Region: Tyskland
Hälsa

Für ein faires Aufnahmeverfahren in der Medizin!

Initiativtagaren är inte offentlig
Petitionen är riktat mot
Gesundheitsminister Jens Spahn & Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
104 Stödjande 103 i Tyskland

Riksdagsledamöter kommer att informeras och tillfrågas om ett uttalande om petitionen.

104 Stödjande 103 i Tyskland

Riksdagsledamöter kommer att informeras och tillfrågas om ett uttalande om petitionen.

  1. Startad 2019
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog
  5. Avslutade

2019-10-10 21:36

Missverständlicher Satz (ab 2020 wird es keine Wartezeit mehr geben)


Neuer Petitionstext: ***ÄRZTEMANGEL IN DEUTSCHLAND - Und es wird nicht besser!***
**Ab dem Sommersemester 2020 haben viele Bewerber für das Medizinstudium in Deutschland durch ein neues Auswahlverfahren nach einer 2-jährigen Übergangsphase überhaupt keine Chance mehr, einen Studienplatz zu erhalten.**
Von der Verhandlung des Verfassungsgerichts haben sich deutschlandweit Abiturienten, Mediziner und Patienten ein faires Auswahlverfahren erhofft, vor allem weil Grund der Verhandlung die Klagen von Wartenden war.
Bisher haben vor allem Bewerber mit einem Spitzenabitur von 1,0 die Chance gehabt, den Arztberuf zu erlernen. **Krankenschwestern, Notfallsanitäter und andere Personen mit Erfahrung** haben dagegen bei schlechterem Abitur kaum Chancen. Viele Bewerber haben daher schon während des Abiturs auf die Wartezeit gesetzt und ihr gesamtes Leben danach geplant - denn immerhin war irgendwann, nach 7-8 Jahren, der Studienplatz sicher. ***Doch die Wartesemester fallen ab nächstem Jahr komplett weg.*** Die Abiturbestenquote wird erhöht. Die einzige Quote, die komplett abiturunabhängig ist, ist wiederum von anderen überdurchschnittlichen Testnoten abhängig. Wer also ein 2er Abitur und eine Ausbildung und ein durchschnittliches Testergebnis hat, hat kaum bis gar keine Chancen mehr, einen Platz zu erhalten.
***WIR FORDERN DEN STOPP FÜR DAS NEUE AUSWAHLVERFAHREN!***
Und wir haben schon einige Ideen für ein faires Zulassungsverfahren gesammelt:
1. **WARTESEMESTER:** Bewerbersemester (nur jedes Semester, für das man sich auch beworben hat) zählen (sonst könnte jemand der zufällig genügend Wartesemester hat, sich spontan für einen Studienplatz entscheiden, währenddessen ein 6 Jahre Wartender leer ausgeht!) und
2. **FREIWILLIGER VERPFLICHTENDER DIENST:** von 4 Jahren Dauer (KEIN FSJ!): Hier hat der Bewerber die Chance, sich einen Studienplatz zu sichern, indem er 4 Jahre lang verpflichtend mit der Qualifikation eines Rettungssanitäters in Kliniken und Rettungsdiensten gegen eine bundesweit einheitliche Entgeltung Dienst leistet. Nur der Abschluss der 4 Jahre ermöglicht den Erhalt eines Zertifikats, mit dem der Bewerber mit hoher Wahrscheinlichkeit bevorzugt und sofort einen Studienplatz erhalten soll! Sinn des Ganzen? 4 Jahre „warten“ sind weniger als 6 oder 7 Jahre! Eine kürzere Zeit des Dienstes würde wiederum die Auswahl und somit die Zulassung von mehreren tausend Bewerbern erschweren. Missbrauch von Ausbildungsstellen wird verhindert (dieser würde aus der alleinigen Gewichtung der Ausbildung unweigerlich resultieren). Entlastung von Kliniken und Rettungsdiensten. Bewerber, die Alternativen zum Medizinstudium haben, lassen sich gar nicht erst auf den Dienst ein. Der Bewerber erlernt bereits einige medizinische Skills und Fachwissen und weiß nach den 4 Jahren definitiv, worauf er sich einlässt! Hier sollte ein Katalog erschaffen werden, nach denen sich die Kliniken u. Rettungsdienste oder Pflegeheime zu halten haben, damit ein Ausnutzen der Dienst-Leistenden nicht möglich ist! Der Bewerber hat Einblick in die verschiedensten nicht-ärztlichen Berufe, lernt sie zu schätzen oder entscheidet sich vielleicht sogar gegen den Arztberuf, aber für einen Ausbildungsberuf. Der Bewerber reift in Lebenserfahrung und zwischenmenschlichem Umgang. Eine Chance, die frische Abiturienten nicht bekommen.
3. **TMS-GEWICHTUNG:**: Ja, bitte. Dennoch sollte der Bewerber nicht abhängig vom TMS (und/oder Abitur) alleine sein! Der Test ist mit viel Stress verbunden und kann auch bei intensiver Vorbereitung kein ausreichendes, d.h. überdurchschnittliches Ergebnis bringen. Der Bewerber sollte nach Lebenswerk und nicht nach Leistung an einem bestimmten Tag alleine ausgewählt werden.
4. **AUSWAHLGESPRÄCHE OHNE VORAUSWAHL NACH ABITURNOTE:** Der Bewerber sollte nach Lebenslauf und nicht nach Zahl (Berufserfahrung, Volunteering, Praktika, Ehrenamt,...) eingeladen werden, Motivationsschreiben sollten möglich sein und Face-to-Face-Auswahlverfahren durchgeführt werden! Hier kann eine Bewerbergebühr für Mehraufwand verlangt werden, die jedoch finanziell Benachteiligten erstattet werden kann!
5. **KEINE BENACHTEILIGUNG VON ALTABITURIENTEN:** durch ein neues Auswahlverfahren. Viele Personen, die vor einigen Jahren ihr Abitur gemacht haben, haben sich komplett auf das aktuelle System verlassen und ihr gesamtes Leben danach gerichtet und andere Angebote abgelehnt. Daher sollte generell ein neues Auswahlverfahren niemals Altabiturienten benachteiligen, hier muss eine Ausnahmeregel gefunden werden, die nicht an einer Übergangszeit geknüpft ist, sondern an dem Abiturjahrgang (z.B. alle Jahrgänge die vor der Änderung ihr Abitur gemacht haben). Hier sollte z.B. eine Ausbildung besonders gewichtet werden und die aktuellen Wartesemester bestehen bleiben.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 60 (59 in Deutschland)


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