Regione: Neuhof
Gyvūnų teisės

Fundtierkostenerstattung für den Tierschutzverein Fliedetal e.V. - Neuhof

Pareiškėjas nėra viešas
Peticija adresuota
Bürgermeisterin Maria Schultheis
594 Palaikantis 359 in Neuhof

Peticiją pareiškėjas atsiėmė

594 Palaikantis 359 in Neuhof

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  1. Pradėta 2016
  2. Rinkimas baigtas
  3. Pateikta
  4. Dialogas
  5. Nepavyko

2017-06-04 12:27

Nach der Amtseinführung von Bürgermeister Heiko Stolz am 01.02.2017 im Rathaus Neuhof konnten auch die Verhandlungen zwischen dem Tierschutzverein Fliedetal e.V. und der Gemeinde Neuhof bezüglich der Fundtierkostenerstattung und einer finanziellen Unterstützung des Tierschutzvereines fortgeführt werden.

Es war ein langer Weg; und einige durchweg positive Treffen im Rathaus, der die beiden Parteien immer wieder gemeinsam an den Tisch zusammenbrachte.

Hervorheben muss man hier auch ganz deutlich, dass Bürgermeister Heiko Stolz von Anfang an ein offenes Ohr und offene Türen für das Thema Tierschutz in Neuhof hatte; und auch, dass schnellstmöglich eine Grundlage für eine angemessene finanzielle Unterstützung geschaffen werden muss.

Am Freitag den 02.06.2017 konnten nun die schon jahrelang dauernden Verhandlungen zwischen der Gemeinde Neuhof vertreten durch Bürgermeister Heiko Stolz, den Beigeordneten des Gemeindevorstands sowie Hauptamtsleiter Ulrich Möller und dem Tierschutzverein Fliedetal e.V. vertreten durch den Vorsitzenden Oliver Reiling, die stellvertretende Vorsitzende Alexandra Baumann-Jlassi sowie den Kassierer Jürgen Gutzeit erfolgreich beendet werden.

Bürgermeister Heiko Stolz sowie auch der 1. Vorsitzende des Tierschutzverein Fliedetal e.V. Oliver Reiling freuen sich sehr auf die gemeinsame Zusammenarbeit, um auch weiterhin die Arbeit im Bereich des Tierschutzes im Gemeindegebiet Neuhof fortführen zu können.


2017-03-07 07:00

openPetition hat heute von den gewählten Vertretern im Parlament Gemeindevertretung eine persönliche Stellungnahme angefordert.

Die Stellungnahmen veröffentlichen wir hier:
www.openpetition.de/petition/stellungnahme/fundtierkostenerstattung-fuer-den-tierschutzverein-fliedetal-e-v-jetzt

Warum fragen wir das Parlament?

Jedem Mitglied des Parlaments wird hiermit die Möglichkeit gegeben, sich direkt an seine Bürger und Bürgerinnen zu wenden. Aufgrund der relevanten Anzahl an engagierten und betroffenen Bürgern aus einer Region, steht das jeweilige Parlament als repräsentative Instanz in einer politischen Verantwortung und kann durch Stellungnahme zu einem offenen Entscheidungsfindungsprozess beitragen.

Öffentliche Stellungnahmen des Parlaments ergänzen das geordnete, schriftliche Verfahren der Petitionsausschüsse der Länder und des Bundestags. Sie sind ein Bekenntnis zu einem transparenten Dialog auf Augenhöhe zwischen Politik und Bürgern.


Was können Sie tun?

Bleiben Sie auf dem Laufenden, verfolgen Sie in den nächsten Tagen die eintreffenden Stellungnahmen.

Sie haben die Möglichkeit, einen der gewählten Vertreter zu kontaktieren? Sprechen Sie ihn oder sie auf die vorhandene oder noch fehlende Stellungnahme an.

Unterstützen Sie unsere gemeinnützige Organisation, um den Bürger-Politik-Dialog langfristig zu verbessern. openPetition finanziert sich zu 100% aus Spenden.


2016-11-11 16:18

parodyti dokumentą

Sehr geehrte Frau Schultheis,

zunächst möchten wir nochmals unser Bedauern ausdrücken, dass sie in den vergangenen zwei Jahren jegliche Verhandlungen oder Gespräche mit uns verweigert haben und die Sachlage sogar so darstellen, dass keinerlei Handlungsbedarf besteht. Wir werfen ihnen und ihrer Gemeinde im Umgang mit verletzten Tieren Untätigkeit vor.

Alle unsere Tätigkeitsberichte der vergangenen Jahre liegen Ihnen in Schriftform vor, diese zeigen sehr wohl, dass in der Gemeinde Neuhof sehr großer Handlungsbedarf besteht. Als Beispiel ein Auszug der letzten beiden Jahre.

Im Jahr 2014: Wurden in Neuhof 27 Katzen (Fundtiere) von uns eingefangen oder übernommen, medizinisch erstverorgt und ggf. kastriert. Desweiteren wurden 4 Hunde eingefangen und an Besitzer zurück übergeben.

