Unfallursache ist, stattdessen sind es häufig
Alltagsstress, EileundUnachtsamkeit sowie unangepasstes Verhalten. Zudem wird
von jedem Bürger erwartet, sich über die zugänglichen Medien über etwaige
Änderungen der Verkehrsregeln zu informieren. Das Bundesministerium für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung und die Bundesländer streuen regelmäßig über alle Medien
Informationen über Neuregelungen bzw. Rechtsänderungen. Der Ausschuss geht
daher nicht davon aus, dass jährliche Auffrischungskurse die Unfallhäufigkeit senken
bzw. die Verkehrssicherheit erhöhen würden. Eine solche Maßnahme müsste zudem
dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen. Ferner muss der erhebliche
bürokratische und finanzielle Aufwand bei einer verpflichtenden Teilnahme an der
vorgeschlagenen Schulung berücksichtigt werden. Der Verwaltungsaufwand zur
Schaffung einer entsprechenden Rechtsgrundlage, der Organisation, Durchführung
und Kontrolle der Schulung von rund 50 Mio. Fahrerlaubnisinhabern stünde aus Sicht
des Ausschusses in keinem angemessenen Verhältnis zu dem ohnehin zweifelhaften
Nutzen. So würde z. B. durch Einzelfälle, ob etwa eine bettlägerige ältere Person
ebenso zu einer Schulung verpflichtet werden soll wie der Berufskraftfahrer, der schon
durch das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz zu regelmäßigen Fortbildungen
verpflichtet ist, ein nicht vertretbarer Aufwand entstehen. Ferner würde eine
verpflichtende Schulung die Bürger unangemessen mehr belasten, was im
Widerspruch zu dem Grundsatz steht, wonach Mobilität bezahlbar sein muss.
Abschließend weist der Ausschuss daraufhin, dass bei der aktuell laufenden Reform des
Punktesystems geplant ist, den sogenannten Punkterabatt abzuschaffen, daher kann er
nicht, wie mit der Petition gefordert, bei einer freiwilligen Maßnahme wieder eingeführt
werden.
Vor dem Hintergrund der Ausführungen empfiehlt der Petitionsausschuss, das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung (PDF)


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