Region: Germany

Funkdienst - Zulassung der Nutzung von Notrufsendern auf der Frequenz 406 MHz auch im Binnenland

Petitioner not public
Petition is directed to
Deutschen Bundestag
76 supporters 76 in Germany

Petition process is finished

76 supporters 76 in Germany

Petition process is finished

  1. Launched 2014
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Finished

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

08/29/2017, 16:56

Pet 1-18-12-90212-014230

Funkdienst


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.11.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur – als Material zu überweisen.

Begründung

Mit der Petition soll erreicht werden, dass die Nutzung von Notrufsendern auf der
Frequenz 406 MHz für die Lokalisierung und Rettung von Menschen in Not auch im
Binnenland zugelassen wird.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass über
Mobiltelefone nicht überall ein Notruf abgesetzt werden könne, da die Abdeckung
durch Mobilfunknetze, z. B. in den Alpen, nicht überall gegeben sei. Zudem würde
das Mobiltelefon nicht den Standort der in Not befindlichen Person übermitteln.
Notrufsender auf der Frequenz 406 Megahertz (MHz), auch als Personal Locator
Beacon (PLB) bezeichnet, seien in der Seefahrt international üblich und in einigen
Ländern auch für die Rettung im Binnenland zugelassen (u. a. Kanada, Australien).
Diese Notrufsender, die wegen ihrer geringen Größe und ihres geringen Gewichts
leicht mitgeführt werden könnten, würden über ein integriertes GPS-Modul verfügen
und auf 406 MHz eine individuelle Geräte-Identifikation und die aktuelle GPS-
Position an die Satelliten des COSPAS/SARSAT-Systems senden. Der Satellit sende
das Signal an ein Rettungs-Koordinationszentrum (RCC - Rescue Cordination
Centre), von wo der Rettungseinsatz koordiniert werde.
Die Technik sei seit Jahren erprobt und verfügbar. Es gebe im Ausland zahlreiche
Fälle, in denen Personen aufgrund der Betätigung dieser Notrufsender habe
geholfen werden können.
Durch die individuelle Geräte-Identifikation könne das Sendesignal dem Eigentümer
des Notrufsenders eindeutig zugeordnet werden. Somit könnten bei missbräuchlicher
Nutzung Haftungsansprüche gegen den Eigentümer geltend gemacht werden.

Befürchtungen, der ausufernde Missbrauch von Notrufen würde die Rettungskräfte
überlasten und unnötige Kosten verursachen, seien daher nicht zutreffend.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen 76 Mitzeichnungen und 7 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis
gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen
werden kann.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss begrüßt zunächst das mit der Petition zum Ausdruck
gebrachte Engagement hinsichtlich der Etablierung von funktionierenden
Notrufsystemen zum Wohl und zur Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger.
Der Ausschuss stellt fest, dass es sich bei COSPAS-SARSAT um ein internationales,
satellitengestütztes Such- und Rettungssystem zur Erfassung und Lokalisierung von
Notfunkbaken handelt. Das System arbeitet mit dem von der Bundesregierung
unterstützten globalen Satellitennavigationssystem Galileo zusammen und
überwacht drei Arten von Notfunkbaken:
1. Wasserfahrzeuge: Emergency Position Indicating Radio Beacons (EPIRBs)
2. Luftfahrzeuge: Emergency Locator Transmitter (ELTs)
3. Privatpersonen: Personal Locator Beacons (PLBs).
Das gesamte System arbeitet auf der Funkfrequenz 406 MHz. Bei Auslösung einer
der o. g. Funkbaken durch z. B. eine Person oder durch ein Fahrzeug in Not wird
durch das Satellitensystem die Position der Person bzw. des Fahrzeugs erfasst und
diese zusammen mit der Codierung der Funkbake an die nächstliegende
Bodenstation, Local User Terminal (LUT), weitergeleitet. Über das LUT erfolgt die
weitere Alarmierung der zuständigen Rettungsleitstelle. Anhand der Codierung der
Funkbake wird selektiert, ob es sich um eine EPIRB, ein ELT oder eine PLB handelt.
Funktechnisch unterscheiden sich die drei Arten der Funkbaken nicht. Eine
Kommunikation ist nur in einer Richtung möglich (Alarmierung in Richtung LUT). Für
die drei o. g. Baken gelten jedoch unterschiedliche Standards in den technischen

Ausführungen (so muss z. B. für EPIRBs die Auslösung automatisch durch das
Aufschwimmen der Bake erfolgen, während die Auslösung für ELTs automatisch bei
einem Absturz erfolgen muss).
Die Bakenaussendungen sind codiert und somit eindeutig identifizierbar. Die Codes
sind in Datenbanken hinterlegt mit zusätzlichen Informationen, wie z. B. über das
betroffene Fahrzeug oder die betroffene Person (EPIRB: Schiffsname, Schiffsgröße,
Eigentümer, Ansprechperson, Anzahl der Personen an Bord usw.; ELT: Kennzeichen
des Flugzeuges, Eigentümer, Ansprechperson, Anzahl der Personen an Bord usw.).
In der Vergangenheit wurde kein signifikanter Bedarf übermittelt, der die Einrichtung
einer deutschen PLB-Datenbank gerechtfertigt hätte. Dementsprechend wurden
bisher seitens der Bundesregierung auch keine eindeutigen
PLB-Zuständigkeitsregelungen in das deutsche Such- und Rettungssystem integriert.
Der Ausschuss hebt jedoch hervor, dass jüngste Recherchen und vermehrte
Bürgerinteressen gezeigt haben, dass in letzter Zeit die PLB-Bedarfe in Europa
angestiegen sind und Länder, wie z. B. Österreich und das Vereinigte Königreich,
Anträge zur Registrierung von PLBs annehmen und die dazugehörigen Datenbanken
betreiben.
Aus Sicht der Bundesregierung wäre die Nutzung von PLBs auch in Deutschland
durch Privatpersonen, wie z. B. Wasser- und Bergsportler, möglich.
In seiner Stellungnahme hat das zuständige Bundesministerium für Verkehr und
digitale Infrastruktur (BMVI) dem Petenten für seine Anregung gedankt und die
Absicht mitgeteilt, im Rahmen des Programms zur Digitalen Gesellschaft
grundsätzliche Entscheidungen und Bedingungen zur Einrichtung einer deutschen
Datenbank zur Erfassung der PLBs des Such- und Rettungssystems COSPAS-
SARSAT anzustoßen.
Vor diesem Hintergrund sowie im Hinblick auf das Ziel einer Verbesserung der
Notfallrettung empfiehlt der Petitionsausschuss daher, die Petition der
Bundesregierung – dem BMVI – als Material zu überweisen, um auf das Anliegen der
Petition besonders aufmerksam zu machen und damit die Eingabe in die weiteren
Überlegungen und Maßnahmen einbezogen wird.

Begründung (PDF)


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