Im Jahr 2015: Wurden in Neuhof 33 Katzen (Fundtiere) von uns eingefangen oder übernommen, medizinisch erstverorgt und ggf. kastriert. Desweiteren wurden 9 Hunde eingefangen und an Besitzer zurück übergeben.

Ihre ablehnende Haltung diesem ganzen Thema gegenüber spiegelt sich auch in den Erfahrungen der Neuhöfer Bürgerinnen und Bürger wieder, die sie im Bezug solcher Tiere mit Ihrer Gemeinde machen. Immer wieder bekommen wir zu hören, dass die Gemeinde nicht handelt, nichts unternimmt und die Bürger in Ihrem Rathaus diesbezüglich keinerlei Gehör finden und auf taube Ohren stoßen.

Unsere Verwunderung kannte auch keine Grenzen; und wir wussten auch nicht ob wir darüber lachen oder weinen sollten, als wir am 08.11.2016 das von ihnen unterzeichnete „Vereinsbeihilfe 2016“ Schreiben bekamen, in der sie uns als Anerkennung für die wertvolle Arbeit die wir in Ihrer Gemeinde leisten, stolze 50,- € in Aussicht stellen.

Aus unserer Sicht haben wir zu keinem Zeitpunkt zu Hohe oder überzogene Forderungen gestellt. In unseren Gesprächen mit den Gemeinden haben wir immer deutlich gemacht, dass wir uns eine Summe in Höhe von 1.500,- Euro jährlich vorstellen, damit auch weiterhin im Bereich der Gemeinde Neuhof die Arbeit, die wir bei kranken und verletzten Tieren leisten, der tierärztlichen Versorgung von Fundtieren, sowie der entsprechenden Unterbringung und so weiter, gewährleistet werden kann. Diese von uns geforderte Summe ist nur ein Bruchteil der tatsächlich anfallenden Kosten, die wir auch nur durch Mitgliedsbeiträge und Spenden überhaupt stemmen können.

Wir und viele weitere Tierschutzvereine bemängeln die Art und Weise wie mit hilfsbedürftigen Tieren in vielen Gemeinden verfahren wird. Hier bestimmen gewisse Kriterien, ob es sich bei dem aufgefundenen Tier um ein Fundtier oder um ein herrenloses Tier handelt. Für einen Laien völlig verwirrend, denn jedem Tier in Not steht Hilfe zu.

Was ist also der Unterschied zwischen einem Fundtier und einem herrenlosen Tier?

„Bei der Unterscheidung, ob es sich um ein herrenloses oder um ein verlorenes Tier handelt, ist bei aufgefundenen Katzen anzunehmen, dass es sich in der Regel nicht um ein Fundtier handelt, es sei denn, äußere Merkmale:

- Tragen eines Halsbandes
- Ohrmarkierung / Tätowierung
- Kennzeichnung mittels Mikrochip
- guter Pflegezustand
- vertrauliches Verhalten

deuten darauf hin, dass das aufgefundene Tier noch eine Eigentümerin oder einen Eigentümer hat und somit als Fundtier anzusehen ist. In der Regel kann ein aufgefundenes Tier nach mindestens 4 Wochen als herrenlos behandelt werden, wenn sich bis zu diesem Zeitpunkt keine Eigentümerin oder kein Eigentümer gemeldet hat.“

Ein herrenloses Tier hingegen bleibt, sofern sich niemand erbarmt, meist sich selbst überlassen. Als herrenlose Tiere werden frei lebende Tiere, oder auch ausgesetzte Tiere bezeichnet. (Meist werden jedoch alle gefundenen Tiere als herrenlose Tiere bezeichnet, auch wenn oben genannte Regelungen auf das jeweilige Tier zutreffen.)

Allerdings verwirren sich die zuständigen Behörden bei der Unterscheidung ihrer Kriterien öfter in Widersprüche und Paradoxe, in denen sie entgegen der Gesetzeslage ihre eigenen Kriterien als Rechtskonform definieren.

Um die von den Behörden der Kommunen gewählten „verbindlichen“ Kriterien hier einmal zu widerlegen, muss also ein Blick in die Gesetzesschriften etwas Licht ins Dunkel bringen.

So steht zum Beispiel im Grundgesetz:

Artikel 20a GG: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“

Das heißt im Klartext: Der Schutz der Tiere ist hier als Staatszielbestimmung formuliert und somit in der Rechtsetzung, Rechtsprechung und deshalb AUCH im Verwaltungshandeln in besonderem Maße zu berücksichtigen.

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), in den §§ 90a, 903 und 959 ff, sowie im Tierschutzgesetz, in den §§ 1 und 3 heißt es:

Fundtiere sind von der zuständigen Behörde zu verwahren und zu versorgen (Fundrecht in BGB §§ 960 ff).

Durch den § 90a BGB in Verbindung mit dem § 903 Satz 2 BGB kann ein Eigentümer eines Tieres nur unter Beachtung der Tierschutzbestimmungen mit diesem verfahren.
Da der § 3 Tierschutzgesetz ein Aussetzen oder Zurücklassen zum Zweck, sich des Tieres zu entledigen, verbietet, kann die Aufgabe des Eigentums am Tier nicht durch einfachen Verzicht wie bei einer „normalen“ beweglichen Sache laut § 959 BGB erfolgen.

Eine Versorgungspflicht für Fundtiere besteht daher ebenfalls für ausgesetzte Tiere, weil aufgrund des Dereliktionsverbotes (Aufgabe am Eigentum) des § 3 Tierschutzgesetz die Besitzaufgabe und damit das „herrenlos werden“ rechtlich gesehen nicht möglich sind.

Das wiederum heißt, dass die tierschutzrechtliche Fürsorgepflicht des Tierhalters somit parallel zum Fundtierrecht durch die Kommune wahrzunehmen ist.

Wenn Sie ein Tier gefunden haben, ist es definitiv ein Fundtier und kann rechtlich gesehen nicht als herrenloses Tier bezeichnet werden.

Frage: Warum wird es trotzdem von den Verwaltungen so gehandhabt?

Antwort: Zur Aufnahme und Unterbringung herrenloser Tiere (einschließlich Wildtiere) bzw. zur Übernahme entsprechender Kosten für Haltung sowie eine notwendige medizinische Behandlung von herrenlosen Tieren ist die Fundbehörde bzw. die Gemeinde gesetzlich nicht verpflichtet. Dies ist „vermutlich“ der Grund, dass viele Gemeinden aus eindeutigen Fundtieren kurzum herrenlose Tiere machen…. der Kosten halber.
Die Gemeinden verstoßen in diesem Falle bewusst gegen die Gesetze und die relevanten Paragraphen!

Wie Ihnen ja bekannt ist, läuft die Petition an sie und die Gemeinde Neuhof noch bis zum 22.11.2016, dann endet die Zeichnungsfrist. Wir bitten sie nun, uns zeitnah verschiedene Terminvorschläge für die Übergabe der Petition an sie mitzuteilen.

Mit freundlichen Grüßen
Oliver Reiling
1. Vorsitzender


2016-11-08 20:39

Liebe Gemeinde Neuhof,
liebe Frau Bürgermeisterin Schultheis,

als wir ihr heutiges Schreiben erhalten haben, wussten wir wirklich nicht, ob wir weinen oder lachen sollen!!!???

Für diese 50,- € können wir ja fast eine ganze Katze kastrieren lassen....

Herzlichen Dank für Ihre erneute Großzügigkeit im Jahr 2016...


2016-09-24 09:27

Die Formulierung der Petition wurde überarbeitet und einige Fehler korrigiert


Neuer Titel: Fundtierkostenerstattung für den Tierschutzverein Fliedetal e.V. - Jetzt!
Neuhof


Neuer Petitionstext: Es kann nicht sein, dass die Gemeinde Neuhof (vertreten durch Bürgermeisterin Maria Schultheis), die unseren Tierschutzverein Fliedetal e.V. bei der Betreuung von Fundtieren sowieso schon am langen Arm verhungern laässt, lässt, sich weiterhin weigert, eine angemessene Fundtierkostenpauschale oder überhaupt etwas an uns zu zahlen.


Neue Begründung: Fundtierkostenerstattung für den Tierschutzverein Fliedetal e.V. - JETZT!!!
Seit über einem Jahr versuchen wir mit den der zuständigen Gemeinden, Gemeinde Neuhof, in und für welche wir tätig sind, sind und zu unserem Einzugsgebiet gehört, eine Einigung zu erzielen, um höhere finanzielle Zuschüsse (bisher in Flieden 150,- €, Neuhof 50,- € Kalbach 50,- € jährlich) jährlich pauschale Vereinsbeihilfe) für den Tierschutzverein Fliedetal e.V. zu erhalten. Abgesehen von der Gemeinde Kalbach und dem dortigen Bürgermeister Florian Hölzer, mit der/dem wir jetzt eine befriedigende finanzielle Dauerlösung finden konnten, sind wir keinen Schritt weiter.
erhalten.
Argumentiert wird damit, dass die Betreuung der Fundtiere durch uns freiwillig passiert und keine entgeltliche Pflichtaufgabe darstellt. Im Klartext bedeutet dies, dass wir komplett auf allen Kosten sitzen bleiben.
Die Gemeinden sind der Auffassung, dass Finder ein aufgefundenes Tier bei der Gemeinde abliefern müssen. Die Abgabe im Tierheim / Tierschutzverein und das Informieren der Gemeinde reichen laut Gericht nicht aus, um eine Kostenerstattungspflicht der Kommunen auszulösen. In der Praxis würde dies bedeuten, dass der Finder ein Fundtier direkt bei der Kommune oder der Polizei abzuliefern hat, sofern das Tier nicht sofort tierärztlich versorgt werden muss. muss.
Denkbar wäre nach dem Urteil auch, dass Finder auf eigene Kosten die Tiere betreuen müssten. Für die Tierheime und Tierschutzvereine könnte das Urteil bedeuten, dass die Gemeinden sich weigern, die Kosten für die Fundtierbetreuung zu übernehmen.



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